Gereon Bollmann kritisiert Entscheidung des Verfassungsschutzes zur Jungen Alternative
„Politisches Schwert der Regierenden“
Am 26. April 2023 erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Jugendorganisation der AfD Junge Alternative (JA) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Die Positionen der JA seien nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sie verfolge angeblich verfassungsfeindliche und gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen.
Wörtlich heißt es in der dazugehörigen Presseverlautbarung des BfV: „Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten. Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliert, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenzt und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der ‚organisch gewachsenen europäischen Völker‘ sieht.“
Zu dieser Einstufung der Jungen Alternative erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und frühere Richter am Oberlandesgericht Schleswig Gereon Bollmann:
„Es ist schon mehr als auffällig, dass just in dem Moment, als die AfD in Umfragen bei 16 bis 17 Prozent steht und den Grünen den Rang als drittstärkste Partei abgelaufen hat, der Verfassungsschutz an die Öffentlichkeit tritt und die Jugendorganisation als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ einstuft.
Abgesehen von der inhaltlichen Stoßrichtung des Verfassungsschutzes, der bereits die beständige Kritik an der Migrations- und Ausländerpolitik als potentiell verfassungsfeindlich betrachtet, ist die strukturelle Ungleichbehandlung rechter und linker politischer Strömungen augenfällig. Während bei rechten und konservativen Politikern jedes Wort auf die Goldwaage gelegt und regierungs-, einwanderungs- und gesellschaftskritische Positionen als gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtete Agitation dargestellt werden, haben linksgrüne bis linksradikale Politiker und Aktivisten fast keinerlei Aufmerksamkeit und vor allem keine Konsequenzen zu befürchten.
Als Beispiel sei Barbara Borchardt genannt, die nicht nur seit 2020 Richterin am Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern ist, sondern gleichzeitig Mitglied und Mitgründerin der vom Verfassungsschutz beobachteten und als linksextremistisch eingestuften ‚Antikapitalistischen Linken‘, einer in der Partei ‚Die Linke‘ als Bundesarbeitsgemeinschaft organisierten Strömung, die offen ‚die Überwindung der bestehenden Gesellschaftsordnung‘ fordert.
Borchardt, die übrigens mit 20 Jahren in die SED eintrat und dieser kosmetisch in „Die Linke“ umbenannten Partei bis heute als Mitglied angehört, sagte nach ihrer Wahl zur Verfassungsrichterin gegenüber der ‚Süddeutschen Zeitung‘ auf die Frage, ob die DDR ein Unrechtsstaat gewesen sei: ‚Es gab Unrecht, keine Frage. Aber die DDR war kein Unrechtsstaat, Unrechtsstaat ist juristisch gar nicht definiert, somit wäre doch das ganze Leben in der DDR unrecht!‘ Diese Äußerung hatte für Borchardt keine Konsequenzen, noch heute ist sie Verfassungsrichterin.
Dieses ausführliche Beispiel sei angeführt, um aufzuzeigen, dass es in unserem Land eine eklatante politische Ungleichbehandlung gibt. Abgesehen davon, dass nonkonforme rechte Parteien, Organisationen und Vereinigungen im Handumdrehen in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten, aber Linke jedweder Strömung fast Narrenfreiheit genießen, ist es – sobald denn einmal eine Einstufung als linksextremistisch vorgenommen wurde – für diese politisch mit im Grunde keinen negativen Konsequenzen verbunden.
Hingegen bedeutet die Einstufung als ‚gesichert rechtsextremistisch‘ für die betroffenen Organisationen wie jetzt die Junge Alternative einen durchaus gewichtigen Schlag ins Kontor, der Mitgliederaustritte, Spendenausfälle und insbesondere durch die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen Nachteile im politischen Wettbewerb nach sich zieht.
Einmal mehr zeigt der Verfassungsschutz, was er wirklich ist: ein politisches Schwert, was die Regierenden je nach Bedarf zücken, ein im wahrsten Sinne des Wortes linientreuer ‚Regierungsschutz‘.“