Es gibt keine Strafbarkeitslücke bei der Verbreitung von Deepfakes
Gereon Bollmann erklärt in seiner Rede im Deutschen Bundestag, weshalb es keineswegs eine Strafbarkeitslücke bei der Verbreitung von Deepfakes, also Foto- und Videomontagen, gibt, wie angeblich im Fall der Schauspielerin Collien Fernandes. Sondern, der skandalisierte Vorgang werde missbraucht, um die Klarnamenpflicht im Internet zu fordern.
