Faeser-Gutachten ist das Papier nicht wert, auf dem es steht
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland (AfD) am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Zuvor war die Partei bereits Verdachtsfall. Die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser hat mit der kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit genehmigten Veröffentlichung für erhebliches Aufsehen im Berliner Politikbetrieb gesorgt – so meint man. Zwar blieben die erwartbaren Reaktionen der Altparteien nicht aus, denn nahezu einmütig wurde allseits gefordert, sofort ein Parteienverbot zu beantragen. Nur die Union, in der diese Stimmen in der Minderheit blieben, bot hier ein differenzierteres Bild. Allerdings bewegte sich die Debatte im wie üblich bewährten Rahmen des Forderns, der Entrüstung und der gegenseitigen Akklamation, zu den Demokraten zu gehören. Nach der Erklärung des BfV, es werde die Einstufung der Partei bis zu einer richterlichen Entscheidung vorläufig nicht wiederholen, passierte weiter nichts. Woran liegt das? Stellt die AfD in Wirklichkeit keine Gefahr dar?
Die Bestrebungen einer Partei sind extremistisch, die den demokratischen Verfassungsstaat und seine grundlegenden Werte ablehnen und ihn durch eine andere Ordnung ersetzen wollen. Neben dieser Ablehnung der Normen und Regeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) kommt weiter einem kämpferisch-aktiven Aspekt ein entscheidendes Gewicht zu. Das BfV hat uns das seiner Einstufung zugrunde liegende „Gutachten“, was Nancy Faeser übrigens von ihrer internen Rechtsabteilung nicht hat überprüfen lassen, bisher nicht zur Verfügung gestellt. Allerdings ist es bereits wenig überraschend zum Relotius-Schmierblatt „Der Spiegel“ und in den letzten Tagen auch zu weiteren Blättern durchgestochen worden. Was ist denn das? Entspricht dies etwa den Regeln einer freiheitlich-demokratischen Ordnung? Sitzen die Verfassungsfeinde nicht eher im BfV selbst?
Diese Vermutung wird erhärtet durch das wirklich skandalöse Verfahren der früheren Innenministerin als Vorgesetzte des BfV. In einem Rechtsstaat muss jeder Grundrechtseingriff auf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage beruhen. Mit dem angeblichen Gutachten wird der AfD Extremismus vorgeworfen. Allerdings gibt es im Gesetz über den Verfassungsschutz keine Regelung, die es dem Verfassungsschutz gestattet, jemanden als „Extremisten“ zu bezeichnen. Mithin fehlt dem Verfassungsschutz für seine Äußerung bereits die Eingriffsgrundlage, denn er ist für verfassungsfeindliche Bestrebungen zuständig. Nur beispielhaft verweise ich hierzu auf das mir persönlich ausweislich der Spiegel-Berichterstattung vom 7. Mai 2025 in dem Verfassungsschutzbericht entgegengehaltene Zitat aus meiner Weihnachtsbotschaft vom 22. Dezember 2024: „Wir leiden immer mehr unter der zunehmenden Massenmigration, hinter der sich der geplante Austausch unseres Volkes verbirgt.“ Was zum Teufel soll an dieser Feststellung extremistisch sein? Dieser Satz auf meiner Abgeordneten-Website ist als politische Aussage zu verstehen. Im demokratischen Diskurs sind jegliche Meinungsäußerungen legitim, die nicht unter Straftatbestände zu subsumieren sind. Und zu diesem Diskurs gehören nicht ausschließlich sachlich-trockene Bezeichnungen, sondern auch überzogene, polemische und nicht von Jedermann geschätzte Bezeichnungen. Das Bundesverfassungsgericht hat alle diese Formen der Meinungsäußerung als legitim und von Art. 5 GG geschützt angenommen – und zwar völlig zu Recht.
Das sogenannte Gutachten der früheren Innenministerin Faeser ist das Papier nicht wert, auf dem es steht und an Absurdität nicht zu übertreffen. Ihr Nachfolger im Amt, Innenminister Andreas Scheuer, wird die bisher unterbliebene Fachprüfung in seinem Hause nachzuholen und anschließend zu entscheiden haben, ob er dieses unsägliche Machwerk entweder zurückzieht, oder sich dessen Inhalt zu eigen macht. Sollte das Letztere der Fall sein, d. h., dass er die Alternative für Deutschland ebenfalls für verfassungswidrig hält, erwarte ich eine Erklärung, dass er einen Überprüfungsantrag beim Bundesverfassungsgericht nicht nur befürwortet, sondern in die Wege leitet. Alles andere wäre pure Heuchelei und eine Fortsetzung der antidemokratisch-sozialistischen Propaganda der früheren Ampelregierung gegen unsere Partei.