Mindeststrafen bei Kinderpornographie nicht pauschal herabsetzen!
Gereon Bollmann kritisiert den Entwurf der Ampelregierung eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte.
Die Bundesregierung habe zwar zutreffend erkannt, dass es Fallgruppen im Bereich der Verbreitung, dem Erwerb und Besitz von kinderpornografischen Inhalten gibt, deren Einstufung als Verbrechen dem Übermaßverbot nicht gerecht wird. Als Lösung schlage sie aber vor, die Mindeststrafen in § 184b StGB genauso pauschal herabzusetzen, wie sie im Jahr 2021 heraufgesetzt wurden. Mit dieser grobschlächtigen Herangehensweise wird sie den Begehungsarten wieder nicht gerecht. Erforderlich sei eine differenziertere Betrachtung.