11 AfD-Bundestagsabgeordnete klagen am Bundesverfassungsgericht gegen die Berliner Corona-Verordnung
Zum Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gegen die Berliner Corona-Verordnung erklärt der frühere Richter am Oberlandesgericht Schleswig und AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann:
„11 AfD-Bundestagsabgeordnete haben heute unter meiner Federführung Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die jüngste Änderung der Corona-Verordnung des Berliner Senats eingereicht. Wir fordern die sofortige Außerkraftsetzung der 2G-Regelung für Hotelübernachtungen in Berlin (§ 19 Abs. 2 Satz 2, 3. InfSchMV Berlin), denn sie verwehrt uns das Recht, kommende Woche an der Sitzung des Bundestags zur Wahl des Bundeskanzlers teilzunehmen.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt Abschied von der Rechtsstaatlichkeit
Mit seiner heute verkündeten Entscheidung zur sogenannten Bundesnotbremse hat sich das Bundesverfassungsgericht selbst ein bedauernswertes Armutszeugnis seiner jüngeren Verfassungsrechtsprechung ausgestellt: zügig schreitet es fort auf seinem erbärmlichen Weg zum Steigbügelhalter dramatischen Gesetzgebungsversagens und adelt außerdem die scheidende Merkel-Regierung mit einem unverdienten Abschiedsgeschenk. Noch in Jahrzehnten werden sich spätere Juristengenerationen fragen, wie sich nach und nach ein so bisher nicht feststellbarer Qualitätsverlust in die Verfassungsrechtsprechung hat einschleichen können.
Friedlichen und erholsamen Urlaub
Meine lieben Freunde, nun sind unser Landesparteitag und die Aufstellungsversammlung schon wieder eine geraume Zeit vorbei – die Zeit läuft unglaublich schnell.
Ein Morast von Korruption oder die eine Hand wäscht die andere
Man ist auch als unbefangener Beobachter nicht sonderlich überrascht von den jüngst zutage getretenen Korruptionsfällen und auch nicht von den vielen sonstigen Skandalen, die insbesondere während der letzten Wochen und Monate nicht nur auf allen Ebenen unserer Staatsführung immer deutlicher zutage getreten sind, sondern auch in vielen Bereichen der sogenannten Vierten Gewalt, also der öffentlichen und privaten Medien.
Wer hat Angst vor dem Mann mit Schlapphut? Update
Update: Verwaltungsgericht untersagt Verfassungsschutz Beobachtung der AfD. Addendum zur aktuellen Entwicklung am Schluss des Artikels. Aus den gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen unserer „Regierungsmedien“ verlautbarte gestern Morgen, dass unsere bisher beim Verfassungsschutz als Prüffall geführte Partei dort nun schon seit dem 25. Februar 2021 als sogenannter Verdachtsfall behandelt wird.
Muss die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden ? – Eine Klärung!
Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Udo di Fabio gab der Welt am Sonntag ein am Tag der Hessenwahl (!) veröffentlichtes Interview, welches in unseren Medien einschlug, wie der Habicht in einen Hühnerstall. „Ex-Verfassungsrichter hält AfD-Beobachtung für möglich“ heißt es allerorten. Was bleibt bei näherer Betrachtung von dieser Feststellung?
Wer hat Angst vor dem Mann mit Schlapphut? Meuthen scheitert am Verfassungsschutz
Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen unserer „Regierungsmedien“ verlautbarte am frühen Mittwoch, dass unsere bisher beim Verfassungsschutz als Prüffall geführte Partei dort seit dem 25. Februar 2021 als sogenannter Verdachtsfall geführt wird. Die Behörde selbst äußert sich hierzu wegen eines mit der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln geschlossenen Stillhalteabkommens nicht. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Medien als „vierte Staatsgewalt“, dass dieser weitere, bereits absehbare Skandal der Merkel-Regierung zwar von ihnen an herausgehobener Stelle durchaus angesprochen, einer kritischen Bewertung jedoch nicht unterzogen wird.
Die sogenannte „Antifaschistische Aktion“ (Antifa) verbieten?
Mit großer Sorge müssen wir als Anhänger einer konservativen Rechtsstaatspartei die nicht abreißenden Anschläge der Antifa auf das Eigentum, die körperliche Unversehrtheit und das Leben unserer Mitglieder zur Kenntnis nehmen. Auch Menschen, die eine gewisse Nähe zu unserer Partei erkennen lassen oder die von der Antifa ohne jeden Beleg schlichtweg als Nationalisten, Populisten, Rassisten oder gar „Nazis“ verleumdet werden, sind vor derartigen Angriffen nicht verschont.
Corona-Hysterie und Rechtsstaat
Als größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag und insbesondere Rechtsstaatspartei gehört es zu unseren vornehmsten Aufgaben, die Bundesregierung stets daran zu erinnern, dass sie jederzeit und ausnahmslos gehalten ist, die Regeln rechtsstaatlichen Handelns zu beachten – auch und gerade in der schweren Krise, in der sich unser Land seit Anfang des Jahres befindet.
Das Landesschiedsgericht – Fügsam oder Unabhängig?
Die Niederlagen des Bundesvorstands in dem Parteiausschlussverfahren unserer früheren Vorsitzenden Doris von Sayn-Wittgenstein und dem des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Dr. Wolfgang Gedeon vor unserem Landesschiedsgericht haben zu einer gewissen Unruhe in der Partei geführt. Man diskutiert, ob die Kammer nicht auch die politischen Vorgaben des Bundesvorstands ebenso wie ein etwaig negatives Echo der Öffentlichkeit auf die beiden Entscheidungen hätte berücksichtigen müssen.
Wir schützen die Verfassung – wer denn sonst?
Meine Stellungnahme zu dem Welt Interview des früheren Richters am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Udo di Fabio zu der angeblichen Verfassungswidrigkeit der AfD war gerade online, als die Dinge weiter Fahrt aufnahmen:Am 2. November 2018 erschien das Handelsblatt mit der noch recht unverfänglichen Meldung, dass ein internes Gutachten die AfD belaste.
Das politische Versagen der Eliten
Nach mehr als vierzig Jahren im Dienst des Landes Schleswig-Holstein bin ich tief erschüttert über das Ausmaß des politischen Versagens unserer Eliten, welches ich in meinem bisherigen Berufsleben so noch nie gesehen, und in meinen schlimmsten Albträumen bisher nicht für möglich gehalten habe. Die Politik setzt sich fortwährend in beispiellosen Akten dreister Selbstermächtigung über die Errungenschaften unseres Rechtsstaates hinweg.
