Keine Kinderehen in Deutschland!

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das pauschale Verbot der Kinderehe – geregelt im „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ – als verfassungswidrig eingestuft und Nachbesserungen des Gesetzgebers eingefordert.

In dem nun veröffentlichten Beschluss hält das BVerfG fest, dass dieses pauschale Verbot aus Art. 13 III Nr. 1 EGBGB mit dem Grundrecht auf Ehefreiheit aus Art. 6 I GG nicht vereinbar ist.

Das aktuelle Urteil des bundesdeutschen Höchstgerichts bekräftigt allerdings auch, dass noch für eine Übergangszeit im Ausland geschlossene Ehen von unter 16-Jährigen ohne Einzelfallprüfung weiter nichtig sind. Allerdings – so das BVerfG sind bis 2024 Nachbesserungen und exaktere Nachfolgeregelungen notwendig, die in der aktuellen Gesetzesform fehlen.

„Jedes Jahr ist bei uns zwar nur eine etwa vierstellige Zahl von Mädchen betroffen, Allerdings ist jedes von ihnen eins zu viel. Die Kinderehe ist ein Instrument zur sexuellen und psychischen Unterdrückung minderjähriger, vornehmlich heranwachsender Mädchen. Die aus dem arabischen und teils afrikanischen Kulturkreis importierte Unsitte zwingt junge Mädchen in diese Ehen mit meist volljährigen und oftmals sehr viel älteren Männern – nach unseren Maßstäben Pädophilen.

Im Zuge der Masseneinwanderung seit 2015 sind Millionen an Migranten aus Afghanistan, Syrien, Libyen und Nordafrika in unser Land gekommen. Neben der ausufernden Gewalt- und Sexualkriminalität gehört auch der Import problematischer Werte, Sitten und Praktiken wie der Zwangsverheiratung zu einer der damit einhergehenden Negativfolgen.

Ein Ausschlagen dieser Zwangsverheiratung hat für viele Mädchen die soziale und familiäre Ächtung zur Folge. Auch körperliche Gewalt haben sie zu befürchten.

Mit der Kinderehe geht meist auch eine Separierung junger ausländischer Mädchen einher. Bildung, Beruf und Integration werden durch Zwangsheiraten somit unmöglich.

Es ist zu begrüßen, dass das BVerfG das ‚Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen‘ grundsätzlich bestätigt und nur Nachbesserungen im Detail verlangt hat.

Die AfD wird diesen gesetzgeberischen Prozess genau beobachten, und im Auge behalten, wie der Gesetzgeber die verlangten Nachbesserungen gestaltet.

Ziel muss sein, jungen Mädchen aus besagten Kulturkreisen hierzulande Bildungschancen offenzuhalten und ihnen den Weg in eine gelungene Integration nicht schon im jugendlichen Alter zu verwehren.

In diesem Sinne setzen wir als AfD uns auch weiter dafür ein, dass diese pädophilen Zwangsbeziehungen auch im Nachhinein nicht rein formelhaft anerkannt werden dürfen. Jede Form der Kinderehe in Deutschland ist konsequent zu bekämpfen.“