Ganztagsförderungsgesetz: Gewollt und nicht gekonnt
Schon in drei Jahren wird ein Grundschulkind nach dem Ganztagsförderungsgesetz einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung haben. „Aber wir wissen natürlich auch jetzt schon, dass es mit der Erfüllung des Anspruchs nicht funktionieren wird“, so Gereon Bollmann in seiner Bundestagsrede am 2. März. „Schon vor drei Jahren fehlten im Bereich der Vorschulkinder fast 350.000 Betreuungsplätze. Seitdem steigen sogar noch die Geburtenzahlen.“ Die Entwicklung der Kinder in sprachlicher, motorischer und emotionaler Hinsicht werde mehr und mehr gefährdet sein. Wenn der Staat Grundschulkindern einen solchen Anspruch vollmundig verspricht, und dann nicht erfüllt, würde es zu Schadenersatzforderungen kommen. Viel einfacher wäre es laut Bollmann, keine falschen Versprechungen zu machen, sondern ein Familiengeld einzuführen, wie er selbst es als Mitglied des Familienausschusses vorschlägt und ausgearbeitet hat.