NGOs: AfD will Staatsfinanzierung stoppen

Gesetzentwurf vorgelegt: Kein Geld mehr für Nichtregierungsorganisationen

Der jüngste Vorstoß der neuen Bundesfamilienministerin Karin Prien macht geradezu sprachlos: Das Ministerium läßt über sogenannte Partnerschaften für Demokratie das Wahlverhalten und „politische Einstellungsmuster“ ermitteln. Also soll über das Förderprogramm Demokratie Leben Einfluss auf die politischen Einstellungen und das Wahlverhalten der Bevölkerung genommen werden – ein uneingeschränkt verfassungswidriges Vorgehen.

Mit einem Gesetzentwurf wollen wir als AfD die staatliche Finanzierung parteinaher Nichtregierungsorganisationen (NGOs) auf eine neue Grundlage stellen und künftig unterbinden. Die AfD-Fraktion hat daher den „Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Finanzierung von parteinahen Nichtregierungsorganisationen aus öffentlichen Mitteln“ (21/577) vorgelegt.

Der von uns eingebrachte Gesetzentwurf sieht ein striktes Verbot von Zuwendungen an Organisationen vor, die im „politischen Meinungskampf für oder gegen eine politische Partei auftreten“, denn „Es liegt auf der Hand, daß die Beeinflussung der Wähler durch vermeintliche ‚Nicht-Regierungsorganisationen‘, welche von der Regierung (mit-)finanziert werden, unter demokratietheoretischen Gesichtspunkten in hohem Maße bedenklich ist“.

Der Entwurf zielt darauf ab, die Bundeshaushaltsordnung so zu ändern, daß künftig keine öffentlichen Gelder mehr an Organisationen fließen, die sich als Vorfeldorganisationen politischer Parteien betätigen. Als parteinah sollen dabei jene NGOs gelten, die entweder direkt für oder gegen bestimmte Parteien – also im Wesentlichen gegen uns – agitieren oder deren Kernforderungen übernehmen.

Der Gesetzentwurf verweist auf konkrete Vorfälle, bei denen nach Medienberichten NGOs Proteste gegen Unionspolitiker organisiert hatten, die in Hausfriedensbruch und Sachbeschädigungen eskalierten. Die unklare Finanzierung solcher Aktionen sowie die „auffällig nachlässige“ Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage zur politischen Neutralität geförderter Organisationen durch die Bundesregierung wertet die Partei als Beleg für systematischen Mißbrauch.

Rechtlich stützt sich unser AfD-Vorstoß auf Artikel 109 GG, der dem Bund die Kompetenz zur Haushaltsgestaltung zuspricht. Die Initiatoren betonen, der Entwurf verletze weder EU-Recht noch völkerrechtliche Verträge und diene ausschließlich der Sicherung staatlicher Neutralität. „Die demokratischen Prozesse sollen vor Manipulation geschützt werden“, heißt es in der Begründung.

Es ist zwar unwahrscheinlich, daß das Gesetz eine Mehrheit im Bundestag findet. Dennoch ist es ein wichtiges Zeichen unserer Partei, linksgrünen Vorfeldorganisationen den parlamentarischen Geldhahn zuzudrehen und den politischen Kampf anzusagen. Die neue Familienministerin sollte sich die Frage stellen, ob sie wirklich den zerstörerischen Weg der Familienpolitik ihrer rot-grünen Vorgängerinnen fortsetzen, oder zu der betont konservativen Linie ihre CDU-Vorgängerin Kristina Schröder zurückfinden sollte. Unter dieser mußten die NGOs als Voraussetzung einer Förderung zunächst ein Bekenntnis zur Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ablegen.