Sozialpolitik mit der Abrissbirne: „Wirtschaftsweise“ will Witwenrente streichen
Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer, die die Bundesregierung berät, ist eine besondere „Expertin“. Sie wartete jetzt mit einem eigenwilligen Vorschlag auf, um die Zahl der Arbeitslosen zu verringern. Im „Spiegel“ empfahl sie tatsächlich, die Witwenrente abzuschaffen, um so die Zahl der Arbeitnehmer zu erhöhen.
„Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats.
Derzeit erhalten Ehepartner mindestens 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners – unabhängig davon, ob Ansprüche während der Ehe erworben wurden oder nicht. Damit soll es künftig vorbei sein, wenn es nach Monika Schnitzler geht.
Der Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann, Mitglied im Familienausschuss, erklärt dazu:
„Die bisherige Regelung trägt der Tatsache Rechnung, daß Ehefrauen infolge ihrer häuslichen Tätigkeit, vor allem der Versorgung von Kindern, meist keine eigenen oder häufig nur geringe Rentenansprüche durch Berufstätigkeit generieren können.
Die Expertin blendet die enorme Lebensleistung von Frauen völlig aus, die sich bewusst für die Rolle als Mutter und Hausfrau entschieden haben. Es spricht Bände über die ideologische Herkunft Frau Schnitzers, daß sie ausgerechnet als eine sogenannte ‚Wirtschaftsweise‘ in Argumentationsmuster von Vorgestern verfällt und die Leistung von Frauen als Hausfrau und Mutter degradiert.
Der unsägliche Feminismus unterstützt eben Frauen im Erwerbsleben, nicht aber Frauen, die „nur” Mutter und Hausfrau sind. Diese erfahren häufig geringere Anerkennung und werden dafür auch noch finanziell benachteiligt
Wir fordern in diesem Kontext schon länger, die Diskriminierung von Vollzeit-Müttern zu beenden und ihre Leistung im ‚Beruf‘ Hausfrau und Mutter vollständig bei der Anrechnung von staatlichen Bezügen anzuerkennen.
Meine Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, diesen Missstand zu beenden und will mit dem Antrag ,Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen‘ (BT-Drs. 20/6582) das Modell der Witwenrenten sogar weiter ausbauen. So sollen Verwitwete in Zukunft erwerbstätig sein können, ohne Abzüge in der Hinterbliebenenrente zu erhalten.“