Die Präsidentin des Deutschen Bundestages greift erneut in unsere Unabhängigkeit ein

Zum ersten Sitzungstag des Deutschen Bundestages im neuen Jahr trat eine Allgemeinverfügung seiner Präsidentin in Kraft, die uns kaum noch Luft zum Atmen lässt. Seit dem 12. Januar 2022 gilt „wegen der steigenden Fallzahlen“ folgendes für den Zutritt ins Plenum:

  1. die einen (Geimpfte und Genesene) müssen sich täglich testen, die „Geboosterten“ müssen dies nicht (2G+).

  2. die anderen (nicht Geimpfte und nicht Genesene) müssen selbst mit einer aktuellen Testung auf die von uns als „Oberhaus“ bezeichnete Besuchertribüne.

  3. die ganz wenigen, frechen „Testverweigerer“ – wie ich – werden jetzt gänzlich aus dem „Hohen Haus“ verbannt.

Die gegen unsere Abgeordneten mit sonst einmütigem Beschluss des Bundestages bestätigte Regelung betrifft in der Plenarwirklichkeit ausschließlich unsere Fraktion und soll uns bewusst deutlich sichtbar ausgrenzen. Zwar kann ich mir kaum vorstellen, dass sich ausnahmslos alle Abgeordneten der Altparteien täglich diesem Testregime der Präsidentin unterwerfen. Eine Überprüfung dieser Frage wird aber geschickt dadurch verschleiert, dass die anderen Fraktionen zugleich beschlossen haben, stets zwei Sitzplätze neben jedem Abgeordneten freizulassen, sodass das Plenum immer nur zu etwa einem Drittel besetzt ist. Nach rund einer Stunde verkündet die Präsidentin dann eine Unterbrechung, und die Anwesenden werden durch das nächste Drittel ausgetauscht. Es ist und bleibt ein für ein frei gewähltes Parlament unwürdiges Schauspiel…

Die AfD-Bundestagsfraktion hat gegen diese skandalöse Entscheidung ebenso einmütig die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts mittels einer Organklage beschlossen. Natürlich spricht es Bände, dass dieser undemokratische Beschluss von den Abgeordneten der Parteien durchgedrückt wurde, die sich selbst einschließlich der Partei „Die Linke“ stets in Abgrenzung zu uns als einzig „demokratische Parteien“ bezeichnen. Hier schreit insbesondere das Versagen der sich immer als freiheitlich gebenden FDP zum Himmel. Langsam scheint es auch einigen Journalisten aus dem sogenannten „Mainstream“ zu viel zu werden. So konnte man etwa dem Kommentar in einem „Qualitätsmedium“ entnehmen, das Bundesverfassungsgericht möge diesem skandalösen Schauspiel nun ein Ende bereiten.

Es bleibt abzuwarten, ob sich das Bundesverfassungsgericht nun langsam von seiner bisherigen Spruchpraxis löst, die stets gegen unsere Abgeordneten, bzw. unsere Partei gerichtet gewesen ist. Die Hoffnung hierauf stirbt bekanntlich zuletzt …