Agitation und Propaganda – “Rotfunk” in Reinkultur

Am Nachmittag des 15. Mai wurde ich vom NDR schriftlich kontaktiert. Mir wurden mehr als zwanzig Einträge im “Gutachten” des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mit der Bitte um Stellungnahme vorgehalten. Am nächsten Abend folgte ein NDR-Bericht im Schleswig-Holstein Magazin, den man auch unter Ansatz wohlwollender Maßstäbe nur als gegen schleswig-holsteinische AfD-Landespolitiker gerichtete rote Propaganda bezeichnen kann. Das Verfassungsschutzdossier wurde in bewährt rot-grüner Manier als belastbarer Prüfungsmaßstab verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Politiker herangezogen, ohne es auch nur ansatzweise einer politisch-juristischen Bewertung zu unterziehen. Dabei ist das Gutachten bereits von maßgeblichen Stimmen in Politik und Rechtswissenschaft als geradezu lächerlich zerrissen worden. So hat es etwa der ehemalige Landesminister und Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb als „Fall für die Psychiatrie“ bezeichnet.

Das BfV hat sein dürftiges Gutachten dann auch vor dem Hintergrund einer Klage der AfD vorläufig selbst zurückgezogen.

Die nachfolgend wiedergegebene Korrespondenz mit der jungen Journalistin Natalie Shiro Beck vermittelt ein interessantes Bild über die Sorgfalt und journalistische Qualität der Arbeitsweise des NDR, die heutzutage Lichtjahre entfernt ist von dem Motto eines Hanns-Joachim Friedrichs, “Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache.“

Es ist bereits bezeichnend, daß ich zwei Fragen innerhalb einer Frist von vier Stunden ab dem Zeitpunkt der Fragestellung beantworten sollte. Im Folgenden das Schreiben des NDR und alle Antworten, sowie der Link zum Bericht des NDR, der nur wenige Sätze aus meiner Antwort veröffentlichte.

Link zum NDR-Bericht: https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Das-steht-im-Verfassungsschutz-Gutachten-zur-AfD-SH,afd3474.html


Vollständige Antwort von Gereon Bollmann an den NDR

Zunächst vielen Dank für Ihre heutige Anfrage. Ein wenig ungewöhnlich ist Ihre „Fristsetzung“. Sicherlich nehmen auch Sie nicht an, dass ich während einer Sitzungswoche im Bundestag nichts außer der Beantwortung Ihrer Anfrage zu tun habe, zumal ich heute auch eine Rede im Bundestag halte. Man könnte auf den Gedanken kommen, mit der kurzen Fristsetzung wollten Sie eine sorgfältige – und damit zeitaufwändige – Beantwortung vermeiden. Selbstverständlich ist das aber nicht Ihre Intention, oder?

1.      Bewertung
Soweit ersichtlich, befassen sich die mir zugeschriebenen Zitate zum einen mit meiner Kritik an der Migrationspolitik, die zu einem beträchtlichen Anstieg der Kriminalität geführt hat, zum anderen mit der Zuwanderung an sich.

a.
Gerade vor zwei Tagen, am 13.05.2025, wusste das Magazin NIUS darüber zu berichten, dass im Bereich der Vergewaltigungsdelikte die Kriminalitätsrate der afghanischen Männer 11-mal so hoch ist, wie diejenige der deutschen Männer. Im Bereich Raubdelikte ist die Kriminalitätsrate algerischer Männer gar 109-mal so hoch wie bei deutschen Männern.

Sie werden sicherlich die PKS 2024 ausgewertet haben. Bei einem Ausländeranteil von 16,8% an der Gesamtbevölkerung liegt der Ausländeranteil bei den Strafverdächtigen bei 41,8%. Zudem ist der Ausländeranteil im Vergleich zum Vorjahr in jeder Kategorie der Gewaltverbrechen gestiegen. Bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und schweren sexuellen Übergriffen stieg der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger beispielsweise um 15,7%.

Macht Ihnen das keine Sorgen? Meine Aufgabe als Abgeordneter verstehe ich jedenfalls so, das Problem zu benennen und nach Lösungen zu suchen. Das geschieht dadurch, dass ich u.a. eine Veränderung der Migrationspolitik und eine sofortige Abschiebung krimineller Ausländer fordere.

b.
Meine Kritik an der Veränderung der Wohnbevölkerung hin zu einer ansteigen-den Anzahl an Ausländern, insbesondere aus den muslimischen Ländern, hat ihren Hintergrund in unserer Werteordnung, die durch die Elemente der aufklärerischen Werte, der Grundrechte und insbesondere der Gleichberechtigung von Männern und Frauen geprägt ist. Je mehr Zuwanderer mit einer Werteordnung, die diese Errungenschaften nicht teilt, zur Wohnbevölkerung hinzukommen, desto geringer ist die Chance auf einen gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das wirkt sich sowohl auf unsere demokratische, als auch auf unsere freiheitliche Verfasstheit negativ aus. Demokratie ist darauf angewiesen, dass die in demokratischen Abstimmungen und Wahlen Unterlegenen mit dem Mehrheitsvotum leben können – was wiederum voraussetzt, dass die Gesamtbevölkerung im Wesentlichen gleiche Werte hat. Anderenfalls steigt die unterlegene Minderheit nämlich aus dem Gemeinwesen aus – notfalls mit Gewalt. Dasselbe gilt für die Freiheitlichkeit. Sie lebt von einschränkenden Regeln und dem staatlichen Gewaltmonopol. Wenn nun eine Bevölkerungsgruppe die Regeln nicht akzeptieren will, wird sie auch das Monopol des Staates, sie durchzusetzen, nicht hinnehmen – dies mit der Folge, dass sie eigenes Recht nötigenfalls mit Gewalt durchsetzt.

Vor diesem Hintergrund ist die Annahme in dem angeblichen Gutachten, meine Äußerungen seien ein Beleg für verfassungsfeindliche Positionen der AfD, absurd. Im Gegenteil: die Forcierung einer Zuwanderung von schwer mit unserer Werteordnung kompatiblen, nach anderen Normen sozialisierten Menschen stellt eine akute Gefahr für die freiheitliche demokratische Gesellschaft dar.

2.      Wortwahl
Die von Ihnen angesprochenen, von mir benutzten Begriffe sind vor dem Hintergrund des soeben Ausgeführten zu verstehen. Im demokratischen Diskurs legitim sind jegliche Meinungsäußerungen, die nicht unter Straftatbestände zu subsumieren sind. Und zu diesem Diskurs gehören – wie Sie sicherlich bestätigen können – nicht ausschließlich sachlich-trockene Bezeichnungen, sondern auch überzogene, polemische und nicht von Jedermann geschätzte Bezeichnungen. Das Bundesverfassungsgericht hat alle diese Formen der Meinungsäußerung als legitim und von Art. 5 GG geschützt angenommen – und zwar völlig zu Recht.

3.
Zwei abschließende Bemerkungen zum Nachdenken: Schauen Sie einmal in Art. 116 GG. Sie werden dort erkennen, dass das Grundgesetz differenziert in Deutsche nach Staatsangehörigkeit (zu der selbstverständlich auch aus meiner Sicht die Eingebürgerten gehören, die völlig gleiche Rechte wie die nach Geburt Deutschen haben und behalten müssen) und Deutsche nach Volkszugehörigkeit. Das also zu erwähnen, kann nicht verfassungsfeindlich sein.

In einem Rechtsstaat muss – wie Sie wissen – jeder Grundrechtseingriff auf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruhen. Das angebliche Gutachten wirft der AfD Extremismus vor. Haben Sie im Gesetz über den Verfassungsschutz eine Regelung entdeckt, die es dem Verfassungsschutz gestattet, jemanden als „Extremisten“ zu bezeichnen? Richtig, nein. Für seine Äußerung fehlt dem Verfassungsschutz bereits die Eingriffsgrundlage, denn er ist für verfassungsfeindliche Bestrebungen zuständig. Die Anforderungen daran sind viel höher, als sie beim politologischen Extremismusbegriff sind. Was folgt daraus für die Bewertung des „Gutachtens“? Sie haben sicherlich eine Antwort.


Schreiben des NDR an Gereon Bollmann

In dem Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“, das gestern über unterschiedliche Medien veröffentlicht wurde, werden Sie mehrfach namentlich erwähnt – nach Auswertung der Unterlagen mehr als 20 Mal.

Gegenstand der Ausführungen sind unter anderem wiederholte Aussagen Ihrerseits, die laut Verfassungsschutz die menschenverachtende und demokratiefeindliche These eines sogenannten „Bevölkerungsaustauschs“ bedienen. Exemplarisch genannt werden etwa:

• Ihr Facebook-Post vom 21. August 2023, in dem Sie von einem „ungezügelten Bevölkerungsaustausch“ und einer „importierten Messergewalt“ sprechen;

• Ihre Äußerung vom 26. Januar 2023 zur Messerattacke in Brokstedt (SH), die Sie mit „importierter Messergewalt“ durch „kulturfremde Asylbewerber“ in Verbindung bringen;

• Ihre öffentliche Kommunikation über PI-NEWS, einer vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Plattform, die Sie am 9. November 2024 lobend erwähnten;

• Ihre Weihnachtsbotschaft 2024, in der Sie von einem „geplanten Austausch unseres Volkes“ schreiben und „internationale Programme der Globalisten“ benennen.

Die Aussagen werden in dem Gutachten als tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet. Auch Ihre Rolle als Bundesschiedsrichter der AfD wird im Zusammenhang mit der parteiinternen Legitimierung solcher Positionen benannt.

Wir bitten Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Ihre Äußerungen wiederholt als Beleg für verfassungsfeindliche Positionen der AfD anführt?

2. Halten Sie die von Ihnen verwendeten Begriffe wie „Bevölkerungsaustausch“, „importierte Messergewalt“ oder „Programm der Globalisten“ für sachlich und demokratisch legitim?


Politische Einordnung des Dossiers durch Gereon Bollmann

Zum VS-Gutachten und einem Artikel des Magazins Spiegel, welches ebenfalls ein Zitat von ihm enthält, hat Gereon Bollmann bereits in einem weiteren Beitrag Stellung bezogen.