Trans-Propaganda der Gender-Lobby
Fachleute warnen: Neue Gender-Leitlinie empfiehlt „Pubertätsblocker“
Das kürzlich verabschiedete „Selbstbestimmungsgesetz“ – die AfD stimmte im Deutschen Bundestag natürlich dagegen – erlaubt auch Minderjährigen, sich künftig ihr Geschlecht selbst auszusuchen. Eine Zustimmung der Eltern ist dafür nicht mehr erforderlich. Die Politik begründete die Neuregelung unter anderem mit der bei Heranwachsenden mitunter zu beobachtenden „Geschlechtsverwirrung“ (Geschlechtsdysphorie), die sich jedoch meist nach einiger Zeit wieder von selbst auswächst. Das Argument der AfD-Opposition, es gehe in dem Gesetz in Wirklichkeit um die geschlechtsverändernde Behandlung an Kindern (Transition), wurde bekanntlich mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen niedergestimmt, wonach das Gesetz im Wesentlichen nur die Änderung des Geschlechtseintrages in den Unterlagen der Standesämter betreffe.
Wie die Familienpolitiker der AfD vorausgesagt haben, ist es nun wenige Wochen nach Verabschiedung des verfassungsrechtlich umstrittenen Gesetzes kein Zufall, daß die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) im Frühjahr eine neue Behandlungsleitlinie für Kinder mit Geschlechtsdysphorie angekündigt hat, wonach bei hinreichendem Leidensdruck der betroffenen Kinder von einem Krankheitsbild ausgegangen werden soll. Dem stellt sich ein 15-köpfiges Expertengremium, dem Professoren mehrerer deutscher Universitäten angehören, mit der Empfehlung in einem rund 100-seitigen Fachkommentar entgegen, die Leitlinie zurückzuziehen oder zumindest noch einmal zu überarbeiten. Die Psychiater und Elternverbände warnen ernsthaft vor den dort vorgeschlagenen Maßnahmen und halten einige davon sogar für „gefährlich“.
Die Kritik des Expertengremiums entzündet sich unter anderem daran, daß die Leitlinie zumindest prinzipiell den Einsatz von pubertätsblockierenden Medikamenten, gegengeschlechtlichen Hormonen und operativen Eingriffen bei Kindern und Jugendlichen befürwortet, die sich nicht ihrem angeborenen Geschlecht zugehörig fühlen.
Dies ist bekanntlich auch die Position der Bundesfamilienministerin – auf deren Homepage wurde bekanntlich lange Zeit für Pubertätsblocker geworben, während Großbritannien den umgekehrten Weg gegangen ist. Schon letztes Jahr schränkte ein dortiges Gesetz ihren Gebrauch drastisch ein, und jüngst im März verbot der britische Gesundheitsdienst NHS die Vergabe der umstrittenen Präparate gänzlich.
Die deutschen Experten befürchten, es könne infolge der neuen Leitlinie zu einem „regelhaften Einsatz von Maßnahmen“ kommen, deren Wirksamkeit und Nachhaltigkeit mit Blick auf eine Verbesserung der psychischen Gesundheit und der Geschlechtsdysphorie bisher nicht ausreichend wissenschaftlich belegt seien. Ausdrücklich beziehen sie sich auf den Kurs anderer europäischer Länder – wie zum Beispiel Großbritannien -, in denen es gegenteilige Empfehlungen gebe. Der Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, Prof. Dr. Tobias Banaschewski erklärte: „Solange man es zunächst einmal nur als Wunschvorstellung oder Idee betrachtet, einem anderen Geschlecht als dem angeborenen anzugehören, ist das grundsätzlich in Ordnung.“ Aber daß durch die Leitlinien die Erwartung geweckt werde, daß Minderjährige ihre identitären Unsicherheiten durch Medikamente oder Operationen beseitigen könnten, sei „gefährlich“. Es sei im Übrigen abwegig, eine „Geschlechtsverwirrung“ als Ursache für psychische Probleme und Unsicherheiten anzunehmen – auch der umgekehrte Zusammenhang sei möglich. Es gebe „keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege (…), daß es Minderjährigen nach einer medizinischen Transition langfristig eindeutig besser geht als vorher“.
Andere Experten weisen darauf hin, daß der in der Leitlinie zugrunde gelegte Begriff der „Geschlechtsidentität“ – eine Vorstellung, die vor allem vor dem Hintergrund der Gender-Ideologie Eigendynamik erlangt hat – in der Wissenschaft keineswegs eindeutig definiert ist. Das wäre aber eine Voraussetzung für punktgenaue Behandlungsempfehlungen.
Überhaupt ziehen sie die gegen jede Vernunft von Gender-Theoretikern angenommene Wandelbarkeit des Geschlechts in Zweifel: „Das biologische Geschlecht wird nicht bei Geburt zugeschrieben oder in irgendeiner Weise willkürlich zugewiesen.“ Im Normalfall sei das biologische Geschlecht eines Neugeborenen vielmehr „unmittelbar nach der Geburt eindeutig feststellbar“. Die in der Leitlinie verwendete Formulierung, das biologische Geschlecht werde „bei der Geburt zugewiesen“, unterstelle eine willkürliche Entscheidung, die unzutreffend sei.
Auch bei tatsächlich auftretenden Unsicherheiten der Kinder in Bezug auf das eigene Geschlecht verschwänden solche Unsicherheiten im Normalfall mit voranschreitendem Alter von selbst wieder – die Experten verweisen in diesem Zusammenhang auf eine niederländische Studie. Dieser zufolge löse sich eine „Geschlechtsunzufriedenheit“ bei Elfjährigen meist ohne Zutun wieder auf – danach fühlten sich nur noch zwei Prozent betroffener Kinder in ihrem Geschlecht unwohl.
Die Experten raten deshalb in ihrem Papier dazu, Pubertätsblocker oder „Cross-Sex-Hormone“ nur bei „sehr seltenen Einzelfällen“ von Kindern und Jugendlichen mit einer langjährigen Geschlechtsdysphorie mit erheblichem Leidensdruck in Betracht zu ziehen. Im Zweifelsfall empfehlen sie, eine klinische Ethikkommission hinzuzuziehen.
Besonders pikant ist ein weiterer Aspekt, der in dem 100-seitigen Fachkommentar zutreffend thematisiert wird – nämlich mögliche Interessenkonflikte bei Mitgliedern der Leitlinien-Verfasser selbst. So hatte etwa eine beteiligte Endokrinologin eine Stiftungsprofessur an der Ruhr-Universität Bochum inne, die von der Pharma-Firma „Ferring“ finanziert wird. Das Unternehmen stellt das Präparat Triptorelin her, das auch als Pubertätsblocker verwendet werden kann.
Angesichts solcher Verbindungen überrascht die aufdringliche Trans-Propaganda mancher Gender-Funktionäre nicht, die allem anderen dient, jedenfalls nicht dem Wohl unserer nachfolgenden Generation.