12. Bericht aus Berlin
Meist habe ich Ihnen mit diesen Nachrichten aus unserer Bundeshauptstadt neben kurzen Hinweisen auf aktuelle Politikfelder einen Einblick in den mitunter frustrierenden, aber sehr oft hochinteressanten Arbeitsalltag eines AfD Bundestagsabgeordneten vermittelt. Heute soll dies jedoch einmal anders sein, und ich hoffe sehr auf Ihr Interesse, wenn ich Ihren Blick einmal auf meine wichtigste Aufgabe lenke, nämlich der Mitarbeit an der Gesetzgebung.
Momentan befindet sich die „Ampel“- Regierung noch sichtbar unter der „Schockstarre“ des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum zweiten Nachtragshaushalt 2021. Die Termine der kommenden Haushaltswoche wurden aus schierer Not aufgehoben, und Christian Lindner hat zunächst (einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik!) eine absolute Haushaltssperre verfügt, von der er augenscheinlich nur ein paar Stunden später wieder abzurücken scheint, denn nun will er doch die Schuldenbremse aufweichen, um die fehlenden 60 Milliarden Euro einzutreiben. Aber man täusche sich nicht: Die Arbeit an einem fatalen Gesetzesvorhaben geht im Hintergrund unaufhaltsam weiter, nämlich an dem Lieblingsprojekt der Grünen, dem sogenannten Selbstbestimmungsgesetz.
Mit diesem, nur noch als „völlig durchgeknallt“ zu bezeichnenden Entwurf greift die Ampel in unveränderter Härte den Kern unseres Volkes an, nämlich die Familie. Dies erhärten bereits andere Vorhaben wie die ersatzlose Streichung des Werbeverbotes für Abtreibungen, die geplante Erleichterung von Abtreibungen und die geplante, völlige Gleichstellung der LGBTQ-Gemeinschaft („Lesbisch Schwul Bisexuell Transgender Queer”) im Hinblick auf die normale Elternschaft von Vätern und Müttern. Nun soll Gesetz werden, daß jedermann ohne Einschränkung einmal im Jahr mit einer Erklärung vor dem Standesbeamten sein Geschlecht wechseln kann. Könnte man diese Regelung für Erwachsene noch mit leichtem Stirnrunzeln zur Kenntnis nehmen, ist es skandalös, daß künftig „woke“ Eltern diese Entscheidung für Ihre Kinder treffen können, und das Kind dies ab seinem 14. Lebensjahr selbst entscheiden und bei fehlender Zustimmung der Eltern den Familienrichter anrufen kann. Mit diesen Regelungen wird die Tür geöffnet für „geschlechtsangleichende Operationen“ mit denen die Transgender-Menschen sich das äußere Erscheinungsbild des jeweils anderen biologischen Geschlechts geben wollen, die aber nichts anderes sind als verstümmelnde Kastrationen, die zur lebenslangen Unfruchtbarkeit beider Geschlechter führen.
Mit meiner ersten Rede zum Familienhaushalt habe ich den Entwurf in scharfer Form angegriffen, wobei sich einmal mehr bewahrheitet, daß getroffene Hunde bellen, denn der Tumult der rot-grünen Sozialisten während der Rede war unbeschreiblich:
Auch die Bundestagsvizepräsidentin Pau fühlte sich bemüßigt, sich eine Ordnungsmaßnahme vorzubehalten, denn am nächsten Tag verkündete sie wegen meines ungebührlichen Verhaltens die von mir schon erwartete Ordnungsrüge.
Die darauffolgende Ausschusssitzung war dann ebenfalls bemerkenswert:
Normalerweise nehmen außer mir drei meiner Fraktionskollegen teil, diesmal mußte ich wegen deren Verhinderung alleine in die „Manege.“ Wie im Tierreich witterten unsere Gegner meinen Einzelauftritt als Schwäche, und zunächst gab der Kollege von Malottki von der SPD seine Meinung kund (Minute 39:30 – 39:50 im obigen Video) und dann griff auch die Kollegin Schauws von den Grünen mich frontal an (Minute 44:17 – 44:44). Meine Reaktion hierauf können Sie hier (ab Minute 50:30 – 53:07) nachvollziehen.
Nicht der Angriff als solcher hat mich erstaunt, sondern die Reaktion der anderen Abgeordneten, die dem Einwand der Grünen ausnahmslos (einschließlich der Unions-Abgeordneten!) Beifall zollten.
Nach diesem Musterbeispiel einer „demokratischen“ Debatte wurde die Sachverständigenanhörung im Familienausschuss auf den 13. November 2023 terminiert, und ich habe unverzüglich versucht, eine Sachverständige hierfür zu gewinnen. Dies war nicht so einfach, denn unsere im Wege der Netz-Recherche ermittelte Professorin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie hatte zunächst die größten Bedenken, sich für die Belange der AfD vereinnahmen zu lassen. Nur mittels erheblicher Überzeugungsarbeit im Wege längerer Telefonate und Hinweis auf die Pflicht des Ausschusses zu neutraler Sachverhaltsermittlung gelang es mir schließlich, ihre Bedenken zu zerstreuen, bzw. sie von der Wichtigkeit ihrer Anhörung zu überzeugen.
Aus für uns nicht erfindlichen Gründen wurde die Anhörung verlegt auf den 28. November 2023. Dies ist aus meiner Sicht nicht schlecht, denn so haben sowohl die Sachverständige als auch ich hinreichend Zeit, uns auf die gewiß wieder „spannend“ werdende Anhörung vorzubereiten. Wer dran interessiert ist, kann den Termin am kommenden Dienstag von 8:00 Uhr bis 10:00 Uhr auf der Bundestagsnetzseite im Livestream verfolgen.
Zu meinem Bedauern bin ich nicht sehr zuversichtlich, dass wir die Novelle letztlich verhindern können. Eine gewisse Chance sehe ich darin, dass die Ampel-Regierung wegen ihrer „Haushaltstricksereien“ doch noch scheitert, und das Vorhaben beerdigt werden wird. Sollte die Ampel durchhalten, könnte man das Gesetz vielleicht noch mittels namentlicher Abstimmung abwenden.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Lassen wir unseren Kampfesmut nicht fallen!