Freifahrtschein für Masseneinwanderung
Nach EuGH-Urteil: Tausende Afghaninnen wollen Asyl in Deutschland
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom vergangenen Oktober zeigt jetzt drastische Auswirkungen auf die deutsche Asylstatistik. Die Richter hatten entschieden, daß bestimmte von den Taliban verhängte diskriminierende Maßnahmen gegen Frauen einen Akt der Verfolgung darstellten. Zur Prüfung eines Antrags sei es demnach ausreichend, wenn EU-Mitgliedstaaten lediglich die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht berücksichtigten – afghanische Frauen sind grundsätzlich asylberechtigt.
Laut Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellten Menschen aus Afghanistan in den ersten acht Monaten des laufenden Jahres mit Abstand die meisten Schutzgesuche. Von insgesamt 104.012 registrierten Asylanträgen entfielen 14.865 auf Erstanträge und 15.914 auf Folgeanträge von afghanischen Staatsangehörigen. Das BAMF führt den starken Anstieg der Folgeanträge, von denen 9.139 von Frauen gestellt wurden, direkt auf die EuGH-Entscheidung zurück. Solche Folgeanträge sind möglich, wenn sich, wie in diesem Fall, die Rechtslage zu Gunsten der Antragsteller verändert hat.
Obwohl die Zahl der Erstanträge im August um 5,9 Prozent auf 7.803 im Vergleich zum Vormonat Juli sank, blieb Afghanistan unverändert an der Spitze der Herkunftsländer. Mit 1.968 Erstanträgen im August lag es vor Syrien (1.370) und der Türkei (848). Im August des Vorjahres hatte das BAMF noch 18.427 Erstanträge insgesamt registriert.
Gereon Bollmann, stellv. Mitglied im Innenausschuss des Deutschen Bundestages und früherer Richter am Oberlandesgericht, stellt klar:
„Das Urteil des EuGH aus dem vergangenen Jahr wurde bereits damals von mir als weiteres Einfallstor für die Masseneinwanderung in unser Land kritisiert. Afghanische Frauen haben gemäß des EuGH-Urteils grundsätzlich immer einen Anspruch auf Asyl – und über den Familiennachzug können dann alle (!) Angehörigen ebenfalls in die EU und nach Deutschland einwandern.
Es wird Zeit, den völlig enthemmten Pro-Asyl-Urteilen des EuGH auf europäischer wie nationaler Ebene politischen Widerstand entgegenzusetzen. Alleiniger Maßstab für die Verweigerung oder Gewährung politischen Asyls ist und bleibt unsere Rechtsprechung. Der EuGH hat der deutschen Justiz nach dem Subsidiaritätsprinzip keinerlei Vorgaben zu machen. Es muss ein Ende haben mit dem Freifahrtschein für die Masseneinwanderung in unser Land.
So fordern wir als AfD-Fraktion in einem aktuellen Antrag (21/1551), sämtliche Aufnahmeprogramme für Afghanen unverzüglich zu beenden. Doch nicht nur in den vielen Einzelinitiativen im Deutschen Bundestag, sondern auch grundsätzlich stehen wir als AfD für eine radikale Wende in der Einwanderungs- und Asylpolitik.“
