Bürgergeld für Ukraine-Flüchtlinge – aber Wehrpflicht für Deutsche?
Es ist der pure Wahnsinn: eigentlich steht der Ukraine im Krieg gegen Rußland das Wasser bis zum Hals – doch Ende August hat die Kiewer Regierung das gesetzliche Ausreiseverbot für wehrfähige Männer zwischen 18 und 22 Jahren aufgehoben. Infolgedessen explodieren in Deutschland die Zahlen der Ukraine-Flüchtlinge. Ihre Zahl hat sich seit Inkrafttreten der neuen Regelung glatt verzehnfacht, teilte jetzt eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit. Inwieweit der Zustrom „eine vorübergehende Entwicklung“ sei, könne nicht eingeschätzt werden.
Insgesamt sind seit Kriegsbeginn bereits über 1,2 Millionen Ukrainer nach Deutschland geflohen, von denen laut Statistik etwa 535.000 erwerbsfähig sind. Davon haben 263.610 eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, 51.137 einen Minijob.
Irrsinn mit System
Die bemerkenswerte Schieflage ist allerdings nicht auf die Ukraine beschränkt. Deutschland beherbergt bereits hunderttausende wehrpflichtige Männer aus Drittländern, die zuhause eigentlich ihrer Wehrpflicht nachkommen müßten und bei uns überwiegend unter den Schutz der Genfer Konvention fallen. Wenn im Einzelfall durch den Militärdienst speziell gegen die Person gerichtete Verfolgung hinzukommt, wie es etwa vereinzelt bei Eritreern vorgekommen ist, kann die Flucht vor dem Militärdienst sogar als Asylgrund anerkannt werden. Derartige Fälle sind bei den Ukrainern allerdings bisher noch nicht bekannt geworden.
Gereon Bollmann, stellv. Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages und früherer Richter am Oberlandesgericht, stellt klar:
„Die Situation ist absurd. Denn Deutschland leistet gleichzeitig milliardenschwere Militärhilfe an Kiew, während es zehntausende potentiell Wehrpflichtiger aufnimmt und versorgt. Die ukrainischen Flüchtlinge erhalten, anders als Asylsuchende aus anderen Ländern, sofort eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes, die einen sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen erlaubt. Heißt konkret: sie haben Anspruch auf Bürgergeld.
Die Bundesregierung plant zwar, für neu ankommende Ukrainer die niedrigeren Asylleistungen einzuführen, doch diese Regelung ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf befindet sich derzeit noch in der „Ressortabstimmung“. Und: nach Informationen der Bild-Zeitung blockiert das Innenministerium den Gesetzentwurf. Es drängt darauf, daß sich die Bundesagentur für Arbeit ebenso intensiv um Ukrainer kümmert wie die Jobcenter. Arbeitgeber und Gewerkschaften lehnen dies jedoch ab.
Die Situation erscheint völlig grotesk, denn nicht nur der Bundestagsabgeordnete Roderich Kiesewetter fabulierte jüngst vom „Hineingehen“ in die Ukraine, sondern sogar die Merz-Regierung selbst plant aktuell die Wiedereinführung der Wehrpflicht für deutsche junge Männer. Die AfD-Fraktion im Bundestag wird sich der absurden Vorstellung mit Entschiedenheit entgegenstellen, daß deutsche Soldaten in der Ukraine eingesetzt werden, während hunderttausende wehrfähige Ukrainer in Deutschland Sozialleistungen beziehen.“
