Gesetzentwurf für neues Petitionsgesetz verabschiedet

Was lange währt, wird endlich gut: der Arbeitskreis Petition unserer Fraktion hat heute nach monatelanger Vorarbeit meinen Gesetzentwurf für ein neues Petitionsgesetz ohne Gegenstimmen verabschiedet. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages arbeitet bis heute auf der Grundlage eines Petitionsgesetzes aus dem Jahre 1975. Dieses Petitionsgesetz ist nach dieser langen Zeit einer sinnvollen Bearbeitung nicht mehr zugänglich, sodass mein wissenschaftlicher Mitarbeiter und ich übereingekommen sind, einen völlig neuen Entwurf einzubringen. Meine beiden Kollegen Dirk Brandes und Manfred Schiller freuen sich sehr, dass diese Arbeit nun in Gestalt eines modernen Gesetzentwurfs zum Abschluss gebracht werden konnte. Der Entwurf muss jetzt noch in unseren Arbeitskreisen Recht und Geschäftsordnung beraten werden, bevor er dann in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden wird. Wir sind uns natürlich darüber einig, dass das Gesetz noch nicht einmal die Beratung im Petitionsausschuss unbeschadet überstehen wird. Aber immerhin werden wir auf diesem Wege der Ampelkoalition den Spiegel vorhalten können, denn die SPD-Fraktion hat immer wieder ein derartiges Gesetz versprochen und ist bisher nicht tätig geworden.

Petitionsgesetz