Sozialparadies Deutschland: Bürgergeld als Zuwanderungsmagnet

„Das künftige Bürgergeld dürfte den deutschen Sozialstaat noch attraktiver für ausländische Leistungsempfänger machen und überproportional Ausländern zugutekommen“, erklärt der schleswig-holsteinische AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann mit Blick auf aktuelle Statistiken der Bundesagentur für Arbeit.

Demnach wuchs der Anteil von Sozialhilfeempfängern ohne deutsche Staatsangehörigkeit allein seit 2015 um 38 Prozent auf nunmehr 1,8 Millionen Personen. 500.000 sind in den letzten sieben Jahren hinzugekommen.

Schon jetzt machen Nichtdeutsche knapp 40 Prozent der Hartz IV-Bezieher aus – die rund eine Million ukrainischer Flüchtlinge nicht eingerechnet, die sofort in den Genuss der höheren Grundsicherung kommen. Sollte demnächst das Bürgergeld kommen – wenn sich der Vermittlungsausschuss des Bundestages einigt –, dann werden aber auch Hartz-IV-Bezieher kräftig begünstigt: für eine dreiköpfige Familie soll es dann bis zu 3776,69 Euro netto geben, inklusive des Anspruchs auf eine Wohnung von 110 Quadratmetern.

Im Bürgergeld soll neben dem im Vergleich zu Hartz IV um zwölf Prozent steigenden Regelbedarf auch die Kaltmiete von bis zu 1272,60 Euro sowie Heizkosten in Höhe von 291,09 Euro pro Monat enthalten sein. Selbst eine Einzelperson soll mit Warmmiete 1177,31 Euro erhalten.

Der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen warnt vor den naheliegenden Folgen des deutschen Sozial-Füllhorns: „Die Flüchtlinge konzentrieren sich auf Staaten mit großzügigem Sozialtransfer, im wesentlichen Deutschland und Skandinavien.“

Dazu erklärt Gereon Bollmann abschließend: „Das geplante Bürgergeld ist ein Zuwanderungsmagnet erster Klasse. Deutschland wird damit noch mehr zum ‚Sozialparadies‘ für Migranten aus aller Welt. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, bis der bundesdeutsche Sozialstaat an die Grenzen der Belastbarkeit stoßen wird. Und auch die Frage steht im Raum, inwiefern es gerecht ist, daß es die arbeitenden Deutschen sind, die eine immer größere Anzahl ausländischer Sozialhilfe- und in Zukunft Bürgergeldempfänger finanzieren müssen.“