Die allgemeine Impfpflicht: Ein Standpunkt

Der Staatsphilosoph Edmund Burke hat in seiner Rede an die Wähler von Bristol 1774 die Grundlagen des freien Mandates gelegt, das sich bei uns in Art. 38 des Grundgesetzes findet: „Euer Vertreter schuldet Euch nicht nur seine Tatkraft, sondern auch seine Urteilskraft“, heißt es in der Rede. Ich stelle hier einige aktuelle Erkenntnisse zusammen, die sich auch der medizinische Laie durch Recherche erschließen kann. Damit frage ich nach der Urteilskraft der Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht unter den Bundestagsabgeordneten.

Am 17. März findet im Bundestag die erste Lesung zum Gesetz über eine allgemeine Impfpflicht statt. Noch sieht es so aus, als ob kein Antrag die notwendige Mehrheit finden wird, hinter den Kulissen wird aber schon eifrig an mehrheitsfähigen Kompromissvorschlägen gearbeitet. Die Ampelmännch:Innen wollen entweder die allgemeine Impfpflicht ab 18 – so der Gesetzentwurf von 235 Abgeordneten von SPD (154 Abgeordnete), Grünen (74 Abgeordnete), Linken (4 Abgeordnete) und FDP (3 Abgeordnete) (Bundestags Drucksache 20/899) – oder ab 50 Jahren, es gibt einen interfraktionellen Antrag und – vor allem – einen Antrag der AfD gegen die Impfpflicht und einen CDU-Antrag, der skurrilerweise auf eine Impfpflicht „auf Vorrat“ abzielt.

Was könnte nun eine Pflicht für jedermann, sich bei Androhung hoher Bußgelder impfen zu lassen, überhaupt rechtfertigen? Immerhin geht es ja mindestens um eine vom Staat angeordnete Körperverletzung! Und es geht um eine Impfpflicht gegen etwas, von dem wir nicht wissen, ob es überhaupt stattfindet. Wir wissen nicht einmal, wie gefährlich es sein könnte und ob das erst zu erfindende Impfmittel dagegen überhaupt nützt oder gar schadet.

Janosch Dahmen, ein Grüner und einer der großen Propheten unserer Zeit, hat schon einmal in seine Glaskugel geschaut. Hören wir seine Weissagung: „Aus wissenschaftlicher Sicht ist … eine neue Variante, die gefährlicher als alle vorausgehenden Mutationen ist, das wahrscheinlichste Szenario für den Herbst“ lässt er uns wissen. Eine kühne Prognose, wenn wir uns vor Augen halten, dass bei Viren regelmäßig jede weitere Mutation zwar ansteckender aber auch harmloser ist – wie wir gerade bei Omikron sehen.

Zurück zu meiner Frage, wann denn eine Impfpflicht gerechtfertigt sein könnte. Nun, wenigstens bräuchten wir effektive Impfstoffe und sie müssten auch wirklich sicher sein. Wie sieht es damit aber aus?

1. Zur Wirksamkeit der Impfungen

Gerade vor wenigen Tagen ist eine neue Studie aus Israel veröffentlicht worden.

(Tal Patalon et al., Warning Effectiveness oft he Third Dose of the BNT 162b2 mRNA Covid-19 Vaccine, 25.02.2022)

Es geht darin um die Frage, wie effektiv der „Booster“ gegen Infektionen hilft. Dabei sind Daten von mehr als 110.000 bzw. mehr als 128.000 Probanden ausgewertet worden, so dass die Ergebnisse ohne weiteres repräsentativ sind. Die höchste Effektivität liegt danach innerhalb des ersten Monats vor. Sie liegt bei 53,4%. Gerade also jeder zweite ist einen Monat lang halbwegs geschützt. Danach stürzt die Effektivität ab, nämlich auf 35,7% nach zwei Monaten, 16,6 % nach drei Monaten und ganze 3,6% nach vier Monaten.

Die kanadische McMaster Universität hat aus diversen Studien Daten über die Impfeffektivität zusammengetragen.

(Covid-19 Living Evidence Synthesis #6, Version 31:02 March 2022 auf : mcmasterforum.org)

Danach ergibt sich für den BioNTech Impfstoff sogar eine negative Impfstoffeffektivität von minus 38% nach 120 Tagen bei zwei Impfdosen, bei Moderna von minus 39,3%. Mit anderen Worten: Geimpfte sind gegen eine Impfung sogar weniger geschützt, als Ungeimpfte.

Wir haben mitbekommen, dass unser Herr Bundesgesundheitsminister der Omikron-Variante BA.2, die sich derzeit schnell verbreitet, mit Sorge entgegensieht. Er sagt, sie könne noch ansteckender sein. Was er uns allerdings verschweigt, ist, dass eine Dänische Studie vor Kurzem gezeigt hat, wo das wirkliche Problem dieser Variante liegt: Geimpfte sind nämlich für eine Infektion mit dieser Variante anfälliger, als Ungeimpfte! Die Forscher attestieren der BA.2 Variante eine „immunevasive Eigenschaft“ – mit anderen Worten, das Virus umgeht mittlerweile den angeblichen Impfschutz.

(Lyngse et al., Transmission of SARS-COV-2 VOC subvariants BA.1 and BA.2 Evidence from Danish Households)

Ebenfalls aus Dänemark ist uns aus einer anderen Studie bekannt, dass sich bei Omikron die Geimpften häufiger anstecken, als die Ungeimpften.

(Statens Serum Institut Dänemark, „Ugentlige tendenser: Covid-19 og andre luftvejsinfektioner Woche 6/2022, Seite 27f.)

Zudem wissen wir aus Großbritannien, dass Geboosterte fast doppelt so häufig an Covid-19 erkranken, wie Ungeimpfte.

(UK Health Security Agency, Covid-19 Vaccine Surveillance Report Week 6, 10.02.2022, S. 44 Tabelle 13)

Schauen wir uns die britischen Daten noch genauer an.

(Auswertungen auf THE EXPOSÉ, dailyexpose.uk)

Vollständig geimpfte Personen machen 9 von 10 Covid-19 Todesfälle in England aus. Sie sterben mit einer bis zu 3,2-mal höheren Wahrscheinlichkeit an Covid-19 als Ungeimpfte. Die Geimpften entwickeln ein durch den Covid-Impfstoff induziertes erworbenes Immunschwächesyndrom. Mittlerweile sind in England sogar bei 4 von 5 Covid-19 -Todesfällen dreifach geimpfte Personen betroffen.

Sind das alles keine dramatischen Alarmsignale?

Selbst das RKI rudert schon zurück: Bis zum 28.02.2022 hieß es in dessen Risikobewertung noch, für den Rückgang der Infektionsdynamik sei „die Impfung erforderlich“. Nun sieht die Risikobewertung plötzlich so aus:

Die Impfung bietet grundsätzlich einen guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Hospitalisierung durch COVID-19“.

Ja, es bleibt noch das Argument, die Impfung helfe immerhin gegen schwere Verläufe. Aber aus welchen Vergleichsstudien soll sich das ergeben? Es gibt diese Studien einfach nicht! Auf rki.de ist eine sogenannte COViK-Studie angekündigt, die erst Mitte 2023 abgeschlossen sein soll und deren Ziel es sei,

festzustellen, inwieweit Impfungen eine schwere Erkrankung an COVID-19 verhindern können.“

Was erst erforscht werden soll, kann doch nicht schon feststehen – jedenfalls nach meinem Verständnis.

Die Neufassung der Risikobewertung stellt im Übrigen einen schwerwiegenden Paradigmenwechsel dar: Weg vom Fremdschutz – den es durch die Impfung eben nicht gibt – und hin zum Selbstschutz. Und über den Selbstschutz darf in einer freiheitlichen Gesellschaft nun einmal jeder selbst entscheiden – eigentlich. Oder soll es seitens der Regierung jetzt heißen, „Dein Körper gehört uns!“?

Der Gesetzesentwurf der 235 Abgeordneten bezieht sich nun aber genau auf die veraltete Risikobewertung des RKI und führt auf Seite 3 aus, geimpfte Personen trügen „weniger zur Ausbreitung des Erregers“ bei, weshalb vulnerable Gruppen durch die Impfpflicht geschützt werden könnten. Das kann man im besten Fall als selektive Wahrnehmung und eigentlich nur als falsch bezeichnen.

Halten wir also fest, dass wir keine effektiven Impfstoffe haben und diese auch nicht in Aussicht sind. Ich frage also die Antragsteller: Wie kann man allein vor diesem Hintergrund überhaupt auf die Idee kommen, die Menschen zum Impfen mit diesen Stoffen zu zwingen?

2. Zur Sicherheit der Impfstoffe

Eine Betriebskrankenkasse hat Schlagzeilen gemacht. Die BKK ProVita hatte eine nüchterne Feststellung getroffen: Während nämlich das Paul-Ehrlich-Institut bis Ende 2021 ganze 244.576 Meldungen über Nebenwirkungen der Covid-Impfungen registriert hatte, waren allein bei den Betriebskrankenkassen von Anfang 2021 bis Mitte des dritten Quartals 2021 schon 216.695 Versicherte wegen Nebenwirkungen durch Impfstoffe behandelt worden. Ihr Vorstandsvorsitzender, Andreas Schöfbeck, rechnete einmal auf die Gesamtbevölkerung in Deutschland hoch, kam zu dem Ergebnis, dass etwa drei Millionen Arztbesuche wegen Impfkomplikationen stattgefunden haben müssen und empfand das als „Alarmsignal“. Das teilte er dem Paul-Ehrlich-Institut mit. Soweit, so nachvollziehbar.

Vernünftigerweise sollte man dem Mann dankbar für seinen Hinweis sein. Statt dessen erhielt Schöfbeck eine fristlose Kündigung seines seit 21 Jahren bestehenden Anstellungsvertrages. Wer will da was verbergen?

Anfang März 2022 fanden sich in der Datenbank der WHO 3.330.364 Meldungen über Nebenwirkungen der Covid-19 Impfstoffe. Darunter finden sich 19.545 Todesmeldungen. Auf der einen Seite mögen auch Meldungen milder Impfnebenwirkungen und Meldungen, die nicht ursächlich auf die Impfung zurückzuführen sind, darunter sein, auf der anderen Seite wird man aber auch ein erhebliches Underreporting annehmen dürfen, denn Ärzte werden bekanntlich nicht dafür honoriert, diese arbeits- und zeitaufwändigen Meldungen vorzunehmen. Wie auch immer: jedenfalls sind die Zahlen besorgniserregend und geben jedem vernünftig und kritisch denkenden Menschen Anlass, Zweifel an der Ungefährlichkeit der Impfstoffe zu haben. Wie kann man dann überhaupt noch auf den Gedanken kommen, Leute auch noch zu zwingen, sich impfen zu lassen, bevor nicht geklärt ist, ob schwere Schäden bis hin zum Tod auf die Impfung zurückzuführen sind? Muss man angesichts dieser enormen Zahlen nicht den vorsichtigsten Weg gehen und erst einmal die wissenschaftliche Abklärung dieser Phänomene abwarten?

In Deutschland legt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) seine „Sicherheitsberichte“ vor. Dem am 07.02.2022 veröffentlichten Bericht über den Zeitraum vom 27.12.2021 bis zum 31.12.2021 entnehmen wir 244.576 Einzelfallberichte zu Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen, davon 29.786 schwerwiegende Reaktionen. Zudem gebe es 2.255 Verdachtsfallmeldungen über einen tödlichen Ausgang. Findet man im Impfpflichtantrag dazu wenigstens die Berücksichtigung und Würdigung dieser Zahlen? Komplette Fehlanzeige!

Zur Einordnung der Zahlen: nehmen wir ein durchschnittliches Beispielsjahr vor der Corona-Krise, nämlich 2015. Das PEI verzeichnete 3.919 unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW), dabei 18 Fälle mit Verdacht auf tödlichem Ausgang.

Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 1, März 2017

Nimmt man nun halbwegs realistisch an, dass 2015 nur ein Viertel so viel Impfungen stattgefunden haben, wie 2021, wären, einmal unterstellt, die Covid-Impfstoffe wären so sicher wie bisher verwandte Impfstoffe, rechnerisch 15.676 UAWs und 72 Todesfälle zu erwarten gewesen. Tatsächlich waren es 244.575 UAWs, also 15,6 Mal so viel! Bezogen auf die Todesfälle durch Impfungen sind es gar 31,3 Mal so viel! Ein schwindelerregender Anstieg, der doch nicht unberücksichtigt bleiben kann, wenn man über eine Impfpflicht nachdenkt!

Am 25. Februar 2022 wurde zudem eine Studie der schwedischen Lund-Universität publiziert, die es in sich hat: Die Wissenschaftler haben nachgewiesen, dass der mRNA Impfstoff von BioNTech/Pfizer in menschliche Zellen aufgenommen wird. Das Gegenteil war uns immer suggeriert worden. In der Zusammenfassung heißt es,

Wir zeigen auch, dass dieser Impfstoff innerhalb von nur 6 h nach der Impfung intrazellulär in DNA revers transkribiert wird.“

(Dorabawila et al., Effectiveness of the BNT162b2 vaccine among children 5-11 and 12-17 years in New York after the Emergence of the Omicron Variant, medRxiv 28.02.2022)

Der Impfstoff wird also dem biochemischen Apparat der Wirtszelle untergejubelt. Die Impfstoff-RNA wird im Zellkern in DNA umgewandelt. Diese DNA könnte ins menschliche Genom eingeführt werden. Das muss jetzt sofort abgeklärt werden. Vorher birgt jede Impfung unabsehbare Gefahren. Es ist aufgrund dieser neuen Erkenntnis jedenfalls möglich, dass der Impfstoff das genetische Material des Menschen verändert. Nichts davon liest man in der Begründung des Impfpflichtantrages, obwohl doch wenigstens von den Antragstellern eine Auseinandersetzung mit dieser Studie zu erwarten gewesen wäre. Auch der Bundesgesundheitsminister, der angeblich ja sämtliche Studien liest, schweigt schlicht und einfach nur.

Dabei gibt es noch weitere Hinweise darauf, dass die Impfung zu empfindlichen Schäden führen kann: Der US-Rechtsanwalt Thomas Renz hat die medizinischen Rechnungsdaten der Defense Medical Epidemiology Database (DMED), die beim US-Militärpersonal – dort wird verpflichtend geimpft – schockierende Ergebnisse zeigten, veröffentlicht, siehe renz-law.com: seit den Impfungen seien Fehlgeburten um 300% gestiegen, Krebsdiagnosen ebenfalls um 300%, neurologische Probleme um 1.000%, Myokardinfarkt um 269%, Bells Palsy um 291%, Lungenembolien um 467%, angeborene Fehlbildungen bei Kindern von Militärangehörigen um 156%, Unfruchtbarkeit bei Frauen um 471%. Bis in das Jahr 2000 habe es indessen kaum Veränderungen gegeben. Zwar hat das US-Militär die Richtigkeit dieser geleakten Daten bestritten, und zwar mit der Begründung, die Daten aus den Jahren zuvor seien fehlerhaft übertragen worden. Eine Neuberechnung und ein Nachtrag von Daten ist von dort indessen bisher nicht vorgelegt worden. Haben die Impfpflicht-Befürworter dort einmal nachgefragt? Müssten sie nicht wenigstens beunruhigt sein und den Sachverhalt aufklären, bevor sie Menschen zwingen wollen, sich impfen zu lassen?

Auch wenn es eigentlich nicht auf die Zahl der Sterbefälle durch die Impfung ankommen darf, sondern nur auf den Umstand, DASS die Impfung töten KANN, will ich doch erwähnen, dass neuere Schätzungen und Berechnungen von über 200.000 Impftoten in den USA ausgehen.

(Steve Kirsch, Have COVID vaccines killed about 200,000 Americans?, auf: skirsch.com)

Für Deutschland ergäben sich danach zwischen 50 und 75 Tausend Impftote.

Halten wir also fest: es gibt besorgniserregende Hinweise darauf, dass die Impfung gegen Covid-19 auch zu schwerwiegendsten gesundheitlichen Schäden führen kann – und zwar bis hin zum Tod. Weil das so ist, muss dieser Gesichtspunkt in die Abwägung, ob eine Impfpflicht sinnvoll ist, einbezogen werden.

3. Bewertung, Abwägung

Normalerweise müsste jetzt eine Abwägung erfolgen. Die durch Impfzwang erzwungene Injektion stellt zweifellos eine Körperverletzung dar, also einen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Da zudem feststeht, dass die Impfung auch zu Todesfällen führt, liegt auch ein Eingriff in das Grundrecht auf Leben vor.

Dem könnten – so meint man anfänglich – die Vorteile eines Impfzwanges entgegenstehen, so dass eine Abwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfolgen könnte. Was den durch Impfung verursachten Tod betrifft, kann man aber bereits nicht abwägen – sozusagen also Erbsen zählen, wie viele Menschen durch die Impfung und durch die unterlassene Impfung sterben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht völlig zu Recht in seinem Urteil vom 15.02.2006 zum Luftsicherheitsgesetz (1 BvR 357/05) entschieden. In dem Gesetz war vorgesehen worden, dass die Streitkräfte ermächtigt sind, Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, abzuschießen. Im dritten Leitsatz der Entscheidung heißt es,

Die Ermächtigung der Streitkräfte, gemäß § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.“

In der Urteilsbegründung lesen wir den entscheidenden Satz. Die Passagiere

werden dadurch, dass ihre Tötung als Mittel zur Rettung anderer benutzt wird, verdinglicht und zugleich entrechtlicht; indem über ihr Leben von Staats wegen einseitig verfügt wird, wird den als Opfern selbst schutzbedürftigen Flugzeuginsassen der Wert abgesprochen, der dem Menschen um seiner selbst willen zukommt.“

Selbst wenn also mit der Impfpflicht intendiert wäre, Bürger vor tödlichen Infektionen zu schützen, wäre dieses Ziel nur durch die billigende Inkaufnahme der Tötung von Zwangsgeimpften erzielbar. Sie wären dadurch reine Objekte staatlichen Handelns, also „verdinglicht und entrechtlicht“. Das ist evident verfassungswidrig.

Dabei spielt es auch keine Rolle, dass die Befürworter der Impfpflicht vorgeblich gute Absichten haben und niemanden zielgerichtet töten wollen. Der Tötungsvorsatz liegt bekanntlich auch dann vor, wenn der Täter den Tod nur billigend in Kauf nimmt (dolus eventualis). Das aber ist der Fall, sobald man weiß, dass die vorhandenen Impfmittel nach Injizierung zum Tod führen KÖNNEN. Auf die Anzahl der Todesfälle kommt es nicht an. Jedes Leben zählt. Und wir wissen heute ohne jeden Zweifel, dass der Tod eine Folge der Impfung mit diesen Mitteln sein kann.

Ja, Politik kann töten, nicht nur durch Angriffskriege, sondern auch durch Angriffe auf Bürger, die mit guten Gründen eine Impfung nicht wünschen.

Zurück zur Abwägung – jetzt unter Ausblendung der potentiellen Todesfolge:

Ich frage jetzt nach dem Ziel der Zwangsimpfung, um es zu werten und mit der Intensität des Eingriffs abzuwägen. Der vorliegende Gesetzentwurf will der „Überlastung des Gesundheitssystems“ begegnen, wie es darin heißt. Das ist schon impertinent, wenn man auf die Zahlen schaut.

Danach gab es während einer der intensivsten Perioden, was die Fallzahlen von hospitalisierten Covid-19 Patienten betrifft, nämlich Januar bis September 2021, einen Rückgang der stationären Fallzahlen um -2% gegenüber 2020 und um 19% gegenüber 2019. Die Bettenauslastung war mit 67,5% ähnlich wie im Jahr 2020 (67,3%)

Dabei sind die Covid-19 Patienten berücksichtigt. Die Versorgung der etwa 267.000 stationär behandelten Covid-19 Patienten nahm im Zeitraum Januar bis September 2021 ganze 4,4% der Verweildauertage bzw. 3% der verfügbaren Bettentage in Anspruch. Nur jedes zehnte vorhandene intensivmedizinische Bett wurde zur Versorgung der Covid-19 Patienten genutzt, wie das Bundesgesundheitsministerium uns wissen lässt.

(Busse/Nimptsch, Analyse zum Leistungsgeschehen der Krankenhäuser in der Corona-Krise, auf: bundesgesundheitsministerium.de)

Im Durchschnitt der vorhandenen Kapazitäten ist es also nie zu einer Überlastung der Krankenhäuser gekommen. Die Omikron-Variante hat zu weiterer Entspannung geführt. Wie kann man vor diesem Hintergrund auch nur auf den Gedanken kommen, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen, um die Krankenhäuser zu entlasten? Es bleibt nur Kopfschütteln.

Aber nochmals zur Abwägung: Wir haben nur Impfmittel, die bestenfalls einen kurzzeitigen Schutz gegen die Infektion bieten, wahrscheinlich aber sogar die Gefahr erhöhen, infiziert zu werden. Diese Mittel sind also an sich bereits nicht geeignet, einer Gefahr zu begegnen. Sie bergen indessen selbst Gefahren, nämlich eine Vielzahl teils sehr schwerwiegender „Neben“-Wirkungen einschließlich der Gefahr, aufgrund der Mittel zu Tode zu kommen. Eine Abwägung von Vorteilen und Nachteilen ist also gar nicht möglich. Der Eigenschutz durch Impfung ist bestenfalls minimal. Ein Fremdschutz existiert nicht, wohl aber eine Fremdgefährdung, wenn wir uns vor Augen halten, dass die doppelt Geimpften und die Geboosterten deutlich höhere Infektionsquoten vorweisen, als die Ungeimpften. Letztere sind durch die Impfung anderer gefährdet, nicht umgekehrt die Geimpften durch die Ungeimpften.

Der Gesetzentwurf zur Impfpflicht zielt also auf ein verfassungswidriges Gesetz ab, weil die Grundrechtseingriffe darin offensichtlich unverhältnismäßig sind. Der Impfzwang ist weder erforderlich, um ein legitimes Ziel zu erreichen, noch dazu geeignet. Eines aber schaffte die Impfpflicht: erstmals gäbe es ein Gesetz, dessen Anwendung die Bürger körperlich verletzte und tötete. Wie entrückt muss man sein, um das sehenden Auges mitzumachen!