„Charakterwäsche“ für die Gesellschaft
„Queerbeauftragter“ der Bundesregierung stellt Aktionsplan „Queer leben“ vor
Während in Russland kürzlich ein Gesetz in Kraft trat, das jedwede LGBT-Propaganda im öffentlichen Raum untersagt und Werte wie Heimat, Tradition und ein traditionelles Familienbild grundsätzlich unter den Schutz des Staates stellt, schreitet hierzulande der Kulturkampf mit großen Schritten voran. Unter der Ägide der Bundesregierung nehmen jetzt Pläne Gestalt an, die eine Ausweitung der LGBT-Propaganda im öffentlichen Raum zum Ziel haben – und darüber hinaus die Kriminalisierung jedweder Kritik daran.
Schon im Koalitionsvertrag hatten sich Partner der derzeitigen „Ampel“-Regierung auf einen bundesweiten Aktionsplan „Queer leben“ geeinigt, der unter dem Deckmantel von „Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ auf eine tiefgreifende Umformung der Gesellschaft und ihrer tragenden Werte abzielt. Dieser Maßnahmenkatalog wurde jetzt von Sven Lehmann, dem „Queerbeauftragten“ der Bundesregierung, der Öffentlichkeit vorgestellt.
Mit dem Katalog werden „flächendeckende LSBT [= LGBT]-Schulungen und ‚Sensibilisierung‘ von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, in Unternehmen sowie in pädagogischen und medizinischen Einrichtungen“ gefordert, außerdem „Forschungsprojekte sowie Ausbau und Förderung von LSBT-Gruppen und -Beratungsstrukturen“, die Aufnahme von „Gendermedizin“ in die Approbationsordnung für Ärzte, die Kostenübernahme bei Geschlechts-OPs durch die gesetzliche Krankenversicherung sowie die „diskriminierungsfreie“ Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen auch bei lesbischen Paaren durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Gewichtiger ist aber die Forderung nach einer „Erweiterung des Strafrechts um ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichtete’ Tatmotive“. Kernpunkt ist dabei die Einführung eines „Gesetzes gegen digitale Gewalt“ wegen angeblicher „Hassrede“ gegen LSBT im Netz – ein äußerst dehnbarer Gummiparagraph, wenn man sich schon jetzt die inflationäre Ahndung angeblicher „Hass“-Verbrechen durch die bundesdeutsche Justiz vor Augen führt. Vor der Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und der Inbetriebnahme einer Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) im Februar 2022 rechnete das zuständige Bundeskriminalamt mit zusätzlichen rund 150.000 Strafverfahren pro Jahr wegen vermeintlicher „Hassverbrechen“. Eine weitere Zunahme an Delikten und Strafverfahren steht zu erwarten, sollte künftig auch LGBT-Kritik strafbar werden, wie es der Aktionsplan des „Queerbeauftragten“ vorsieht. Auch vor Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, Sportvereinen im ländlichen Raum und der Kirche macht dieser Plan nicht halt.
Die einschlägige Schwulen- und Gender-Lobby darf sich an einem üppigen Geldsegen erfreuen – finanziert von uns, den Steuerzahlern. Allein im kommenden Jahr will das Bundesfamilienministerium laut eigenen Angaben unglaubliche 13,5 Milliarden Euro für LGBT-Projekte ausgeben – das ist fast so viel wie das österreichische Verteidigungsbudget bis 2026.
Der Arzt und Publizist Adorján Kovács rief in Erinnerung, dass hinter dem Vorhaben eine breitangelegte kulturpolitische Agenda steht. Es gehe um eine langfristige Umformierung der Gesellschaft, insbesondere der Kernbereiche Ehe und Familie, „weil dort noch nicht der sozialistische Staat, sondern die Eltern die Hoheit über die Erziehung und damit Prägung der Kinder haben. Familienbande sollen in Patchwork- und Regenbogen-‚Familien‘ aufgelöst werden, um die bindungslosen Menschen im staatlichen Kollektivismus einfangen und letztlich versklaven zu können“. Trotz Ukrainekrieg und explodierender Energiepreise gehe dieser „kulturelle Terrorismus gegen Ehe und Familie, allgemeiner: gegen den natürlichen Körper und die natürliche Sexualität, (…) weiter, solange Sozialisten politische Verantwortung tragen, weil er die materielle Zerstörung der bestehenden Gesellschaft“ vollende.
Wir werden mit unserer Bundestagsfraktion diesen krankhaften, rot/grün kommunistischen Umerziehungsversuchen eine Absage erteilen, ihnen mit aller Kraft entgegentreten und mit eigenen Anträgen zur Änderung des Strafrechts, Entschließungsanträgen und Kampagnen unser Modell einer Förderung gesunder Familien gegenüberstellen.