Muss die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden ? – Eine Klärung!

Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Udo di Fabio gab der Welt am Sonntag ein am Tag der Hessenwahl (!) veröffentlichtes Interview, welches in unseren Medien einschlug, wie der Habicht in einen Hühnerstall. „Ex-Verfassungsrichter hält AfD-Beobachtung für möglich“ heißt es allerorten. Was bleibt bei näherer Betrachtung von dieser Feststellung?

Nun, der zu seiner neuesten Veröffentlichung „Die Weimarer Verfassung – Aufbruch und Scheitern“ interviewte Autor hätte sich auch als Bewohner eines professoralen oder ehedem höchstrichterlichen Elfenbeinturms vergegenwärtigen sollen, dass seine Worte von den sich heute durchweg als „Meinungsmacher“ verstehenden Journalisten zumindest an einem Wahltag nicht unbedingt auf die Goldwaage gelegt werden. Nach den grundlegenden Ausführungen di Fabios zu seiner durchaus schlüssigen und nachvollziehbaren These, die Weimarer Republik sei nicht so sehr an Mängeln ihrer Verfassung, sondern an Fehlentscheidungen und charakterlichen Defiziten der damals handelnden Akteure zu Grunde gegangen, behaupten die Interviewer frech – man kann in diesen Fällen fast immer die Uhr danach stellen -, dass Teile der AfD das „System“ in Frage stellten. Die Antwort di Fabios lautet immerhin, „Man kann weder die Linke heute mit der stalinistischen KPD vergleichen noch die AfD mit dem damaligen rechtsextremen, gewaltbereiten Rand. Doch manche Übergänge sind schleichend.“, wobei er noch ergänzt, seine Hand nicht für die AfD ins Feuer legen zu wollen. Auf die weitere Frage, ob die Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte, ergänzt er dann: „Wenn Kräfte, die eine andere Republik wollen und die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung offen attackieren, an Einfluss gewinnen, dann wird daran kein Weg vorbeiführen.“, um dann ferner zu prophezeien, dass die AfD an Zugkraft verlieren werde, wenn die Migrationskrise als drängendes Problem in der Wahrnehmung oder durch politische Lösungen zurücktrete.

Wenn man sich diese wenigen Anmerkungen di Fabios einmal genauer anschaut, bleibt schlichtweg nichts weiter übrig, als zunächst einmal die im Konjunktiv formulierte Einschätzung, dass der Verfassungsschutz die Partei beobachten wird, falls sie die freiheitlich demokratische Grundordnung offen attackieren sollte. Natürlich ist nicht erkennbar, dass dies heute jemand in unserer Partei verlautbart und es stellt überdies eine rechtliche Binsenweisheit dar. Nach meiner rechtlichen Bewertung würde eine durchgehende Beobachtung unserer Partei durch den Verfassungsschutz unter den gegenwärtigen Verhältnissen nur eines von vielen Instrumenten des politischen Kampfes gegen die AfD darstellen. Wenn die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz Aussicht auf Erfolg versprechen würde und rechtlich einfach durchzusetzen wäre, hätte die Bundesregierung diese bereits angeordnet. Eine solche Entscheidung ist jedoch bisher nicht erfolgt, also dürften momentan auch aus der Sicht der maßgeblichen Regierungsjuristen schlichtweg keine Bestrebungen der AfD zu verzeichnen sein, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind und ein Verfahren zur Beobachtung mit erheblichen rechtlichen Risiken behaftet sein. Auch objektiv ist natürlich im Gegenteil von solchen Bestrebungen der Partei nicht auszugehen. Nicht nur ausweislich ihres Programms, sondern auch der Verlautbarungen ihrer prominenten Mitglieder und der in den jeweiligen Führungspositionen handelnden Akteure wird im Gegenteil deutlich, dass sich die AfD besonders der Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien verpflichtet fühlt. Vor diesem Hintergrund erscheint es geradezu aberwitzig, der Partei vorzuwerfen, sie wolle die parlamentarische Demokratie überwinden. Auch di Fabio geht ausweislich seines Interviews – gegenwärtig – nicht davon aus, dass dies der Fall sei. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner jüngeren Entscheidung zum NPD-Verbot die Voraussetzungen eines der Beobachtung nachfolgenden Verbotsverfahrens näher konkretisiert und herausgearbeitet. Nach diesen Ausführungen ist unsere Partei meilenweit davon entfernt.

Nach meiner Einschätzung besteht allerdings ein kleines Risiko wegen der die Partei treffenden verfassungsrechtlichen Pflicht zur Wahrung des Art. 1 GG. Auch der politische Gegner hat dies zutreffend erkannt. Aber auch die maßgeblichen Entscheidungsträger innerhalb der Partei sind sich dieser Gefahr bereits bewusst. Entsprechende Äußerungen einzelner Mitglieder werden nicht toleriert, nicht tatenlos hingenommen sondern im Gegenteil scharf gerügt oder gegebenenfalls sogar mit Ordnungsmaßnahmen bedacht. Mehr kann eine dem demokratischen Grundkonsens verpflichtete Partei des bürgerlich-rechten Spektrums nicht tun. Wahren wir diese Prinzipien durchgehend, wird die Anordnung der Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtlich keinen Bestand haben.

Weiter mag man die politische Einschätzung di Fabios, dass die AfD bei einer Abschwächung der Flüchtlingskrise an Zugkraft verlieren werde, bei einem derart brillanten Kopf kaum für möglich halten. Die AfD hat sich seit ihrem Einzug in den Hessischen Landtag nunmehr neben dem Bundestag in sämtlichen Landesparlamenten und in vielen Kommunalvertretungen etabliert. Im kommenden Frühjahr wird sie voraussichtlich mit überragendem Erfolg in das Europaparlament einziehen. Dies ist bisher keiner neu gegründeten Partei gelungen. Die sogenannte „Flüchtlingskrise“ ist bei weitem noch nicht bewältigt, sondern wird im Gegenteil im Anschluss an den im öffentlichen Diskurs allseits verschwiegenen „Global Compact for Migration“ der UNO noch rasend schnell an Fahrt aufnehmen. Wie man bei einer immer noch jungen Partei mit einem 190-seitigen Programm von „Monothematik“ reden kann, bleibt nicht erfindlich. Hier bleibt vor dem Hintergrund der brillanten Ausführungen di Fabios zur Verfassungswidrigkeit der merkelschen Flüchtlingspolitik in seinem damals Auftrags der CSU erstellten Sachverständigengutachten schlichtweg nicht viel mehr übrig, als die Feststellung, dass er in seiner juristischen Wahrnehmungsblase nicht mehr in der Lage zu sein scheint, die sich aus der Fortdauer der Migrationskrise für unser Gemeinwesen ergebenden Gefahren in ihrer Gesamtheit zutreffend einzuschätzen oder überhaupt wahrzunehmen.