Wir haben keine Strafbarkeitslücke bei Fotomontagen
Angeblich habe der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes aufgedeckt, dass in Deutschland eine Strafbarkeitslücke bestehe im Zusammenhang mit Foto- und Videomontagen, bei denen das Gesicht des Betroffenen auf pornographische Darstellungen montiert wird.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann, ehemals Richter am Oberlandesgericht Schleswig, erklärt dazu:
„Wir haben natürlich keine Strafbarkeitslücke. Die Verbreitung von Deepfakes ist schon jetzt strafrechtlich verfolgbar. Nach § 33 KunstUrhG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 KunstUrhG ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. Es bedarf wohl keiner Diskussion, dass die Montage des Gesichtes einer Person auf eine Darstellung unter diese Norm fällt.
Es gibt außerdem den Straftatbestand der Verleumdung nach § 187 StGB – dieser mag vor allem vielen dünnhäutigen Politikern bekannt sein. Danach wird bestraft, wer wider besseres Wissen in Bezug auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist. Diese Voraussetzungen sind durch die öffentliche Verbreitung einer Montage, in der das Gesicht einer Person auf sexualisierte Darstellungen montiert wird, ohne Weiteres gegeben. Die falsche Tatsachenbehauptung liegt darin, die betroffene Person sähe nackt so aus, wie gezeigt, oder sie habe an der Aufnahme mitgewirkt. Die Strafandrohung liegt bei Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. § 238 Abs. 1 Ziff. 7 StGB trifft es sogar noch spezieller (Stalking).
Vor diesem Hintergrund eine Klarnamenpflicht zu fordern, ist nichts anderes, als der Wunsch Regierender, zu kontrollieren, was die Menschen denken und sagen dürfen. Diese Herrschaften sollten sich lieber der realen Vergewaltigungen annehmen. Allein in Deutschland gab es letztes Jahr 788 Gruppenvergewaltigungen. Das zu verhindern, ist die Aufgabe von Politik, nicht die Überwachung der Untertanen.“
