Das politische Versagen der Eliten
Nach mehr als vierzig Jahren im Dienst des Landes Schleswig-Holstein bin ich tief erschüttert über das Ausmaß des politischen Versagens unserer Eliten, welches ich in meinem bisherigen Berufsleben so noch nie gesehen, und in meinen schlimmsten Albträumen bisher nicht für möglich gehalten habe.
Die Politik setzt sich fortwährend in beispiellosen Akten dreister Selbstermächtigung über die Errungenschaften unseres Rechtsstaates hinweg. Wenn man diesen Missständen nicht sofort Einhalt gebietet, werden wir Zeugen eines gesellschaftlichen Verfalls sein, der in wenigen Jahren unumkehrbar sein wird. Als Beispiele hierfür sind etwa die als alternativlos bezeichneten, überwiegend rechtswidrigen, Maßnahmen zur Euro-Rettung, zum Atomausstieg nach Fukushima, oder im Zusammenhang mit der Migrationskrise anzusprechen. Diese Beispiele lassen sich beliebig erweitern.
Als Schwerpunkte meiner politischen Tätigkeit möchte ich mich insbesondere der Familien- und der Migrationspolitik widmen. Schon die strikte Beachtung geltenden Rechts würde die Mehrzahl der Probleme auf diesen beiden wichtigen Politikfeldern lösen, oder zumindest deutlich verringern.
Strikte Anwendung geltenden Asyl- und Ausländerrechts
Nur zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass noch in den Jahren von 2000 bis 2010 im Schnitt nur rund dreißig- bis vierzigtausend Ausländer pro Jahr um Asyl in Deutschland nachgesucht haben. Zwar ist die aktuelle Migrationskrise mit der damaligen Situation nicht vergleichbar, denn durch die Interventionen des Westens in die euphemistisch als „Arabischer Frühling“ bezeichneten Aufstände im Maghreb und im Nahen Osten ist der Einwanderungsdruck auf Deutschland geradezu sprunghaft angestiegen. Dennoch könnte schon eine sofortige Rückkehr zur Dublin-II-Verordnung bzw. zur strikten Anwendung geltenden Asyl- und Ausländerrechts, wieder zu einer deutlichen Entlastung führen. Mittelfristig muss das weltweit einmalige Asylrecht in Deutschland von einem individuell einklagbaren Asylanspruch überführt werden in ein staatliches Gewährleistungsrecht.
Der Rechtsstaat missachtet Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Familienförderung
Eine weitere Erosion des Rechtsstaats manifestiert sich z.B. in einer kontinuierlichen Missachtung dreier Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Familienförderung. So weigert sich der Gesetzgeber etwa, die Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern bei der Besteuerung, den Sozialabgaben und in der Pflegeversicherung, durch entlastende Regelungen zu beenden. U. a. führen auch diese Missstände zu einem katastrophalen Zustand unserer Familie: Die Geburtenzahl sinkt kontinuierlich, die Eheschließungen gehen zurück, und die Scheidungen steigen an. Eine deutsche Mutter bekommt im Laufe ihres Lebens nur noch 1,3 Kinder. Wenn es so weitergeht, werden sich die Deutschen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts als Minderheit in ihrem eigenen Land wiederfinden. Und auch hier kann man durch die Beseitigung der vorgenannten Rechtsverstöße, der Schaffung eines neuen Staatsziels der „Drei-Kinder-Familie“ wie in Japan, oder auch der sofortigen Beendigung der krassen finanziellen Benachteiligung der Familien etwas tun. Wir brauchen wegen der demographischen Katastrophe keine Einwanderung, sondern Familien darf ab dem dritten Kind keine Einkommenssteuer mehr abverlangt werden.
Die vorgenannten Problemfelder weisen nach meiner Einschätzung den dringendsten Handlungsbedarf auf. Mit meiner ganzen Kraft möchte ich mich als Abgeordneter im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, dass das eingangs erwähnte Menetekel für die Zukunft Deutschlands noch abgewendet werden kann.