Wer hat Angst vor dem Mann mit Schlapphut? Meuthen scheitert am Verfassungsschutz

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen unserer „Regierungsmedien“ verlautbarte am frühen Mittwoch, dass unsere bisher beim Verfassungsschutz als Prüffall geführte Partei dort seit dem 25. Februar 2021 als sogenannter Verdachtsfall geführt wird. Die Behörde selbst äußert sich hierzu wegen eines mit der Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln geschlossenen Stillhalteabkommens nicht. Es wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer Medien als „vierte Staatsgewalt“, dass dieser weitere, bereits absehbare Skandal der Merkel Regierung zwar von ihnen an herausgehobener Stelle durchaus angesprochen, einer kritischen Bewertung jedoch nicht unterzogen wird. Allerdings kann dieser weitere Affront gegen uns nicht unkommentiert bleiben, so dass ich an dieser Stelle nun schon zum dritten Mal zu dem leidigen Thema AfD und Verfassungsschutz Stellung nehmen muss.

Nachdem Horst Seehofer den vormaligen Präsidenten des Verfassungsschutzes Dr. Hans-Georg Maaßen auf Geheiß der Kanzlerin abserviert und in den einstweiligen Ruhestand versetzt hatte, lieferte er dann wie bestellt am 15. November 2018 durch den von ihm installierten Satrapen Thomas Haldenwang. Auch wenn die Alarmglocken bei den Verantwortungsträgern unserer Partei bei dieser Personalie noch nicht vernehmbar läuteten, wurde doch sehr schnell klar, wohin die Reise des neuen Präsidenten gehen sollte, denn schon wenige Wochen danach verkündete er Anfang 2019 freudig und dienstbeflissen, dass unsere Partei nun als so genannter Prüffall geführt wird. Ein hiergegen eingereichtes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln gewann der Bundesvorstand unserer Partei zwar, weil das Gesetz eine derartige Verlautbarung schlichtweg nicht vorsieht. Allerdings nahmen unbeschadet hiervon die Aktivitäten des Verfassungsschutzes ihren ungestörten Fortgang. Auch in den neuen Bundesländern wurden auf der Ebene der Landesverfassungsschutzämter bereits vier Landesverbände in den dortigen Akten geführt. Nun allerdings schrillten auch im Bundesvorstand sämtliche Alarmglocken, man berief eine Prüfungskommission ein, ließ ein umfangreiches Gutachten eines Verfassungsrechtlers erstellen und gab entsprechende Handreichungen für die Mitglieder in unsere Landesverbände, auf welchem Wege eine künftige Beobachtung der Partei vermieden werden könnte. Der maßgeblich durch unseren Bundessprecher Prof. Meuthen initiierte Königsweg sollte nun darin bestehen, die Partei zu säubern, auf Stromlinie zu bringen und dem Verfassungsschutz insbesondere dadurch keine Angriffsflächen zu bieten, dass man sich im Wege des Parteiausschlusses von unliebsamen Mitgliedern trennte. Auch sonst sollte den Behörden durch gebetsmühlenartige Wiederholung der Auflösung des „Flügels“ und durch öffentliche Verlautbarungen eine Harmlosigkeit der Partei vermittelt werden, wie etwa der Volte des Bundessprechers auf dem jüngsten Bundesparteitag in Kalkar, mit der er ohne Not die Patrioten in unserer Partei vor den Kopf gestoßen hatte. Nun ist mit der jüngsten Entscheidung von Thomas Haldenwang diese nur als „Appeasement“ zu bezeichnende Politik unseres Bundesvorstands krachend gescheitert.

Warum nun mussten unser Bundesvorstand und insbesondere unser Bundessprecher in dieser so außerordentlich bedeutsamen Frage scheitern? Nun, unser Führungspersonal wird sich vermutlich damit herausreden, dass man unsere „Rabauken“, unsere Anhänger des ehemaligen „Flügels“, unsere Patrioten eben nicht habe zur Vernunft bringen und diese sich nicht von selbst hätten mäßigen können. Man sollte aber besser nicht in sozialistischer Manier mit dem Finger auf andere zeigen und es sich bei einer Analyse zu einfach machen. Nein, bei einer tieferen Bewertung wirft diese Niederlage einen schlaglichtartig erhellten Blick auf das generelle Scheitern von Konservativen gegenüber den Angriffen von Linken. Bei einer solch grundlegenden Betrachtung sind für mich zwei Punkte für das Scheitern des Bundesvorstands von ganz entscheidender Bedeutung:

Zum einen geht der Konservative immer von einem gefestigten Staatsbild aus, einem Staat, der sich an Regeln hält, der es gut mit seinen Bürgern hält, dem man wegen seiner Daseinsfürsorge zum Dank verpflichtet ist, und zu dessen Leitungselite an den Führungshebeln der Macht man letztlich irgendwann fügsam dazu stoßen möchte. Nach diesem Vorverständnis kommt für den Konservativen grundsätzlich die Wahl offensiver Mittel nicht in Betracht, weil er von einer politischen Auseinandersetzung ausgeht, in der ihm auch die Gegenseite mit fairen Mitteln begegnet. Ein solches Agieren ist aber heute zum Scheitern verurteilt, denn mit einem fairen Wettstreit haben wir es momentan auf Seiten unserer überwiegend aus dem neosozialistischen Lager stammenden Widersacher nicht zu tun.

Zum anderen ist unserem sich selbst als bürgerlich konservativ verstehendem Bundesvorstand ein zentraler Grundfehler vorzuhalten, den wir eigentlich stets bei den Linken verzeichnen, nämlich eine idealistisch utopische Weltsicht, welche – nicht bei den Linken, aber bei uns – die Vergangenheit verklärt und aus den damals noch geregelten Verhältnissen des Staatswesens politische Handlungsanweisungen für die Zukunft ableiten will, die bar jeglicher Realität sind und unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Herrschaftsanspruchs der Altparteien nur als völlig weltfremd bezeichnet werden können. Nur auf der Grundlage eines solch irrealen Weltbildes konnte sich Prof. Meuthen auf seinen von Anfang an untauglichen Königsweg begeben, man müsse sich nur hinreichend mäßigen und „altparteienkompatibel“ werden, um dem Verfassungsschutz das Instrument einer Beobachtung aus der Hand zu schlagen.

Nun, was ist zu tun, nachdem das Kind nun einmal in den Brunnen gefallen ist?

Nach außen sollten wir uns nun möglichst schnell nach diesem langen Zögern des Bundesvorstands einvernehmlich darauf verständigen, dass wir diese rechtswidrige Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes zum Nachteil unserer Partei als das benennen was sie ist, nämlich eine Kriegserklärung an uns. An dieser Stelle möchte ich mich nicht erneut zu der Rechtswidrigkeit der Instrumentalisierung des weltweit einmaligen Verfassungsschutzes durch den Bundesinnenminister äußern. Die Rechtswidrigkeit liegt auf der Hand, und meine Ausführungen in den beiden Stellungnahmen an dieser Stelle vor gut zwei Jahren gelten insoweit bis heute unverändert fort. Auch durch das von der Partei angestoßene Gutachten von Prof. Dr. Dietrich Murswiek kann man sich hinreichend informieren. Den Altparteien geht es weder um die Verfassung noch um das Recht. Es geht ihnen seit unserem Einzug in die Parlamente ersichtlich darum, uns als Wettbewerber um ihre „Pfründe“ noch im laufenden Wahljahr möglichst öffentlichkeitswirksam zu unterdrücken und letztlich auszuschalten, denn es ist ihnen bisher nicht gelungen, unsere Programmatik und unsere Konzepte politisch argumentativ zu widerlegen und zu entkräften. Ein solches politisches Agieren kann man nur als Kriegsführung bezeichnen und aufdecken. Wir müssen uns diesem Plan der Regierung jetzt offensiv mit aller Kraft entgegenstellen, sonst kann es uns letztlich so ergehen, wie seinerzeit den Republikanern, denen der jahrelange Rechtsstreit gegen den bayerischen Verfassungsschutz bis hin zu einem Obsiegen vor dem Bundesverfassungsgericht letztlich nichts mehr geholfen hatte, weil sie zwischenzeitlich in der Bedeutungslosigkeit versunken waren.

Nach innen sollten wir dem sich nach der heute bekannt gewordenen Entscheidung des Verfassungsschutzes abzeichnenden Verlust von Mitgliedern aus dem öffentlichen Dienst ebenso offensiv entgegentreten. Zunächst müssen wir diesen Mitgliedern Verständnis entgegenbringen und ihnen Mut machen. Weiter sollte ihnen klargemacht werden, dass die verhängnisvolle Entscheidung des Verfassungsschutzes nach Möglichkeit durchaus ignoriert werden kann und muss. Zwar können wir nicht umhin, insoweit mit offenen Karten zu spielen und darauf hinzuweisen, dass der Verfassungsschutz nunmehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln der „Männer mit Schlapphut“ wie etwa der Telefonüberwachung gegen uns vorgehen und auch V-Leute einsetzen kann. Ausgenommen hiervon sind übrigens sämtliche Mandatsträger und auch Bewerber um Landtags- und Bundestagsmandate, die momentan noch nichts zu befürchten haben. Aber auch für das einfache Mitglied, ob aus der freien Wirtschaft oder aus dem öffentlichen Dienst, spielt es gegenwärtig noch keine bedeutsame Rolle, dass unsere Partei nun unter Beobachtung steht. Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst sind erst künftig gefordert, sich über einen möglichen Austritt Gedanken zu machen, wenn ein unabhängiges Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass es sich bei der Alternative für Deutschland um eine verfassungsfeindliche Partei handelt. Angst ist jedenfalls ein schlechter Ratgeber und wir haben als eine insbesondere dem Rechtsstaatsprinzip verpflichtete Partei keine Angst vor dem Mann mit Schlapphut.

Zum Glück für uns können wir auf dem alsbald anstehenden Bundesparteitag verbindlich entscheiden, wie wir als Partei mit der neuen Situation umgehen und welche Konsequenzen hieraus für den anstehenden Bundestagswahlkampf zu ziehen sind. Die Möglichkeit hierzu sollten wir unbedingt nutzen und ebenso die Frage beantworten, welche weiteren Konsequenzen aus der schallenden Niederlage des Bundesvorstands für die handelnden Protagonisten und insbesondere für unseren Bundessprecher, Prof. Meuthen, zu ziehen sind.