Neuer Skandal am Bundesverfassungsgericht: Externe Bundestagsabgeordnete faktisch von Kanzlerwahl ausgeschlossen
Zur Abweisung seines Eilantrags am Bundesverfassungsgericht gegen die Berliner Corona-Verordnung erklärt der frühere Richter am Oberlandesgericht Schleswig und AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann:
„Heute habe ich die Zurückweisung meiner am Freitag beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerde erhalten, wodurch sich die einstweilige Anordnung gegen die Berliner Corona-Verordnung dann erledigt hat. Darin forderte ich zusammen mit zehn weiteren AfD-Bundestagsabgeordneten die sofortige Außerkraftsetzung der 2G-Regelung für Hotelübernachtungen in Berlin (§ 19 Abs. 2 Satz 2, 3. InfSchMV Berlin). Durch die Ende November verfügte Regelverschärfung von 3G auf 2G können wir de facto nicht mehr an den Plenarsitzungen des Bundestags teilnehmen, da wir wegen der langen Anfahrt von unseren Heimatstandorten auf Hotelübernachtungen in Berlin angewiesen sind, die uns nun verschlossen bleiben.
Man muß sich das auf der Zunge zergehen lassen: Das höchste deutsche Gericht verschließt die Augen davor, dass frei gewählte Volksvertreter ihrem grundrechtlich geschützten Mandat nicht nachkommen können. Schlimmer noch: Durch die Nichtannahme unseres Antrages legitimiert es diese Woche eine Kanzlerwahl, obgleich durch die Berliner Hintertür Bundestagsabgeordnete von ihrer Teilnahme ausgeschlossen werden. Solche Taschenspielertricks sind sonst nur aus totalitären Regimen bekannt. Zur Begründung heißt es ohne dezidierte Auseinandersetzung mit unserem eidesstattlich versicherten Vorbringen im Wesentlichen nur lapidar, wir hätten nicht hinreichend dargelegt, warum Rechtsschutz vor den beiden Verwaltungsgerichten in Berlin nicht hätte rechtzeitig erlangt werden können und auch eine Verletzung unserer Mandatsausübung im Reichstag nicht hätten wir hinreichend begründet, denn von acht der Abgeordneten hätten wir ja deren Heimatanschrift nicht angegeben. Also, wenn zumindest drei belegt haben, sie könnten nicht rechtzeitig kommen – was soll`s! Fügt euch doch, ihr widerspenstigen Abgeordneten! Was haben eure Vorgänger nicht schon alles mitmachen müssen! Seid doch froh, wenn ihr überhaupt noch irgendwie zur Abstimmung kommt.
Dieser skandalöse Vorgang ist ein weiterer Beleg dafür, auf welchem Corona-Irrweg sich unser Land befindet. Sie steht sinnbildlich für die Ausgrenzung von Millionen von Deutschen, die sich dem gegenwärtigen Corona-Regime nicht unterwerfen wollen. Dies muß ein Ende haben.
Folgende AfD-Bundestagsabgeordnete haben die Verfassungsbeschwerde mitgetragen: Carolin Bachmann, Dr. Christina Baum, Marc Bernhard, René Bochmann, Thomas Dietz, Johannes Huber, Jörn König, Jürgen Pohl, Stephan Protschka, Prof. Dr. Harald Weyel.“
Es berichtet über den Vorgang auch das ZDF.