Kritik am Gesetzentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien

Am 26. September nahm Gereon Bollmann als Mitglied des Rechtsausschusses Stellung zu einem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien.

Sein Urteil: Bei nur etwa 25 Missbrauchsfällen pro Jahr bei rund 21.000 Versteigerungsverfahren muss man kein bestehendes Gesetz ändern. Schon jetzt könne die Gläubigergemeinschaft Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung stellen. Man müsse lediglich mit einem einzigen Satz diese Regelung auch auf Gemeinden erstrecken, um das Problem zu lösen. Bei dem Entwurf der Ampelregierung handele es sich um Überjustizialisierung.

Bezug: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien (Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz) / Drucksache 20/11308 / Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) / Drucksache 20/13026

Siehe auch: Beitrag der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 27.09.2024