Abrechnung im Bundestag mit dem Selbstbestimmungsgesetz
Am 30. August hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ beschlossen. Nach diesem Gesetz kann künftig jeder Mensch frei über seine geschlechtliche Identität entscheiden – ohne Rücksicht auf biologische Gegebenheiten – und dies praktisch beliebig häufig wieder abändern.
Zur Begründung beruft sich die Familienministerin Paus auf die grundgesetzlich garantierte freie Entfaltung der Persönlichkeit: „Das gilt auch für die Geschlechter“. Künftig soll jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können.
Nach einer Neuregistrierung ist dann für weitere Änderungen lediglich eine einjährige Sperrfrist einzuhalten. Eltern können solche Erklärungen für ihre Kinder abgeben. Jugendliche bedürfen hierfür bis zu ihrer Volljährigkeit der Genehmigung ihrer Eltern. Weigern sich diese, kann der Jugendliche das Familiengericht anrufen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und frühere Richter am Oberlandesgericht Schleswig, Gereon Bollmann, forderte die Bundesregierung am Dienstag im Bundestag auf, das Gesetz wieder zurückzunehmen. „Dieses widerliche Selbstbestimmungsgesetz muss vom Tisch“, so Bollmann.
Bollmann weiter: „‚Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht‘, heißt es in Artikel 2 des Grundgesetzes.
Das nun von der Ampel-Koalition vorangetriebene ‚Selbstbestimmungsgesetz‘ steht aufgrund seiner gravierenden Eingriffe in massivem Widerspruch zu diesem verfassungsmäßig verbrieften Grundrecht. Es stellt einen weiteren rot-grünen Meilenstein zur Zerstörung unserer Familien dar. Künftig soll es den Familiengerichten obliegen, darüber zu entscheiden, ob der Wunsch eines Kindes nach einem Geschlechtswechsel maßgeblich ist, obwohl die Eltern dagegen sind. Des Weiteren birgt das ‚Selbstbestimmungsgesetz‘ die Möglichkeit, staatliche Stellen als Erziehungsberechtigte einzusetzen und die Kinder in bekannt sozialistischer Manier der Obhut ihrer Eltern zu entziehen.
Wie schon bei früheren Vorhaben der Ampel wird wohl auch dieser Entwurf den Bundestag ohne gravierende Änderungen passieren. Aber die AfD prüft derzeit verfassungsrechtliche Schritte, um diesem ideologisch motivierten Treiben der linksgrünen Sozialisten einen Riegel vorzuschieben.
Der Genderwahn mag in die nächste Runde gehen, doch wir als AfD halten dagegen. Die Erziehungsrechte der Eltern dürfen nicht von linksgrün verbohrten Ideologen infrage gestellt werden!“