Corona-Versammlungsverbote: Juristische Klatsche für Altparteien
Juristische Klatsche für Altparteien! Jetzt ist es amtlich: Pauschale Corona-Versammlungsverbote waren rechtswidrig. Die entsprechende Passage einer sächsischen Corona-Verordnung von 2020 wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als unwirksam eingestuft. Damals waren Versammlungen nur zugelassen, wenn vorher eine entsprechende Genehmigung eingeholt worden war. Sachsen und andere Bundesländer hatten im April 2020 immer wieder Kundgebungen pauschal untersagt.
Das komplette Verbot sei „ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit“ gewesen, hieß es nun vom Gericht. Einzelgenehmigungen hätten daran wenig geändert. Aus der Vorschrift sei gar nicht erkennbar gewesen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen trotz der „Pandemie“ vertretbar gewesen sein könnten. Laut dem Verwaltungsgericht hätte die sächsische Staatsregierung die Ausnahmen regeln müssen, „um zumindest Versammlungen unter freiem Himmel mit begrenzter Teilnehmerzahl unter Beachtung von Schutzauflagen wieder möglich zu machen“.
Geklagt hatte ein 36jähriger, der gegen eine Einschränkung der Grundrechte vor dem Gesundheitsministerium in Dresden demonstrieren wollte. In der Vorinstanz am sächsischen Oberverwaltungsgericht war er noch abgeblitzt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und frühere Richter am Oberlandesgericht Schleswig, Gereon Bollmann, erklärt dazu:
„Noch eine Klatsche für Söder, Kretschmer und Co. Nicht nur die Lockdown-Ausgangssperren während der Corona-‚Pandemie‘ waren rechtswidrig – auch die Versammlungsverbote waren es.
Es zeigt sich einmal mehr, daß die Forderung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag nach Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen mehr als geboten war und ist. Daß die Altparteien den entsprechenden Antrag der AfD-Bundestagsfraktion (vgl. hier) zurückwiesen, zeigt die Ignoranz, mit der die Regierenden in diesem Land sich weigern, sich ihrer Verantwortung zu stellen.
Der von der AfD geforderte Untersuchungsausschuss sollte sich ein Gesamtbild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden vor und während der Corona-‚Pandemie‘ verschaffen. Ferner sollte der Frage nachgegangen werden, ob die massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bürger und in das deutsche Wirtschaftsleben und der Lockdown tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen waren.
Doch daran scheinen die Altparteien kein Interesse zu haben. Über die Köpfe der Bürger hinweg grundgesetzlich verbriefte Freiheiten einschränken, können die Regierenden. Sich im Anschluss berechtigter Kritik und parlamentarischen Nachfragen zu stellen, ist offenbar nicht die Sache der ‚Volksvertreter‘ aus Reihen der etablierten Fraktionen.“