11 AfD-Bundestagsabgeordnete klagen am Bundesverfassungsgericht gegen die Berliner Corona-Verordnung

Zum Eilantrag am Bundesverfassungsgericht gegen die Berliner Corona-Verordnung erklärt der frühere Richter am Oberlandesgericht Schleswig und AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann:

11 AfD-Bundestagsabgeordnete haben heute unter meiner Federführung Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen die jüngste Änderung der Corona-Verordnung des Berliner Senats eingereicht. Wir fordern die sofortige Außerkraftsetzung der 2G-Regelung für Hotelübernachtungen in Berlin (§ 19 Abs. 2 Satz 2, 3. InfSchMV Berlin), denn sie verwehrt uns das Recht, kommende Woche an der Sitzung des Bundestags zur Wahl des Bundeskanzlers teilzunehmen.

Es kann nicht sein, dass wir als demokratisch legitimierte Volksvertreter von der wichtigsten Wahl der neuen Legislaturperiode ausgeschlossen werden, nur weil wir diese 2G-Regelung nicht erfüllen, obgleich wir wegen der langen Anfahrt von unseren Heimatstandorten auf eine Hotelübernachtung in Berlin angewiesen sind. Der Berliner Senat hat durch die Verschärfung seiner Corona-Verordnung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Mandat von uns Bundestagsabgeordneten verfügt, der aufgrund der Eilbedürftigkeit nur noch durch das höchste deutsche Gericht kurzfristig geheilt werden kann.

Die bisher gültige 3G-Regelung für Hotelübernachtungen in Berlin muß wieder umgehend in Kraft gesetzt werden, denn sonst werden sich der neue Bundeskanzler und die neue Bundesregierung den Vorwurf gefallen lassen müssen, nur unter einer rechtswidrigen Ausgrenzung von frei gewählten Bundestagsabgeordneten ins Amt gekommen zu sein. Wir erwarten deshalb die Unterstützung für unseren Antrag beim Bundesverfassungsgericht von allen Bundestagsabgeordneten aller Fraktionen.“

Download: Verfassungsbeschwerde vom 3. Dezember 2021