
Keine Sprachpolizei und Gesinnungsjustiz!
Die linke „taz“ echauffierte sich jüngst unter der Überschrift „Weißes Recht für alle“ über angeblichen „Rassismus“ und Frauenfeindlichkeit in unserem Jurastudium. Die üblichen Fallbeispiele und Prüfungsaufgaben, mit denen sich die Studenten während ihres Studiums konfrontiert sehen, spiegelten überkommene „Stereotypen“ wider und keinesfalls die aktuelle gesellschaftliche Realität. Bundestagsabgeordneter Gereon Bollmann, früherer Richter am Oberlandesgericht Schleswig, erklärt dazu: „Welche absurden Blüten das hypermoralisierende Gutmenschentum treibt, zeigt sich anhand dieses aktuellen Fallbeispiels.“
Kinderreiche Familien nicht im Regen stehen lassen
Explodierende Preise, Inflation und Wirtschaftskrise im Zuge des Ukraine-Kriegs lassen immer mehr Familienhaushalte in die Armut abrutschen. Insbesondere Familien mit mehreren Kindern sind von dieser Entwicklung betroffen. Die Bundesvorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Deutschland, Dr. Elisabeth Müller, warnt in diesem Sinne: „Die steigenden Kosten in fast allen Bereichen sind ein großer Alptraum für Mehrkindfamilien.“ Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann, Mitglied im Familienausschuss des Bundestages: „Bei all den großspurig angekündigten Hilfspaketen und Sonderzahlungen für die Bürger in unserem Land sind es einmal mehr die Familien, allen voran die kinderreichen, bei denen am wenigsten Entlastungen ankommen.”
“Der Standort Eckernförde muss vollumfänglich erhalten bleiben”
Der Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann unterstützt das Bürgerbegehren zum Erhalt der beiden Klinikstandorte!
Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann (AfD) begrüßt die Entscheidung des Innenministeriums in Kiel, das Bürgerbegehren zum Erhalt der beiden Klinik-Standorte der imland gGmbH in Rendsburg und in Eckernförde auf der Basis des sogenannten Szenarios 1 für zulässig zu erachten. Zuvor hatte sich der parteilose Landrat des Kreises, Oliver Schwemer dafür ausgesprochen, das Begehren als unzulässig zurückzuweisen, weil die Aufrechterhaltung angeblich nicht finanzierbar sei.
„Zuwanderung ist nicht die Lösung“
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther erfährt unerwartet medialen Gegenwind!
Mit seiner in den vergangenen Tagen erhobenen Forderung, Migranten einen leichteren Zugang zum bundesdeutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, hat Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther den Applaus der bundesdeutschen Mainstream-Presse auf seiner Seite. Deutschland brauche mehr Zuwanderung, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. Dafür sei es nötig, die rechtlichen Hürden „abzusenken“ und beispielsweise das Erlernen der deutschen Sprache nicht ganz so ernst zu nehmen.
„Wir testen uns in Deutschland zu Tode“
Corona-Hysterie machts möglich: Die Patientenversorgung in Schleswig-Holstein ist akut gefährdet! Operationen werden verschoben, Stationen geschlossen, die Patientenversorgung steht auf der Kippe – es herrscht eklatanter Personalengpass in den Kliniken Schleswig-Holsteins. Die Corona-Sommerwelle hat dem Land zwischen den Meeren die bundesweit höchste Inzidenz beschert, die Krankenhäuser kurz vor den Kollaps gebracht.
Vernichtende Kritik – schonend formuliert
Ein kritischer Überblick über den Expertenbericht zu den Corona-Maßnahmen in Deutschland: Mit Spannung erwartet, ist die Wahrheit jetzt raus: ein interdisziplinärer Sachverständigenausschuss hat monatelang die Corona-Politik in Deutschland evaluiert, die Wirksamkeit der von der Politik ergriffenen Maßnahmen untersucht und jetzt seinen Bericht vorgestellt. Das Ergebnis fällt für Spahn, Lauterbach, Söder und viele andere Verantwortliche der deutschen Corona-Politik vernichtend aus. Dabei hält sich der Bericht im Tonfall zurück und vermeidet vielfach klare Aussagen.
8. Bericht aus Berlin
Im Abstand von ein bis zwei Monaten verfasst Gereon Bollmann seinen Bericht aus Berlin für Parteimitglieder, Wähler, sowie alle anderen politisch Interessierten. Darin schildert er auf unterhaltsame Art seine Tätigkeiten und Erlebnisse als Bundestagsabgeordneter. Diesmal erzählt Gereon Bollmann vom Besuch einer litauischen Delegation bei unserer Deutsch-Baltischen Parlamentariergruppe im Bundestag, von Meinungsverschiedenheiten während des Treffens mit einer Kollegin von der SPD, sowie vom unterschiedlichen Verständnis des Wortes “höflich”.
Schändliche Werbung für die Abtreibung
Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2022 gegen die Stimmen unserer Fraktion und der Unionsfraktion die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (§ 219a StGB) gebilligt. Wir werden uns dadurch in unserem Kampf um den Erhalt unserer Identität aber nicht entmutigen lassen, denn es gibt ebenso erfreuliche Nachrichten aus Übersee.
2.000 Euro monatlich. Für jede Familie. Wir können das.
Im Jahr 2021 hatte das sogenannte Geburtendefizit einen neuen Höchststand erreicht. Den rund 1.024.000 Todesfällen standen nur 796.000 Neugeborene gegenüber. Unser Projekt dagegen: Im Durchschnitt soll jeder Familie, die Kinder hat, monatlich ein Grundbetrag von 2.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Vom Staat und steuerfrei. Da der Bedarf bei Familien mit mehreren Kindern höher ist, sollten die Beträge gestaffelt sein. Diese erste Betrachtung zeigt, dass ein Familiengeld mit einem Volumen von jährlich 180 Milliarden Euro eingeführt werden könnte. Das Einsparvolumen bezogen auf den Bundeshaushalt liegt bei 99,6 Mrd.
Wo bleibt die Unabhängigkeit der Justiz?
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit seinem am 23. Juni 2022 veröffentlichten Beschluss den Antrag der AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Mit dem bereits am 31.12.2021 eingereichten Eilantrag hatte sich die AfD-Fraktion gegen die Versagung der ihr zustehenden Ämter der Ausschussvorsitzenden im Deutschen Bundestag juristisch zur Wehr gesetzt. Gereon Bollmann, früherer Richter am Oberlandesgericht Schleswig, erklärt dazu: “Heute ist ein schlechter Tag für die Demokratie in Deutschland. Die Altparteien versagen aus rein politisch motivierten Gründen der AfD-Bundestagsfraktion das ihr zustehende Recht auf Besetzung dieser im Parlamentsbetrieb wichtigen Ämter.”