Ein schwarzer Tag für die Gewaltenteilung
Mit den Gesetzentwürfen zum vermeintlich besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Instrumentalisierung entlarven sich die etablierten Parteien selbst. Die Angst davor, ihre Personalhoheit über das Bundesverfassungsgericht zu verlieren, hat bei den etablierten Parteien vor dem Hintergrund der jüngsten Wahlerfolge der AfD mittlerweile paranoide Züge angenommen.
Mit der Diskussion im Bundestag zu den geplanten Änderungen im Grundgesetz zur angeblichen „Rettung“ des Bundesverfassungsgerichts soll vertuscht werden, dass die etablierten Parteien seit Jahrzehnten einvernehmlich unter sich aushandeln, wer Richter am Bundesverfassungsgericht wird. Zur Erinnerung: Der aktuelle Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth (CDU/CSU), wechselte direkt vom Plenarsaal ins Bundesverfassungsgericht. Ähnliche Karrieren haben die weiteren, jeweils im wechselseitigen Einverständnis der Altparteien in ihre Ämter gewählten Richter vorzuweisen.
Die von den etablierten Parteien in der heutigen Plenarsitzung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen dienen nur dazu, die eigene Machtfülle zu erhalten und auch weiterhin ungestört die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Hinterzimmern ausklüngeln zu können. Hier hat man der AfD Fraktion unter Beteiligung der „Gruppe Die Linke“ einen echten Bärendienst erwiesen. Wir haben (mich eingeschlossen) vier Abgeordnete im Rechtsausschuss und werden uns als solche uneingeschränkt für den Schutz des Bundesverfassungsgerichts stark machen. Die politische Einflussnahme auf das Gericht muss weiterhin mit aller Härte bekämpft und in eine echte demokratische Wahl überführt werden. Es darf keine Sperrminorität zweiter Klasse geben.