Kriminellen-Paradies Deutschland: Afghane zum 29. Mal verurteilt – keine Abschiebung
Wieder einmal lässt der Umgang der bundesdeutschen Justiz mit eingewanderten Gewalttätern aufhorchen, dieses Mal im schwäbischen Reutlingen. Dort stand kürzlich ein 36jähriger Afghane vor Gericht und wurde zum 29. Mal (!) verurteilt. Von einer Abschiebung in seine Heimat ist aber keine Rede.
Weil er kein Geld hatte, überfiel der drogenabhängige Abdul F. am 17. Mai eine Kiosk-Angestellte. Er fesselte sie und stahl 1200 Euro aus dem Tresor und der Kasse. Zuvor war der Afghane bereits 28mal für andere Straftaten verurteilt worden. Und: er saß bereits sechsmal im Gefängnis. Sechsmal wurde auch sein Antrag auf Asyl abgelehnt. Dennoch wird er nicht abgeschoben.
Der Angeklagte rechtfertigte sich vor Gericht: „Ich litt unter Entzugserscheinungen, brauchte unbedingt Geld für Drogen.“ Der Richter verurteilte ihn zum 29. Mal. Diesmal muss Abdul F. für dreieinhalb Jahre hinter Gitter.
In den sozialen Netzen fragen sich jetzt viele Nutzer: „Was muss passieren, ehe er abgeschoben wird?” Das Regierungspräsidium soll dem Vernehmen nach beabsichtigen, den afghanischen Drogenkriminellen loszuwerden. Der Haken daran: seit der erneuten Machtübernahme durch die Taliban hat das Bundesinnenministerium die Abschiebeflüge nach Afghanistan eingestellt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete und frühere Richter am Oberlandesgericht Schleswig, Gereon Bollmann, erklärt dazu:
„Linksliberale Hätschel-Urteile gegen kriminelle Ausländer sorgen immer wieder für Kopfschütteln.
Deshalb fordern wir seit jeher die ausnahmslose Abschiebung von ausländischen Gefährdern und Straftätern. Wenn unkontrollierte Masseneinwanderung auf Kuscheljustiz trifft, wird Deutschland immer mehr zum Paradies für Kriminelle. Dies muss ein Ende haben!
Die unterlassene Abschiebung abgelehnter und ausreisepflichtiger Asylbewerber ist das Gegenteil von Rechtsstaatlichkeit: Sie ist Ausdruck fortgesetzten Staatsversagens. Während des Afghanistan Krieges wurden afghanische Migranten in das umkämpfte Land abgeschoben. Es ist doch geradezu grotesk, daß diese Abschiebungen eingestellt wurden, obwohl dort seit zwei Jahren nicht mehr gekämpft wird. Mittlerweile leben 400.000 Afghanen bei uns. Die Bundesregierung muss unverzüglich ein Rückführungsabkommen nach dem Muster der Türkei, Pakistans, Irans und der Vereinigten Arabischen Emirate abschließen. Aus diesen Ländern kehren afghanische Flüchtlinge längst in Scharen in ihre Heimat zurück.“