Eine ungeeignete Richterkandidatin wurde verhindert
Streit um Frauke Brosius-Gersdorf: Das Bundesverfassungsgericht wird – vorerst! – nicht zur linken Gesinnungs-Bastion
Am heutigen Freitag stand im Bundestag eine folgenschwere Entscheidung an, die Wahl dreier neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht. Besonders umstritten war dabei die von der SPD nominierte Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, deren radikale Positionen – insbesondere zur Abtreibung – eine hitzige Debatte ausgelöst haben. Während Union und SPD ihre Ernennung vorantrieben, formierte sich in der Gesellschaft massiver Widerstand, ebenso natürlich aus Reihen unserer AfD-Bundestagsfraktion.
Neben uns liefen Lebensschützer, Konservative und sogar Teile der Union Sturm gegen eine Kandidatin, die sich für eine Liberalisierung der Abtreibung bis zum neunten Schwangerschaftsmonat ausgesprochen hatte – faktisch wäre das die Freigabe der Tötung lebensfähiger, voll entwickelter Kinder bis zur Geburt.
Brosius-Gersdorf, derzeit Professorin für Öffentliches Recht, vertritt Ansichten, die selbst in der linksliberalen Bundesrepublik (noch) weit außerhalb des gesellschaftlichen Konsenses liegen. In einem früheren Aufsatz argumentierte sie, daß das „Recht auf Selbstbestimmung der Frau“ über dem Lebensrecht des ungeborenen Kindes stehe – sogar in den späten Phasen der Schwangerschaft. Lebensschützer liefen deshalb gegen die strittige Personalie Sturm und argumentierten: „Eine Richterin, die die Tötung ungeborener Kinder bis zur Geburt befürwortet, gehört nicht an das höchste deutsche Gericht.“
Brisant ist, daß Brosius-Gersdorf nicht nur eine Lockerung des § 218 StGB fordert, sondern auch eine grundsätzliche „Entkriminalisierung der Abtreibung“.
Eigentlich ist die Ernennung von Verfassungsrichtern ein formaler Routineakt, bei dem die großen Parteien ihre Kandidaten durchwinken. Doch diesmal war die Situation anders: obwohl die Union eigentlich eine konservative Kandidatin hätte durchsetzen können, hielt Kanzler Friedrich Merz bis am Freitagvormittag an der Unterstützung für Brosius-Gersdorf fest. Er opferte einmal mehr politische Prinzipien auf dem Altar des Kooperationszwangs mit der SPD.
Doch innerhalb der Union regte sich Widerstand. Der CSU-Politiker Alexander Dobrindt warnte, und auch an der CDU-Basis wuchs die Empörung. Ein Parteimitglied erklärte in einem Interview der „Jungen Freiheit“: „Wenn wir jetzt auch noch Richterinnen durchwinken, die die Tötung Ungeborener bis zur Geburt legalisieren wollen, dann verraten wir unsere Grundwerte.“
Die Nominierung hat eine breite Protestwelle ausgelöst. Lebensschutzorganisationen wie der „Bundesverband Lebensrecht“ (BVL) warnten vor einer „Erosion des Lebensschutzes“. Die Vorsitzende Alexandra Linder sagte: „Eine Verfassungsrichterin, die das Lebensrecht in Frage stellt, gefährdet die Grundlagen unseres Rechtsstaates.“
Auch konservative Medien und Publizisten schlagen Alarm. Kritiker befürchten, daß Brosius-Gersdorf, einmal im Amt, versuchen könnte, die Rechtsprechung generell in Richtung einer radikalen Abtreibungslösung zu beeinflussen.
Die Ernennung der umstrittenen Juristin wäre nicht nur ein personelles Signal gewesen, sondern vor allem eine inhaltlich fatale Weichenstellung. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit klare Grenzen gezogen – etwa 1993, als es die Fristenlösung kippte und den Schutz des ungeborenen Lebens betonte.
Hätte Brosius-Gersdorf in Karlsruhe künftig einen der Richterstühle besetzt, hätte dies die Rechtsprechung des Höchstgerichts nachhaltig verschoben – und das Vertrauen in die oberste juristische Instanz der Bundesrepublik massiv erschüttert.
Doch in der heutigen Bundestagssitzung kam es anders. Durch den massiven Druck unserer AfD-Fraktion sowie einer konservativen Gegenöffentlichkeit ist es gelungen, den Großteil der Unionsfraktion zu überzeugen, daß die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zu einem massiven Ansehensverlust des Bundesverfassungsgerichts geführt hätte. Wenngleich die Unionsparteien Plagiatsvorwürfe als offiziellen Grund für ihr Abrücken von der umstrittenen Kandidatin geltend machen, ist allen politischen Beobachtern klar, daß die radikal linken Ansichten Brosius-Gersdorfs der eigentliche Anlaß sind, von ihrer Kandidatur abzurücken.
Heute wurde aber nicht nur eine ungeeignete Richterkandidatin verhindert, sondern auch aufgezeigt, daß dieses Land einen politischen Neuanfang braucht. Die schwarz-rote Regierungskoalition ist jetzt schon am Ende!
