Kinderehen: Wir wollen keine morgenländischen Traditionen

In seiner zweiten von drei Bundestagsreden am 16. Mai kommentierte Gereon Bollmann einen Gesetzentwurf der Ampelregierung zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen. Unterhaltsam und auch mit ironischem Unterton führt er aus, wo überall der Entwurf die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes verfehlt und außerdem unbedachte rechtliche Folgen hat.