Die sogenannte „Antifaschistische Aktion“ (Antifa) verbieten?
Mit großer Sorge müssen wir als Anhänger einer konservativen Rechtsstaatspartei die nicht abreißenden Anschläge der Antifa auf das Eigentum, die körperliche Unversehrtheit und das Leben unserer Mitglieder zur Kenntnis nehmen. Auch Menschen, die eine gewisse Nähe zu unserer Partei erkennen lassen oder die von der Antifa ohne jeden Beleg schlichtweg als Nationalisten, Populisten, Rassisten oder gar „Nazis“ verleumdet werden, sind vor derartigen Angriffen nicht verschont.
Wir alle haben in den letzten Jahren erleben müssen, wie einige unserer Bürgerschafts-, Landtags- oder auch Bundestagsabgeordneten schwersten körperlichen Angriffen seitens der Antifa oder deren Sympathisanten ausgesetzt waren, die zum Teil sogar die bösesten Verletzungen mit anschließenden Krankenhausaufenthalten nach sich zogen. Auch die Autos unserer Mandatsträger sind immer wieder in den Fokus dieser Schwerstkriminellen geraten und wurden dann von diesen fast immer bei Nacht und Nebel „abgefackelt“.
Diese Täter machen dabei auch vor den schlimmsten Verbrechen nicht halt:
Am 16. Mai 2020 wurden in Stuttgart drei Lkw, auf deren Ladefläche sich die Ausrüstung zu der am darauffolgenden Tag stattfindenden Demonstration befand, mit Bomben angegriffen. Die in einem Wohngebiet abgestellten Lkw brannten dabei vollständig aus. Am darauffolgenden Tage wurden der Gewerkschafter Andreas Ziegler und zwei seiner Freunde auf dem Weg zur Demonstration aus einer feigen Übermacht von 40 – 50 schwarz gekleideten Personen heraus angegriffen. Als Andreas Ziegler niedergeschlagen und bereits blutend am Boden lag, setzte jemand aus dieser Gruppe eine Gaspistole auf seinen Kopf auf und gab einen Schuss ab. Der Mann befindet sich seither in einem künstlichen Koma und kämpft mit dem Tode.
Auch die Mandatsträger in unserem Land sind vor Angriffen der Antifa nicht verschont geblieben:
Nachdem vor gut einem Jahr das Auto unseres stellvertretenden Vorsitzenden der Landtagsfraktion angegriffen wurde und vollständig ausbrannte, traf es nun die Kreistagsfraktionsvorsitzende im Kreis Ostholstein. In der Nacht vom 27. auf den 28. Mai 2020 wurde auch ihr Auto angegriffen und mit Zündbeschleunigern in Brand gesetzt. In beiden Fällen entstand Totalschaden.
Aus diesen verbrecherischen Angriffen grinst uns immer wieder erneut die hässliche Fratze des Terrorismus an. Mehr und mehr bewahrheitet sich dabei die wohl fälschlich dem italienischen Widerstandskämpfer Ignazio Silone zugeschriebene Feststellung, wonach sich der Faschismus bei seiner Wiederkehr als Antifaschismus bezeichnen werde. Diese neuen Faschisten sind allerdings nicht wie ihre Urväter von einer bündischen Ideologie („fasces – Bündelung, Bund“), sondern allein von ihrem abgrundtiefen Hass auf die Vertreter unserer Ordnung geleitet. Sie treten dabei niemals allein und fast immer in einer durchaus der Uniform der SS vergleichbaren, schwarz vermummten Kleidung auf.
Brandstiftung ist kein Vergehen, sondern ein Verbrechen
Auch der jüngste Brandanschlag auf das Auto der Kreistagsvorsitzenden wird wohl aller Voraussicht nach – wie bei den vergleichbaren, vorangegangenen Taten – nicht zu einem Ergreifen geschweige denn einer Bestrafung der Täter führen. Die Täter können sich also bei ihrem verbrecherischen Tun auch künftig verhältnismäßig sicher fühlen. Wie anders, als mit einer Gefährdung des Rechtsstaats kann man eine solche Situation beschreiben? Schon vor zwei Jahren hat der damalige Vorsitzende des Deutschen Richterbundes öffentlich eine solche ernsthafte Gefährdung des Rechtsstaats festgestellt und auch mit anderweitigen, unzähligen Beispielen aus der justiziellen Praxis belegt. Ebenso wie ein Anschlag auf das Leben eines Politikers stellt ein Brandanschlag auf dessen Auto keine Lappalie dar. Es handelt sich bei einer Brandstiftung nicht um ein Vergehen, sondern vielmehr um ein Verbrechen, welches grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von nicht weniger als einem und bis zu zehn Jahren zu ahnden ist. Auch wenn man die aktuelle Lage wohl noch nicht als völlige Lähmung des Rechtsstaats bezeichnen kann, sind wir dennoch als politische Partei und auch über unsere Abgeordneten in den Parlamenten dazu aufgerufen, unsere Finger in die Wunden dieses Regierungsversagens zu legen. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass dem Rechtsstaat bewusst Ketten angelegt werden sollen, wenn man sich vergegenwärtigt, dass sich die Antifa auf weitem Feld einer gewissen Förderung, zumindest Protektion seitens der Regierung erfreut.
Duldung und Förderung der Antifa durch die Politik
Schon im Jahre 2013 setzte die Förderung der Antifa durch Manuela Schwesig ein. Die damalige SPD-Familienministerin schaffte schon kurz nach ihrem Amtsantritt die von ihrer CDU-Vorgängerin Kristina Schröder eingeführte Extremismusklausel ab, wonach sich die geförderten Aktionsgruppen ausdrücklich zu unserer Grundordnung bekennen und sich dem Prinzip der Gewaltfreiheit verpflichten mussten. Danach wurden die Förderungsbeträge in bis dahin unbekannte Höhen getrieben. Ihre Nachfolgerin Katharina Barley setzte unter anderem die Förderung des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus“ und der von einer ehemaligen DDR-Stasi Informantin geleiteten Amadeo Antonio Stiftung fort, die ihrerseits eng vernetzt sind mit der linksextremistischen „Interventionistischen Linken“ oder dem „Hamburger Bündnis gegen Rechts“. Auch unter Franziska Giffey wurde die Förderung aus dem Bundesprogramm des Familienministeriums „Partnerschaften für Demokratie“ fortgesetzt und fand wie folgt wohl ihren (vorläufigen?) Höhepunkt: der SPD-Heimatbezirk der Politikerin Berlin-Neukölln hatte etwa Geld für eine offen und bekannt gewaltaffine Gruppe angefordert, welches die Familienministerin zwar zunächst unter Hinweis auf deren nicht gewährleistete Gewaltfreiheit verweigerte. Allerdings soll die Förderung dann auf dem Umwege über die SPD geführte Berliner Senatsverwaltung für Bildung erfolgt sein. Auch der Umstand, dass jüngst mit Unterstützung der CDU Fraktion im Schweriner Landtag die DDR-Juristin Barbara Borchardt zu einer Landesverfassungsrichterin gewählt wurde, mag verdeutlichen, welchem Verständnis unserer Grundordnung im Umfeld der heutigen Ministerpräsidentin aus Mecklenburg-Vorpommern gefrönt wird. Als ehemaliges SED-Mitglied und heutige Politikerin der Linken steht Barbara Borchardt nicht nur nach wie vor zum „Bau der Mauer“, sondern unterstützt offen die „Interventionistische Linke“, die durch den Verfassungsschutz beobachtet wird und eng mit der Antifa verbandelt ist.
Nach dieser nur beispielhaft umrissenen Vernetzung zwischen der Antifa oder den mit ihr in enger Verbindung stehenden Gruppen mit höchsten Regierungskreisen und den von diesen unterstützten Institutionen überrascht es kaum, dass die Verfolgungsbemühungen der jeweils zuständigen Justizbehörden so gut wie nie von Erfolg gekrönt sind und überwiegend im Sande verlaufen. Zwar setzte etwa infolge der Antifa-Ausschreitungen oder der Ausschreitungen der mit ihr in Verbindung stehenden Gruppen anlässlich des G-20 Gipfels in Hamburg im Jahre 2017 ein gewisser Ermittlungsdruck der unter der Führung eines grünen Justizsenators stehenden Hamburger Justiz ein. Allerdings dauerte es dann noch mehr als etwa ein Jahr, bevor die ersten Straftäter zu verhältnismäßig geringen Strafen verurteilt wurden, wobei man sich vergegenwärtigen mag, dass die Ausschreitungen insgesamt zu Schäden von mehr als 20 Millionen Euro geführt hatten. Der damalige erste Bürgermeister der Hansestadt Olaf Scholz entzog sich der ihn hierfür treffenden Verantwortung durch einen Wechsel in das Bundesfinanzministerium.
Wir können als einzige wirkmächtige Oppositionspartei im Lande diese erschreckenden Verhältnisse nicht kommentarlos auf sich beruhen lassen. Nicht nur im Interesse unserer Mitglieder, sondern im Interesse aller betroffenen Menschen müssen wir die herkömmlichen justiziellen Standards immer wieder erneut einfordern. Ohne einen funktionalen Rechtsstaat wird nach meinem Dafürhalten ein Ende der gegenwärtigen Abwärtsentwicklung des gesamten Gemeinwesens und die Hinwendung in eine fortschrittliche Zukunft für unser Land kaum mehr möglich sein.
Was ist zu tun?
Wenn wir über den großen Teich blicken und uns die im Zusammenhang mit dem Tod des Schwarzen George Floyd bei seiner polizeilichen Festnahme in Minneapolis entstandenen Unruhen in den USA anschauen, scheint Präsident Donald Trump seit dem letzten Sonntag als ersten Schritt ein Verbot der dortigen Antifa als terroristische Organisation ins Auge zu fassen. Allerdings scheint dies nicht einfach zu sein, denn er hat dieses Vorhaben schon einmal ohne Erfolg im letzten August angesprochen. Als einziger US-Bundesstaat scheint bisher New Jersey ein derartiges Verbot verhängt zu haben. Auch bei uns wird ein Verbot der Antifa immer wieder politisch eingefordert. Zwar könnte man durchaus auf diesem Wege der Problematik sehr schnell Herr werden, denn allein die Mitgliedschaft in der Antifa wäre ja bereits strafbar. Allerdings sehe ich vor dem Hintergrund der oben dargestellten Verflechtungen zwischen unseren politischen Eliten und der Antifa derzeit keine Chance auf die erforderlichen politischen Mehrheiten. Auch wenn es uns gelingen sollte, die angesprochenen Netzwerke der Antifa und der sie unterstützenden Gruppierungen konkret zu benennen und als das zu bezeichnen was sie schlichtweg sind, nämlich ein unerhörter politischer Skandal, wäre dies bei weitem noch nicht zielführend. Man würde sich auf diesen Punkt mit Sicherheit nicht näher einlassen, sondern ohne mit der Wimper zu zucken einfach darauf berufen, dass es sich bei der Antifa keineswegs um eine personell durchorganisierte Terrorgruppe handele. Wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in seinem Gutachten vom 24. April 2018 festgestellt haben will, werde die Antifa zwar aus dem Programm „Demokratie leben“ des Bundesfamilienministeriums unterstützt. Allerdings sei die Antifa danach irgendwie zu anarchistisch und nicht hierarchisch genug aufgestellt, um sie bedenkenlos als „kriminell organisiert“ benennen zu können. Dieses nur als „geliefert wie bestellt“ zu bezeichnende Ergebnis des Wissenschaftlichen Dienstes überzeugt in keiner Weise, wenn man sich vergegenwärtigt, dass heute für eine spontane Zusammenkunft mit kriminellem Ziel eine digitale Vernetzung der Täter über welches soziale Medium auch immer völlig ausreicht. Die polizeilichen Ermittlungen rund um die linksextremistischen Krawalle zum G-20 Gipfel in Hamburg führten die Ermittlungsbehörden und Sokos zu der Erkenntnis exzellenter Organisation und Struktur bis hin zu Depots für schwarze Bekleidung und Molotow-Coktails. Es kam zu Flashmob-artigen Versammlungen wie aus dem Nichts, die sich als die Autos brannten ebenso schnell wieder spurlos auflösten. Wenn nicht solche Tatabläufe, welche dann sonst könnten als deutlicher Beleg für eine hinreichend strukturierte Organisationsform der Antifa angesehen werden?
Wir sollten dennoch nicht unsere Kräfte für ein nach allem kaum mit Aussicht auf Erfolg erreichbares Verbot der Antifa als kriminelle Organisation einsetzen. Mir erscheint es wesentlich zielführender, unser Augenmerk auf die „an der Leine“ unserer Eliten agierende Justiz zu richten. Wir sollten gerade hier bei uns im Lande den neuen Justizminister insoweit über unsere Fraktion im Landtag zwingen, Farbe zu bekennen. Auch wenn die terroristischen Straftäter bei der Durchführung ihrer Anschläge besondere Sorgfalt an den Tag gelegt und bisher meist kaum verwertbare Spuren an den jeweiligen Tatorten hinterlassen haben, sollte es mit den Mitteln der heutigen Technologie öfter möglich sein als bisher, ihre Täterschaft gerichtsverwertbar zu belegen. Die Szene wird vermehrt von dem in die Zuständigkeit des Innenministers fallenden Landesverfassungsschutz beobachtet. Aus meiner Sicht dürften keine Hindernisse bestehen, die dort etwa im Wege der Überwachung gewonnenen Erkenntnisse auch für die staatsanwaltliche Ermittlungsarbeit dienstbar zu machen. Die Planung und Durchführung terroristischer Anschläge bedarf einer guten Organisation und Kommunikation. Die Spuren, welche die Antifa hierbei hinterlässt, müssen der staatsanwaltlichen Ermittlung zugeführt und der Justizminister hierauf im Zweifel hingewiesen werden.
Politische Weisungsbefugnis der Justizminister infrage stellen
Wir können uns der Justiz auch auf einem weiteren Feld widmen: Nach wie vor unterliegen die obersten Anklagebehörden der Weisungsgebundenheit der Justizminister. Die Staatsanwälte kommen meist jedoch nur ohne Eingriffe von oben zu verwertbaren Ermittlungsergebnissen. Nur eine überzeugende Ermittlungsarbeit kann jedoch zu einer stichhaltigen Anklage der Täter führen, ohne die der Strafrichter ein Verfahren nicht eröffnen geschweige denn den Täter verurteilen kann. Wir müssen uns mit aller Entschiedenheit für die Abschaffung der noch aus obrigkeitlicher Zeit stammenden Weisungsgebundenheit der Generalsstaatsanwälte einsetzen. Dies verspricht auch Aussicht auf Erfolg, denn Deutschland ist eines der letzten Länder Europas, in dem die Generalsstaatsanwälte einer solchen Weisungsgebundenheit unterliegen. Die Europäische Union hat Deutschland unter Hinweis auf ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren dringend aufgefordert, dieses Relikt abzuschaffen. Auch wenn wir uns wohl mehrheitlich nicht als Freunde der Europäischen Union bezeichnen dürften, sollten wir uns dringend diesen Hinweis auf die Reformbedürftigkeit unseres Justizwesens zu eigen machen.