Ganztagsbetreuung für Schulkinder: Ein Rechtsanspruch, der keine Probleme löst, sondern neue schafft
Eigentlich sollte das eine gute Nachricht sein: ab August 2026 tritt in Deutschland ein Rechtsanspruch auf die Betreuung von Grundschulkindern der ersten Klassen in Kraft – acht Stunden an fünf Tagen pro Woche. Schrittweise soll dieser Anspruch bis zum Schuljahr 2029/30 auf alle weiteren Grundschulklassen ausgeweitet werden. Unterricht, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote sollen dabei ineinandergreifen, sogar Ferienbetreuung ist vorgesehen. Das erklärte Ziel der Politik lautet, Familien “ein verläßliches und pädagogisch hochwertiges Angebot” zu bieten.
Gereon Bollmann, Mitglied im Familienausschuss des Deutschen Bundestages, kritisiert:
„Das Projekt ist unausgegoren und schafft nach aktuellem Stand mindestens ebenso viele Probleme, wie es zu lösen verspricht. Viele Kommunen melden Engpässe, Zehntausende von Betreuern fehlen. Wie das Institut der Deutschen Wirtschaft ermittelte, müssen bis 2029 rund 150.000 weitere Hortplätze eingerichtet werden. Verständlich, daß die Träger eindringlich vor Überlastung warnen.
Und nicht zuletzt rechnen die Eltern nach – und stellen fest, daß die Betreuung ihrer Sprößlinge mehr kostet, als ihnen eigentlich zur Verfügung steht. Für einen Ganztagesplatz werden nicht selten 130 Euro monatlich fällig – ohne Mittagessen, das zusätzlich bezahlt werden muß. Für einkommensschwache Haushalte oder alleinerziehende Mütter stellt sich angesichts solcher Kosten die Frage, ob sich Erwerbsarbeit überhaupt noch lohnt; wenn der Abstand zwischen Einkommen und staatlicher Unterstützung kaum mehr ins Gewicht fällt, setzt das fragwürdige Anreize.
Noch schwerer wiegt ein grundsätzlicher Einwand. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verlagert immer mehr Erziehungszeit aus der Familie in staatliche Einrichtungen. Damit verliert die Familie zwangsläufig an Bedeutung, obwohl sie für die meisten Kinder der stabilste, behütetste Ort ist, der sich denken läßt – keine Nachmittagsbetreuung kann sie ersetzen.“
