Systematische Verzerrung der BKA-Statistik
Die jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) zur politisch motivierten Kriminalität zeigen einen vermeintlich dramatischen Anstieg rechtsextremer Straftaten von 30.000 (2023) auf 43.000 Fälle (2024).
BKA-Statistik: Hakenkreuz-Schmierereien pauschal als ‚rechts‘ eingestuft
Doch ein genauerer Blick enthüllt eine statistische Schieflage: 61,51 Prozent dieser als „rechts“ klassifizierten Delikte sind sogenannte Propagandadelikte nach §§ 86 und 86a StGB – darunter fallen auch Hakenkreuz-Schmierereien auf CDU- oder AfD-Plakaten, die pauschal dem „Phänomenbereich rechts“ zugeordnet werden.
Das BKA bestätigte auf Nachfrage, daß bei unbekannten Tätern solche Fälle standardmäßig als „rechtsextrem“ eingestuft würden, „sofern keine weiteren Anhaltspunkte hinsichtlich der Tatmotivation vorliegen“. Diese Praxis wird durch die Ausfüllanleitung für PMK-Statistiken gestützt, die vorschreibt, nationalsozialistische Symbole grundsätzlich dem rechten Phänomenbereich zuzuordnen. Landeskriminalämter wie in NRW begründen dies damit, es handle sich stets um „Verharmlosung des Nationalsozialismus“ – eine „sehr einfache Frage“, wie ein LKA-Sprecher erklärte.
Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann, stellv. Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:
„Wie haltlos diese Methodik ist, wird spätestens bei offensichtlich gegen rechte Parteien gerichteten Vorfällen deutlich: ‚Es ist wohl offensichtlich, daß kaum ein Hakenkreuz auf einem AfD- oder CDU-Plakat durch einen Rechtsextremen angebracht wurde‘, muß selbst der BKA-Bericht einräumen. Dennoch würden selbst Schmierereien an Wohnhäusern bekannter rechter Aktivisten pauschal als rechtsextrem gewertet.
Es stört niemanden, daß diese Praxis zu einer systematischen Verzerrung der PMK-Statistik führt, die wiederum als Grundlage für politische Maßnahmen dient. Diese Handhabung des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter muß einer sofortigen Überprüfung unterzogen und dann abgestellt werden. Wenn immer mehr „rechte“ Delikte dokumentiert werden können, läßt sich der „Kampf gegen Rechts“ unabhängig von einer realen Bedrohungslage schließlich nach Belieben weiter verschärfen.“