Bundestagsrede zum Verbot von Kinderehen

Am 21. März sprach Gereon Bollmann im Bundestag über Kinderehen und stellte fest: “Diese Ehen sind nichtig und müssen nichtig bleiben.”

Gereon Bollmann:

Mit dem heutigen Antrag erinnert die Union die Bundesregierung daran, endlich ihre Hausaufgaben zu dem Verbot der Kinderehen zu machen.

Aus der Bundesregierung heißt es hierzu, der „Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen“, immerhin mehr als ein Jahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen zum Teil aufgehoben hatte.

Aber, die Bundesregierung steht hier doch nicht vor einer Herkulesaufgabe. Man muss sich nur einmal das völlig unmissverständliche Urteil anschauen.

Also, dort heißt es mit schlanken Worten:

  • der Gesetzgeber ist befugt, die inländische Wirksamkeit im Ausland geschlossener Kinderehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig zu machen.
  • der Gesetzgeber ist befugt, bei Unterschreiten des Mindestalters oh-ne Einzelfallprüfung die Nichtigkeit der Ehe anzuordnen. Aber dann muss er die finanziellen Folgen der nichtigen oder aufgehobenen Ehe regeln.
  • Weiter muss den minderjährigen Mädchen ermöglicht werden, nach Erreichen der Volljährigkeit ihre Ehe im Inland wirksam fortzusetzen.

Auch bei durchschnittlicher Kompetenz sollte man das eigentlich zügig hinbekommen.

Wo also liegt das Problem?

Die Kapazität der Bundesregierung reicht doch beispielsweise aus, die Meinungsfreiheit einzuschränken! Wir hörten doch jüngst, dass nun sogar Verfolgungsmaßnahmen für Äußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ eingeführt werden sollen, und der demokratische Rechtsstaat damit der Erosion preisgegeben wird. Dort hat man also Zeit, sich so etwas schönzureden!

Nein, der Grund scheint darin zu liegen, dass Herr Justizminister Buschmann es nicht bei einer verbindlichen Altersgrenze belassen, sondern in jedem Einzelfall prüfen will, ob denn die Eheschließung mit einem Kind nach den jeweiligen Umständen anzuerkennen oder aber aufzuheben ist.

Die Sozialdemokraten wollen das nicht. Sie fordern ein starkes politisches Signal der Ächtung und halten an der Nichtigkeit der Kinderehen fest.

Nun, nach der Aufhebungslösung des Justizministers werden die Verfahren ohnehin so lange dauern, bis alle Beteiligten volljährig sind, denn im-merhin müssten die Gerichte die Hintergründe im Ausland aufklären. Diese Lösung ist also ein Schlag ins Gesicht aller betroffenen Mädchen und an Frauenfeindlichkeit nicht zu überbieten.

Weltweit werden täglich mehr als 30.000 Mädchen verheiratet. Mehr als 650 Millionen Mädchen und Frauen auf der Welt wurden vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet.

Wir wissen, dass diese Mädchen ihre Kindheit verlieren, dass sie die Ausbildung abbrechen müssen, dass sie unter der Trennung von Eltern und Geschwistern leiden, dass sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind und in wirtschaftliche Abhängigkeit getrieben werden, dass sie mit hohen gesundheitlichen Risiken schwanger werden. Und wir wissen, dass sie fast immer gegen ihren Willen verheiratet werden.

Die Aufhebungslösung von Minister Buschmann wäre ein fatales Signal gegen die selbstbestimmte Entwicklung dieser Mädchen. Wie sollen sich diese Mädchen mit einer solch furchtbaren Hypothek später in unsere Gemeinschaft integrieren? Wie fatal wäre es, wenn die Neuregelung am nächsten Ampelstreit scheitern würde!

Nein, diese Ehen sind nichtig und müssen nichtig bleiben.