Riesenschritt in Richtung Sozialismus

Berlin: Künftig sogar Enteignung wegen Verstoß gegen Klimaziele

Die Berliner Regierungsfraktionen von CDU und SPD haben sich Ende Juni auf zentrale Eckpunkte eines „Vergesellschaftungsrahmengesetzes“ verständigt. Damit soll der vom Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) geführte Senat künftig die Möglichkeit erhalten, private Unternehmen kurzerhand zu verstaatlichen. Wie die Fraktionsvorsitzenden der beiden Parteien bekannt gaben, soll noch in diesem Jahr ein entsprechender Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

Demnach soll eine Vergesellschaftung privater Unternehmen möglich sein, wenn diese „gesetzliche Regeln dauerhaft mißachten“ oder über längere Zeit zu wenig investieren, während gleichzeitig Gewinne abfließen. Besonders brisant: auch unzureichende Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele (!) von EU, Bund und Land können künftig eine Zwangsverstaatlichung begründen.

CDU-Fraktionschef Stettner versuchte bei der Vorstellung des Vorhabens, mögliche Ängste der Wirtschaft zu zerstreuen: „Wir reden hier nicht von Enteignungen.“ Vielmehr gehe es darum, daß der Staat eingreifen könne, „wenn es offensichtliche, manipulative Fehlentwicklungen gibt“. SPD-Fraktionschef Saleh betonte den „regulierenden Charakter“ des Vorhabens: das Gesetz schaffe einen „ganzen Instrumentenkasten“, um in wirtschaftliche Prozesse eingreifen zu können – etwa bei der Preisregulierung.

Der Entwurf sieht zudem Grundsätze für Entschädigungszahlungen vor und definiert Indikatoren, wann Eingriffe im Bereich der „Daseinsvorsorge“ – etwa bei Wohnungen, Wasser- oder Energieversorgung – gerechtfertigt sein könnten. Vor einer Vergesellschaftung (Verstaatlichung) wolle man „andere Formen der Gemeinwirtschaft“, gesetzliche Preisobergrenzen oder Nutzungsregelungen prüfen.

Dazu erklärt Gereon Bollmann, Mitglied des Deutschen Bundestages:

„Bemerkenswerterweise sind sich beide Parteien durchaus bewusst, daß das Vorhaben verfassungsrechtlich problematisch sein könnte. Daher ist vorgesehen, daß das Gesetz frühestens zwei Jahre nach Verkündung in Kraft tritt, um dem Bundesverfassungsgericht ausreichend Zeit zur Prüfung zu geben.

Ob sich auch die Bundesregierung die Berliner Initiative zu eigen macht und damit auch auf Bundesebene den Weg für mehr Sozialismus freimacht, bleibt abzuwarten.“