Verfassungsschutz als politisches Kampfinstrument der Altparteien
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die Behörde beruft sich in ihrer Entscheidung primär auf das „ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“, das in der Partei dominiere und „nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar“ sei, wie aus einer Pressemeldung des BfV hervorgeht. Grundlage ist ein 1.100seitiges Gutachten, das jedoch vom Verfassungsschutz nicht veröffentlicht wurde.
Dazu erklärt der schleswig-holsteinische AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann:
„Die Anwendung eines ‚ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses‘ ist entgegen der politisch beeinflussten Einschätzung des Verfassungsschutzes gerade nicht per se verfassungsfeindlich und verletzt auch nicht – wie hier halluziniert wird – die Menschenwürde. Zum einen setzt das Grundgesetz ausweislich seiner Präambel voraus, daß das deutsche Volk bereits vor dessen Inkrafttreten existiert hat – was im Übrigen seit Jahrhunderten der Fall und anders auch gar nicht denkbar ist. Die Deutschen können ihre Eigenschaft als Staatsbürger der Bundesrepublik also erst ab deren Gründung erworben haben, wodurch neben der Staatsbürgerschaft der abstammungsmäßige Volksbegriff aber nicht obsolet geworden ist. Zum anderen wird in Art. 116 Abs. 1 GG für die Statusdeutschen ausdrücklich die deutsche Abstammung benannt und in § 6 Abs. 1 Bundesvertriebenengesetz neben der Abstammung sogar auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgehoben. Nun wird seitens des Verfassungsschutzes einfach behauptet, die Alternative für Deutschland wolle mit ihrem Volksbegriff bestimmte Bevölkerungsgruppen ausschließen und sie rechtlich abwerten. Aber das ist eine reine Unterstellung gegenüber unserer Partei, die in der Pressemitteilung des BfV hervorgebracht wird, ohne Belege dafür zu erbringen. Dabei wird sich auf ein über 1.000-seitiges Gutachten berufen, ohne dies zu veröffentlichen.
Fakt ist also: das BfV unterstellt der AfD „gesichert rechtsextremistisch“ zu sein, weil es in seinem Gutachten zu diesem Ergebnis gekommen ist. Doch dann wird eben jenes Gutachten der Öffentlichkeit vorenthalten. Dies ist der eine Skandal.
Der zweite Skandal ist die Tatsache, dass der Verfassungsschutz einmal mehr als politisches Kampfinstrument der Altparteien in Stellung gebracht wird. Und dies von einer Innenministerin, die nur noch wenige Tage im Amt ist. Der Verdacht drängt sich auf, dass hier kurz vor Ende von Nancy Faesers Amtszeit noch einmal publikumswirksam auf die AfD eingehauen werden sollte – gerade in dem Moment, in dem unsere Partei als stärkste politische Kraft in den Umfragen geführt wird.
„Angriff auf die Demokratie“
Diese öffentliche Diskreditierung und Kriminalisierung ist ein zielgerichteter Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess. Wir als AfD werden diesem Angriff auf die Demokratie entschieden entgegentreten und uns auch weiterhin auf politischem Wege dagegen wehren.“