Gespräch mit Frau Hättasch in Schnellroda
Am vergangenen Wochenende war ich zu Gast auf dem Sommerfest des Antaios Verlages in Schnellroda. Es trafen sich dort bei bestem „Kaiserwetter“ rund 600 um die Zukunft Deutschlands besorgte Teilnehmer zu einem regen Gedankenaustausch. Nahezu in stündlichem Wechsel konnte man über zwei Tage hochkarätigen Referenten bei ihren Vorträgen zuhören.
Ein Bericht des Strafverteidigers des seit fast zwei Jahren wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung in Untersuchungshaft befindlichen Kurt Hättasch ließ einem geradezu das Blut zu Eis gefrieren. Man ist schlichtweg fassungslos, mit welcher Unmenschlichkeit und welchem Haß „unser Rechtsstaat“ seine vermeintlichen Gegner verfolgt, um an ihnen ein warnendes Exempel zu statuieren. Mit bewundernswerter Haltung erträgt die junge Ehefrau Kurt Hättaschs und nun alleinerziehende Mutter einer kleinen Tochter die unglaublichen Zumutungen für ihre junge Familie.
Am Rande der Veranstaltung habe ich mit der in dem wunderbaren Beruf einer Hebamme arbeitenden Frau ein kurzes Gespräch führen können. Nach wie vor gilt für ihren Mann bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Dies hindert die sächsischen Vollzugsbehörden jedoch nicht daran, ihn für seine junge Familie unmenschlichen Haftbedingungen zu unterziehen. Die spärlichen Besuche seiner Frau und seiner Tochter finden nur in einem von seinem Haftbereich durch eine Glasscheibe getrennten Nebenraum statt. Nur mittels einer Gegensprechanlage können alle miteinander kommunizieren. Weder seine Tochter noch seine Ehefrau hat er seit seiner Inhaftierung auch nur einmal berühren können.
Mit welcher Menschenverachtung hier ein öffentlichkeitswirksames Exempel statuiert werden soll, erschließt unmittelbar ein Blick auf § 33 Sächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz, wonach mehrstündige unbeaufsichtigte Langzeitbesuche zugelassen werden sollen, wenn dies für das Wohl des Kindes oder zur Pflege der familiären Kontakte des Untersuchungsgefangenen geboten erscheint. Alle an dieser Schande mitwirkenden Vollzugsbediensteten und insbesondere der Untersuchungsrichter mögen vor Scham im Boden versinken, hält man sich vor Augen, welchen menschenrechtswidrigen Belastungen sie diese junge Familie aussetzen.
