2.000 Euro monatlich. Für jede Familie. Wir können das.

Das neue Familiengeld

Im Jahr 2021 hatte das sogenannte Geburtendefizit einen neuen Höchststand erreicht. Den rund 1.024.000 Todesfällen standen nur 796.000 Neugeborene gegenüber. Das ist ein Defizit von 228.000. Zuletzt war die Geburtenbilanz im Jahre 1971 positiv – seitdem geht es bergab. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung schrieb in seinem Demographiebericht für die Bundesregierung, kein anderes Land der Welt habe über einen so langen Zeitraum derart niedrige Geburtenziffern, nämlich im Durchschnitt weniger als 1,5 Kinder pro Frau. Das meldete die WELT im Mai 2022.

Wo liegen die Ursachen?

Sicherlich, die Entwicklung begann mit der Verbreitung der „Pille“. Sie ist aber überall auf der Welt verfügbar und trotzdem gibt es in anderen Ländern, insbesondere anderen Kulturen teilweise deutlich höhere Geburtenziffern. Die, die verhüten könnten, wollen dort offenbar nicht. Das sieht man auch bei den Zuwanderern in Deutschland. Frauen aus Syrien, Afghanistan, dem Kosovo und dem Irak hätten, so die WELT, durchschnittlich 3,5 bis 4,6 Kinder pro Frau.

Die Ursache liegt im Wollen und im Können.

Zum Wollen: Wer sich Kinder wünscht, braucht erst einmal eine positive Grundhaltung, und zwar zum Leben, zu Kindern selbst und vor allem zur Zukunft. Wer annimmt, morgen werde die Welt im Chaos versinken, der will das keinen eigenen Kindern zumuten. Hinzu kommt: der Mensch ist ein soziales, in Gruppen lebendes Wesen. Das bringt es mit sich, dass die allermeisten Menschen sich so benehmen, wie es in der Gruppe akzeptiert ist. Ja, man plappert nicht nur das nach, was die meisten meinen (oder ihnen zu meinen aufgeschwatzt worden ist), um nicht aufzufallen. Man verschweigt auch gern seinen eigenen, abweichenden Standpunkt, um keine Nachteile zu haben. In jeder Gruppe herrscht eben Anpassungsdruck. Das wirkt sich auch auf die Geburtenzahlen aus. Bei den Migrantinnen ist es üblich und damit sozial anerkannt, viele Kinder zu haben. Teilweise werden sie von der Politik auch noch ausdrücklich dazu angehalten – denken wir an den türkischen Präsidenten Erdogan, der den in Europa lebenden Muslimen zugerufen hat, „Macht fünf Kinder, nicht drei, denn ihr seid Europas Zukunft“. Mehr Kinder, mehr Einfluss – so die Grundhaltung. Auf diese Weise werden Gruppennormen gesetzt, die dann das sozial Übliche darstellen, dem sich jeder gern anpasst.

Was wir also brauchen, ist eine positive Einstellung zu uns selbst, zu unserer Gruppe, zu unserer Lebensweise, unseren Werten, unserem Land – und eine gute Portion Zukunftsoptimismus.

Kann die Politik das leisten? Politiker können Stimmungen vermitteln, insbesondere auch eine Aufbruchstimmung. Sie können auch Werte mitprägen. Abstrakt betrachtet. In concreto herrscht momentan indessen ein Politikertyp vor, der moralinsauer von allen möglichen Horrorszenerien berichtet, die uns bevorstehen – sei es Krieg, saurer Regen und Baumsterben, Umweltvergiftung und Erderwärmung. Wer will da noch optimistisch nach vorn schauen, wenn derlei Ungemach bevorsteht?

Der gleiche Typus arbeitet auch noch fleißig daran, die Identität zwischen den Einzelnen und der Gruppe (Gesellschaft), in der er lebt, zu zerstören – denken wir nur an die grüne Dame mit dem rot(h)en Namen, die sich nicht zu schade war, hinter einem Plakat mit der geschmackvollen Aufschrift „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“ herzulatschen.

Aber es soll ja eine kleine Partei mit dem Zaubertrank besserer Ideen geben, die sich aufgemacht hat, solchen Gestalten nahezubringen, wie überflüssig sie sind. Und ja, eine gute Politik spaltet nicht die Gesellschaft, sie eint, sie sorgt für Identität und einen gesellschaftlichen Spirit, der Aufbruch signalisiert und keinen Abgrund.

Vom Wollen zum Können: Was nützt es, wenn Paare sich Kinder wünschen, sie sich aber aus finanziellen Gründen keine leisten können? Leider leben wir in einer maßgeblich materiell geprägten Welt und Kinder kosten nun einmal Geld. Allein diese Überlegung veranlasst viele Paare, auf Kinder ganz zu verzichten oder sich allenfalls ein einziges Kind „zu leisten“. Es führt auch vielfach dazu, dass Frauen sich für eine Abtreibung entscheiden. Es ist doch schon jämmerlich, dass in einer der reichsten Volkswirtschaften der Welt die Begründung für Schwangerschaftsabbrüche in 3,8% der Fälle auf einer medizinischen Indikation beruht, die kriminologische Indikation statistisch keine Rolle spielt und 96,2% der Fälle nach der „Beratungsregelung“ durchgeführt werden. Es liegt also eine „soziale Indikation“ vor. Im Klartext: in fast allen Fällen ist es den betroffenen Frauen aufgrund ihrer Lebensverhältnisse – sprich ihres finanziellen und familiären Hintergrundes – nicht möglich, das Kind zu bekommen.

Beim „Können“ kann die Politik nun definitiv helfen – wenn sie denn will.

Zunächst möchte ich vorab anmerken, daß die nachfolgenden Ausführungen neben dem Familienprogramm der AfD stehen und dieses ergänzen. Das Familienprogramm geht in erster Linie den Weg über deutliche Steuererleichterungen für Familien. Für mich ist dieser Weg ebenfalls zielfrührend, aber bei weitem noch nicht ausreichend. Mein Modell ist daher ein Angebot zur Fortschreibung des Familienprogramms der AfD und als solches in erster Linie eine Diskussionsgrundlage zur Stärkung unseres Alleinstellungsmerkmals als „Familienpartei.“

Zunächst einmal skizziere ich meine Sicht, wie eine angemessene Ausstattung von Familien mit Geld aussehen könnte, was das den Staat kostete und woher er die Mittel nehmen könnte. Ja, ich bekenne mich zu einer neuen Willkommenskultur. Kinder sind willkommen! Sie sollen in einer kinderfreundlichen Gesellschaft groß werden, ohne Geldprobleme. Ihre Eltern sollen gesellschaftlich geachtet werden, weil sie einen wichtigen Beitrag für eine gesunde Altersstruktur, für das Funktionieren des Generationenvertrages und die Existenz unseres Volkes leisten. Also, liebe Deutschlandhasser – lest besser nicht weiter, schmollt in Euren woken Milieus vor Euch hin und lasst uns mal machen!

Das Projekt:

Im Durchschnitt soll jeder Familie, die Kinder hat, monatlich ein Grundbetrag von 2.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Vom Staat und steuerfrei. Da der Bedarf bei Familien mit mehreren Kindern höher ist, sollten die Beträge gestaffelt sein – deshalb auch der DURCHSCHNITTS-Betrag.

Das könnte dann näher so ausgestaltet werden, dass für das erste Kind ein Betrag von 1.500 Euro geleistet wird und für jedes weitere Kind 500 Euro mehr. Eine Familie mit drei Kindern bekäme so also 2.500 Euro. Andere Aufteilungen sind natürlich auch denkbar.

Sicher, das deckt nicht die Kosten, die tatsächlich entstehen. Die Familien müssen aus ihrem Einkommen schon noch etwas hinzufügen. Aber zwischen diesen, von mir vorgeschlagenen Beträgen und dem jetzigen Kindergeld liegen doch schon einmal Welten.

Und klar, ich freue mich, wenn Kinder mit Mutter und Vater aufwachsen können. Aber unter „Familie“ verstehe ich auch das alleinerziehende Elternteil mit einem oder mehreren Kindern.

An die Berufstätigkeit soll die Zahlung nicht gekoppelt sein. Die Eltern sollen frei entscheiden können, ob beide von ihnen ein Einkommen haben oder nur einer und wer das gegebenenfalls ist. Sie können sich abwechseln und jederzeit umentscheiden. Wie gesagt, die Zahlung ist das Zeichen des Staates und der Gesellschaft an die Eltern, dass sie die Erziehungsleistung anerkennen und die Kinder willkommen heißen!

Ja, und wer soll denn bezugsberechtigt sein? Ich höre schon die Kritik, ein Staat, der sich eine weltweit einzigartige Unterstützung von Familien leiste, werde doch aus aller Welt Menschen anlocken, die davon profitieren möchten. „Auf zum Kinderkriegen nach Deutschland“ sozusagen. Sicherlich kann es so nicht funktionieren. Da der Staat die Kosten aufbringt, liegt zunächst nahe, an eine Beschränkung auf Staatsbürger zu denken. Eine selektive Erweiterung auf Zugewanderte kommt in Betracht, soweit es in unserem Interesse liegt. Ja, in der Politik geht es um Interessen und nicht um rosarote Luftschlösser – aber diese Bemerkung war hier unnötig, weil ich denen, die gern in den Schlössern wohnen möchten, ja ohnehin schon empfohlen hatte, nicht weiterzulesen.

Die Umsetzung des Projektes – seine Finanzierung

Der Bedarf

Fangen wir einmal mit der Bedarfsermittlung an: In Deutschland gibt es 8,2 Millionen Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind. Ich beschränke mich darauf, diese Haushalte in den Blick zu nehmen und ich unterscheide der Einfachheit halber zunächst nicht, ob darin ggf. nicht bezugsberechtigte Haushalte enthalten sind, die dann weiter die bisherigen Leistungen erhielten. Volljährige Kinder haben natürlich solange einen Unterstützungsbedarf, wie sie ihre Ausbildung nicht abgeschlossen haben. Sie hätten bis dahin aber von den Zahlungen schon 18 Jahre partizipiert, können auch schon etwas dazuverdienen und die sonstigen Unterstützungsprogramme in Anspruch nehmen, die ja nicht wegfallen sollen – beispielsweise diejenige nach dem BaföG. Sonst wird das Projekt nämlich zu teuer. Außerdem soll für sie natürlich Kindergeld in bisheriger Höhe gezahlt werden. Das gilt im Übrigen auch für all diejenigen, die nicht berechtigt sein sollten, das neue Familiengeld zu beziehen.

Rechnen wir weiter:

4,1 Mio. Haushalte mit einem Kind erhalten monatlich 1.500 € = 6,15 Mrd. €

3,0 Mio. Haushalte mit zwei Kindern erhalten monatlich 2.000 € = 6.00 Mrd. €

1,0 Mio. Haushalte mit drei Kindern erhalten monatlich 2.500 € = 2.50 Mrd. €

0,1 Mio. Haushalte mit vier Kindern erhalten monatlich 3.000 € = 0,25 Mrd. €

Summe = 14,9 Mrd. €

Gerundet – da noch wenige Familien mit mehr Kindern, also höheren Ansprüchen verbleiben – sind das monatlich 15 Milliarden Euro oder jährlich 180 Milliarden Euro, die aufzubringen sind. Jahr für Jahr und hoffentlich auch mit steigender Tendenz (die mir wenig Sorgen macht, denn nach einigen Jahren reden wir bei mehr Menschen über mehr Einkommensteuerzahler und Einzahler in die notleidenden und von staatlichen Zuschüssen in Milliardenhöhe abhängige Rentenkasse).

Ein gewaltiger Betrag also. Wo nehmen wir den her?

Die Bezahlung

1.

Fangen wir mit den Ersparnissen und Zusatzeinnahmen im Vergleich zum jetzigen Bundesetat an:

a.

Das Familiengeld ersetzt das Kindergeld bei den bis zu 18-Jährigen. Die Ersparnis liegt bei ca. 33 Mrd. Euro.

b.

Auch das Elterngeld wird durch das Familiengeld ersetzt. Die Ersparnis liegt bei ca. 7,7 Mrd. Euro.

c.

Die Familien sind weitgehend nicht mehr bedürftig im Sinne der Sozialhilfe. Das erspart ihnen auch das Stigma, „Hartzer“ zu sein und ihre finanziellen Verhältnisse dem Jobcenter gegenüber offen legen zu müssen. Derzeit beziehen 1,9 Millionen Haushalte mit Kindern ALG II und Wohngeld. Bei einer durchschnittlichen Zahlung von € 937,00 sind dies 1,780 Mrd. € monatlich, jährlich also 21,363 Mrd. € abgerundet auf 21,0 Mrd. €.

d.

Die Mehrwertsteuereinnahmen des Staates werden sich erhöhen. Der jährliche Gesamtbetrag des Familiengeldes von ca. 180 Mrd. € wird zum weit überwiegenden Teil zum Erwerb von Verbrauchsgütern und anderen Leistungen, deren Preise Mehrwertsteuer enthalten, von den Eltern und Kindern aufgewandt werden. Nehmen wir an, es wird ein Anteil von 150 Mrd. € sein. Dann haben wir Mehreinnahmen im Bereich der Umsatzsteuer in Höhe von gerundet 24,0 Mrd. €.

Auf diese Weise sind also bereits 85,7 Mrd. € von 180 Mrd. € „bezahlt“. Es bleiben also noch 94,3 Mrd. €.

2.

Jetzt schauen wir uns Ausgabenpositionen an, in denen Ersparnispotential liegt. Die nachfolgende Auflistung ist bei Weitem nicht vollständig. Sie soll nur zeigen, was bei einigen wesentlichen Positionen machbar sein könnte. Das ist natürlich optimierbar. Jeder Interessierte ist aufgerufen, an dieser „Streichliste“ mitzuarbeiten und Etatposten zu nennen, in denen zugunsten der kinderfreundlichen Gesellschaft gespart werden kann. Genauso sind diejenigen, die bei einzelnen Positionen Bedenken haben, natürlich aufgerufen, diese zu nennen und zu begründen. Das Familiengeld ist – wie gesagt – ein Projekt, das entwickelt werden muss. Jeder Mitentwickler ist willkommen!

a.

EU-Reform:

Wir leisten uns für die Finanzierung der EU derzeit jährlich etwa 40 Mrd. €. Davon fließen jährlich etwa 11 Mrd. € zurück – über Leistungen der EU, die in Deutschland ankommen. Auch wenn sie nicht im Staatshaushalt landen, sollen sie hier berücksichtigt werden, und zwar einfach deshalb, weil ich zunächst einmal unterstelle, dass dieselben Leistungen, die derzeit von der EU erbracht werden und in Deutschland ankommen, vom deutschen Staat selbst erbracht werden müssten, wenn die EU-Leistungen entfielen. Eine Detailbetrachtung mag dann Genaueres ergeben.

Zur Disposition stehen also noch 29 Mrd. €. Damit unterhalten wir derzeit einen Wasserkopf an Verwaltung, der jedes Jahr eine nicht mehr übersehbare Zahl an Vorschriften ausspuckt. Wir haben ein sogenanntes EU-Parlament, das viele hochbezahlte Beamte und Angestellte üppig ernährt, aber keine originären Parlamentsfunktionen ausübt. Wir haben Transferleistungen, von denen Deutschland nicht partizipiert, sie aber bezahlen darf.

Was benötigen wir? Letztlich brauchen wir eine Koordinierungsstelle, vornehmlich für den gemeinsamen Markt. Damit kann sichergestellt werden, dass keine wettbewerbsverzerrenden Maßnahmen einzelner Staaten erfolgen, dass die Niederlassungsfreiheit und die Freizügigkeit erhalten bleiben. Zudem sollten außenpolitische und militärische Aspekte abgestimmt und koordiniert werden. Zum Schutz des Binnenmarktes brauchen wir Grenzsicherung und ggf. Zölle.

Unter Berücksichtigung der Beiträge anderer Mitgliedsstaaten dürfte eine Zahlung Deutschlands in Höhe von 4 Mrd. € hinreichend, möglicherweise aber nicht einmal erforderlich sein. Im Wesentlichen werden Personal- und Reisekosten anfallen. Das Personal kann der überbesetzten Verwaltung in den Bundesministerien entnommen werden, so dass insoweit keine Mehrkosten entstehen.

Das Einsparpotential liegt also bei etwa 25 Mrd. € jährlich.

Nur zur Klarstellung: der Vorschlag ist kein Plädoyer für einen Austritt Deutschlands aus der EU. Es geht um eine Reform, die die Institution auf ihre Existenzberechtigung beschränkt und damit vielleicht sogar Länder, die bisher nicht beitreten wollten oder ausgetreten sind, zum Beitritt animieren könnte.

b.

Subventionsabbau:

Der 28. Subventionsbericht des Bundes 2019-2022 weist Finanzhilfen und Steuervergünstigungen von nunmehr 47,2 Mrd. € aus. Sprechen wir es offen an: Es handelt sich um Steuergeschenke für politische Lieblingsprojekte und an die eigene Wählerklientel. Aber nicht nur das: Der Staat greift aktiv in die Marktwirtschaft ein, was eigentlich ein „no-go“ sein sollte, sofern nicht zwingende Gründe des Gemeinwohls es erfordern.

Etwa die Hälfte des jetzigen Gesamtvolumens fließt in den angeblichen Klimaschutz, vornehmlich Elektromobilität und Erneuerbare Energien, also in die Taschen einiger weniger Reicher, die solche Anlagen bauen und betreiben können. Angeblich soll das dazu führen, diese Technologien marktfähig zu machen. Tatsächlich ist die Marktfähigkeit schon weitgehend erreicht.

Etwa 5 Mrd. € kostet die erbschafts- und schenkungssteuerliche Bevorzugung von Betriebsvermögen – wieder also eine Begünstigung von Personenkreisen, die regelmäßig überdurchschnittlich vermögend sind. Verständlich – und wesentlich günstiger – wäre allenfalls eine Einzelfallprüfung nach dem Bedürftigkeitsprinzip.

Ohne hier schon auf jede einzelne Subvention einzugehen: einige Steuervergünstigungen und Zuschüsse, insbesondere aus sozialen Gründen, sind sinnvoll. Deren Gesamtvolumen erreichte aber allenfalls 10 Mrd. €, so dass das Einsparpotential hier bei 37 Mrd. € liegt.

c.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Trotz jahrzehntelanger staatlicher Entwicklungshilfe nehmen in den Empfängerländern Hunger, Überbevölkerung und Armut zu. Wenige Personen dort haben allerdings mit Hilfsgeldern beachtliche private Vermögen angehäuft. Die staatliche Entwicklungshilfe Deutschlands ist gescheitert. Das „Brunnenbohren“ bietet keine Entwicklungsperspektiven.

Humanitäre Hilfsmaßnahmen können über die UN organisiert werden. Ansonsten hilft den Nehmerländern die Entwicklung stabiler, eigener marktwirtschaftlicher Strukturen. Dabei können deutsche Unternehmen beim Markteintritt in diesen Ländern unterstützt werden, ebenso wie bestehende und neuzugründende Unternehmen vor Ort. Die Nutzung von Rohstoffen, auch deren Weiterverarbeitung, muss den Ländern selbst überlassen werden – also weder multinationalen Konzernen, noch ausländischen Staaten. Das hilft wesentlich mehr, als tröpfelnde Zahlungen aus der Gießkanne, die sich alsbald in Luft auflösen.

Das Ministerium an sich hat sich überlebt. Es war immer ein „kleines Außenministerium“ und kann deshalb dem Auswärtigen Amt angegliedert werden. Das führt zu Synergieeffekten und zur Personaleinsparung.

Der Etat liegt bei etwa 11 Mrd. €. Davon reichen einstweilen etwa 3 Mrd. € für die Unterstützung unternehmerischer Initiativen in den Entwicklungsländern. Das Einsparpotential liegt bei 8 Mrd. €.

d.

Energie- und Klimafonds

Im Wirtschaftsplan des Energie- uns Klimafonds für das Haushaltsjahr 2022 schlummert die Position „Auflösung von Rücklagen“. Sie hat eine Größenordnung von Sage und Schreibe 85.410.162.000 €. Dieser Betrag sollte nicht im Jahr 2022 ausgegeben werden, sondern auf viele Jahre gestreckt werden, um die wenigen, sinnvollen Ausgaben des Fonds (Gebäudedämmung etc.) bestreiten zu können.

Für das Familiengeld können dann aber die sonstigen Einnahmen des Fonds herangezogen werden, statt sie in Windmühlen zu investieren.

Das sind

6,893 Mrd. € Erlöse aus der Versteigerung von CO2 Berechtigungen

8,670 Mrd. € Erlöse aus der CO2-Bepreisung und

5,946 Mrd. € Zuweisung aus dem Bundeshaushalt.

Dabei handelt es sich um nachhaltige Staatseinnahmen, die dem Fonds zugewiesen sind. Sie könnten auch Familien zugewiesen werden.

Durch Umschichtung stehen also weitere 21,409 Mrd. € zur Verfügung.

e.

Asylkomplex

Der Bundeshaushalt ist jährlich mit asylbedingten Kosten in Höhe von etwa 19 Mrd. € belastet. Davon sollen ca. 9 Mrd. € auf die Fluchtursachenbekämpfung entfallen. Ich beschränke die Betrachtung auf den Bundeshaushalt, weise aber darauf hin, dass die Gesamtkosten des Asylkomplexes damit bei Weitem nicht erfasst sind, denn Länder und Kommunen tragen zusätzlich beträchtliche Kosten.

Zu einem erheblichen Teil sind die Kosten des Bundes vermeidbar. Es müsste nur das – immerhin ja verbindliche – Dublin II Abkommen eingehalten werden. Danach sind für die Bearbeitung des Verfahrens einschließlich der Gewährung von Aufenthalt im Erfolgsfall diejenigen Mitgliedstaaten – und zwar ausschließlich – zuständig, die die Einreise veranlasst oder nicht verhindert haben. Da Deutschland keine EU-Außengrenzen hat, müssten eigentlich also nur Verfahren von Antragstellern bearbeitet werden, die auf dem Luft- oder Seeweg einreisen. Auch deren Anzahl könnte durch eine Regelung, die die Antragstellung im Ausland zwingend vorschreibt, noch reduziert werden.

Stattdessen ist die Überstellung an zuständige Staaten defizitär – um es mild auszudrücken. Zudem wird die Schutzbereichsgrenze des Art. 16a GG ignoriert. Einreisende aus anderen EU-Staaten und aus sicheren Drittstaaten können sich auf das Asylrecht nämlich nicht berufen. Gleichwohl werden sie aufgenommen.

Das eigentliche Problem liegt darin, dass ein sehr hoher Anteil der Anträge von vornherein keine Erfolgsaussichten hat, die Antragstellung also vielfach rechtsmissbräuchlich erfolgt, um einen zeitweiligen Aufenthalt zu erzwingen, der dann häufig durch Duldung, Abschiebeverbote, subsidiären Schutz etc. zu einem Daueraufenthalt wird.

Das nächste Problem ist der Umstand, dass Deutschland die höchsten Standards für Asylbewerber und Flüchtlinge bietet und damit als Zielland bevorzugt wird. Hinzu kommt noch, dass abgelehnte Bewerber bekanntermaßen allenfalls lasch abgeschoben werden.

Die Kosteneinsparung setzt also bei der konsequenten Einhaltung des Rechts an, insbesondere der Beachtung der Dublin II Verordnung, der Drittstaatenregelung und der tatsächlichen Vollziehung von Abschiebungen. Die notwendige Reform des Asyl- und Flüchtlingsrechts sollte die Erweiterung von Widerrufen der Asylgewährung für den Fall beinhalten, dass der Geschützte kriminelle Handlungen begeht (grundsätzlich unabhängig von der Schwere des Delikts, denn wer im Gastland kriminell wird, verwirkt sein Schutzrecht). Der Standard der Versorgung sollte dem europäischen Durchschnitt angepasst werden. Indem Asyl- und Schutzanträge grundsätzlich im Ausland gestellt werden müssen, vermeidet man die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Schutzrechten bei offensichtlicher Erfolglosigkeit.

Vorsichtig geschätzt können so die Hälfte der Kosten nach vorherigem Abzug der Aufwendungen für die Fluchtursachenbekämpfung eingespart werden. Das sind etwa 5 Mrd. €.

f.

Weitere Positionen

Das Einsparpotential bei sonstigen Ausgabenpositionen ist beträchtlich. Zunächst soll das jeweilige Potential nur in Stichpunkten und Beispielen aus Haushaltspositionen des Bundes aufgezeigt werden.

aa. Reduzierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr 0,5 Mrd. €;

bb. Verfassungsschutz 0,25 Mrd. € (Abschaffung der Beobachtung politischer Konkurrenz für diejenigen, die sich gerade in der positiven Herrschaftsrolle befinden);

cc. Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilität 0,225 Mrd. €;

dd. Beitrag zum EU-Covid-19 Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank 0,306 Mrd. €;

ee. Verstärkung von internationalen Maßnahmen zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie 1,324 Mrd. €;

ff. Beiträge an internationale und supranationale Einrichtungen 0,6 Mrd. €

Einsparpotential zusammen: 3,205 Mrd. €.

III.

Ergebnis:

Diese erste Betrachtung zeigt, dass ein Familiengeld mit einem Volumen von jährlich 180 Milliarden Euro eingeführt werden könnte. Das Einsparvolumen, und zwar nur bezogen auf den Bundeshaushalt und nur bezogen auf die hier angesprochenen Positionen, liegt bei 99,6 Mrd. €, siehe II.. Mehreinnahmen und unmittelbare Minderausgaben summieren sich auf 85,7 Mrd. €, siehe I.. Das bedeutet sogar eine Überdeckung für das Projekt von gut 5 Mrd. €.

Die Bürger des Landes hätten dabei keine finanziellen Einbußen – mit Ausnahme einiger weniger Reicher, die indessen nur hinnehmen müssten, nicht durch staatliche Unterstützung noch reicher zu werden.

Gehen wir es an, die Diskussion ist eröffnet!