Gericht verbietet die Wahrheit

„Transfrau“ darf nicht mehr als biologischer Mann bezeichnet werden

Man erinnert sich noch an ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das im Juni letzten Jahres für viel Wirbel sorgte: die Deutsche Bahn war damals dazu verdonnert worden, einem „trans“-Kunden 1000 Euro Entschädigung zu zahlen, weil dieser im Online-Kartenverkauf der Bahn nur zwischen der Anrede-Option „Herr“ oder „Frau“ wählen konnte. Das sei „diskriminierend“.

Ebenfalls in Frankfurt hat das dortige Landgericht nun einen weiteren juristischen Pflock eingeschlagen, der das Aussprechen der Wahrheit künftig riskant macht. Es hat die Bezeichnung eines biologischen Mannes als Mann unter Strafe gestellt.

Konkret geht es um das vom ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt geleitete Verlagsunternehmen Rome Medien GmbH. Eine von Reichelts Autorinnen, Judith Sevinç Basad, hatte dort in einem Blog-Beitrag die Journalistin Janka Kluge als „Mann“ bezeichnet – die Angesprochene will sich aber als „trans Frau“ verstanden wissen. An der biologischen Tatsache ändert das – sollte man denken – nichts.

Für das Frankfurter Landgericht allerdings sehr wohl. Es verbot den Hinweis auf die biologische Identität der beleidigten Transfrau und belegte die Wiederholung vorsorglich mit einer sechsstelligen (!) Geldstrafe.

Das Frankfurter Urteil fügt sich nahtlos in das größere Gesamtbild einer politischen Justiz ein, die – wie bei Orwell – aus Wahrheit Lüge und aus Lüge Wahrheit macht. Es paßt zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz und dem dazugehörigen „Deadnaming“-Verbot – wonach der ursprüngliche Vorname einer geschlechtsumgewandelten Person nicht mehr genannt werden darf. Paradefall ist der ursprüngliche Mann „Tessa“ Ganserer, der derzeit als weibliche grüne Bundestagsabgeordnete firmiert.

Der Urteilsspruch der Frankfurter Richter macht den Weg frei für eine ungehemmte Totschlagjustiz, die offenkundige biologische Realitäten unter Strafe stellt und der Gesellschaft den Maulkorb anlegt.

Schon werden Zuwiderhandlungen und abweichende Meinungen als „Transphobie“, „Antifeminismus“ u.a. bei den staatlich finanzierten Meldestellen in NRW und bei der Amadeu-Antonio-Stiftung registriert. Die nächste Stufe ist die juristische Kriminalisierung.