Droht die Gender-Diktatur?
Dem Queer-Beauftragten geht das „Selbstbestimmungsgesetz“ nicht weit genug
Die Umerziehungsphantasien der Grünen haben jedes Maß verloren. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung und Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium, Sven Lehmann (Grüne) will jetzt neue Pläne durchsetzen, die auf eine Art Gender-Diktatur hinauslaufen könnten: bei „falschem“ Verhalten sollen jetzt Strafen drohen.
Mit seinem Vorstoß legt Lehmann den Finger in eine offene Wunde der Ampel-Koalition, denn der Gesetzentwurf zum sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ wurde ursprünglich in dem grünen Familienministerium erdacht, dann allerdings durch die FDP entschärft und nun als „gemeinsamer“ Referentenentwurf durch den Bundesjustizminister Buschmann (FDP) und die Familienministerin Paus (Grüne) vorgelegt. Das „Selbstbestimmungsgesetz“ soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden, geht aber dem Queer-Beauftragten in dieser Form nicht weit genug – das übliche Chaos in der Koalition.
Mit seiner Beschwerde bringt Lehmann vor allem drei Kritikpunkte an: „Die Hürden zur Verhängung eines Bußgelds (…) sind zu hoch“ erklärt er. Wer die frühere Geschlechtsidentität einer Trans-Person offenbart, soll gemäß dem Gesetzentwurf mit Bußgeld bestraft werden. Allerdings soll die Voraussetzung dafür sein, daß die Trans-Person dadurch geschädigt worden ist. Das stört Lehmann. Schon der bewusste Vorsatz der Schädigung sollte mit einem Bußgeld belegt werden, unabhängig davon, ob die Schädigung tatsächlich eingetreten ist, unterstreicht Lehmann in seiner Stellungnahme.
Aber es kommt noch besser: Auch Familienmitglieder sollen künftig beim Verstoß gegen das „Offenbarungsverbot“ mit Bußgeldern zur Kasse gebeten werden. In der bisherigen Fassung sind sie aufgrund eines „schützenswerten Interesses“ noch vom Offenbarungsverbot ausgenommen. Nach Lehmann soll ein Familienvater nach der Änderung seine Geschlechtsidentität von seiner/ihrer Ehefrau nicht mehr als Ehemann bezeichnet werden dürfen, und seine Kinder dürfen (!) ihn nicht mehr mit „Papa“ ansprechen. Selbst wenn dadurch keine Schädigung eingetreten wäre, könnten sie von ihrem Vater bzw. ihrer Mutter angezeigt werden. Schon eine Unterhaltung mit bisher unwissenden Freunden würde genügen. Bereits das Wort „Papa“ wäre verboten. Auch die Möglichkeit, sich einmal pro Jahr ein neues Geschlecht „aussuchen“ und dieses auch behördlich dokumentieren lassen zu dürfen, reicht Lehmann nicht: Es soll nach ihm wesentlich häufigere Geschlechtswechsel geben.
Zwar bin ich kein Arzt, aber als solcher würde ich ihm den dringenden Rat geben, sich auf seine Wahrnehmungsfähigkeit untersuchen zu lassen. Als Mitglied im Familienausschuss werde ich mit unserer Fraktion das weitere Verfahren genau beobachten und gegenüber dem geplanten „Selbstbestimmungsgesetz“ ernsthaftesten Widerstand leisten.