Selbstbestimmungsgesetz: Sicherheitsaspekte werden ausgeblendet

Am heutigen Freitag wurde das extrem umstrittene sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ im Bundestag mit 59 Prozent der Stimmen verabschiedet. Angesichts der dort bestehenden Mehrheitsverhältnisse hatte das im Vorfeld auch kaum jemand bezweifelt.

Die Kritik an dem Gesetz, das zwangsläufig zu weiteren Einschränkungen der freien Meinungsäußerung führen wird und beispielsweise die öffentliche Nennung eines „falschen“ Geschlechts unter Strafe stellt, will aber nicht verstummen. Es gibt sogar handfeste Sicherheitsrisiken, die mit dem Gesetz einhergehen.

So soll die standesamtliche Änderung des Geschlechtseintrages nicht an die Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Menschen können demnach Namen und Geschlecht rechtlich wechseln – ohne, daß die Polizei davon erfährt. Damit ist nach Einschätzung von Experten ein erhebliches Missbrauchspotential verbunden. Mit einem neu ausgestellten Pass wird es Personen dann möglich sein, an deutschen Flughäfen auszureisen, auch wenn diese bereits auf Fahndungslisten geführt werden. Es gibt keinerlei Missbrauchsschutz.

Befriedigung individueller Bedürfnisse Einzelner

Auch bei der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht man diese Sicherheitslücke. Bundesgeschäftsführer Sven-Erik Wecker erklärte: „Man hat leider viel zu oft den Eindruck, als ginge es der Ampelkoalition bei ihren gesetzgeberischen Maßnahmen nur um die Befriedigung individueller Bedürfnisse Einzelner, als um sicherheitspolitische und polizeiliche Interessen zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.“

Sicherheitsaspekte werden ausgeblendet

Es drohe ein „Informationsverlust der Sicherheitsbehörden“, warnt der Polizei-Gewerkschafter: „Wenn die ursprünglich vorgesehene automatische Datenweitergabe von Änderungen des Geschlechtseintrags an Sicherheitsbehörden tatsächlich gestrichen wird, stellt sich der Staat ein weiteres Mal künstlich dumm. Potentielle Straftäter werden diesen Umstand für sich zu nutzen wissen, und die Polizei wird wieder einmal aufgrund politischer Vorgaben daran gehindert, ihre Aufgaben effektiv wahrzunehmen.“

Bekanntlich soll es dank des „Selbstbestimmungsgesetzes“ künftig möglich sein, pro Jahr – vorerst – einmal Geschlecht und Namen zu ändern. Das Gesetz stellt die Interessen von Trans-Personen in den Mittelpunkt und vernachlässigt Schutz- und Sicherheitsaspekte dabei weitgehend. Insbesondere Frauenrechtler haben das Gesetz deshalb scharf kritisiert.