Keine Sprachpolizei und Gesinnungsjustiz!

Die „taz“ sieht „rassistische und sexistische Stereotypen“ im Jurastudium

Berlin, 15. August 2022

Die linke „taz“ echauffierte sich jüngst unter der Überschrift „Weißes Recht für alle“ (https://taz.de/Uebungsaufgaben-im-Jurastudium/!5868000/) über angeblichen „Rassismus“ und Frauenfeindlichkeit in unserem Jurastudium. Die üblichen Fallbeispiele und Prüfungsaufgaben, mit denen sich die Studenten während ihres Studiums konfrontiert sehen, spiegelten überkommene „Stereotypen“ wider und keinesfalls die aktuelle gesellschaftliche Realität. So seien an der Berliner Humboldt-Universität vermeintlich mehrere „diskriminierende“ Fallbeispiele bekannt geworden. Auch würden etwa in Strafrechtsfällen unnötigerweise (!) die ausländische Nationalität des Täters genannt oder in besonders schlimmen Fällen sogar das „N-Wort“ ausgeschrieben werden.

Gerade für „von Rassismus betroffene Studierende“ könne die Begegnung mit Klischees und Beleidigungen im Lehrmaterial „verheerende Auswirkungen“ haben, sorgt sich das radikal linke Berliner Blättchen. Auch Frauen kämen nach der Einschätzung der „taz“ im Jurastudium schlecht weg, und es würden häufig stereotype, altmodische Geschlechterrollen nachgezeichnet.

Der Lehrstoff sei „stark von den weißen, patriarchalen, ableistischen, klassistischen Strukturen geprägt“, zitiert die „taz“ eine linke Juristin vom Deutschen Juristinnenbund. Die „Interessen von Frauen* und BIPoC werden durch fehlende einschlägige Lehrinhalte ignoriert und marginalisiert“.

Bundestagsabgeordneter Gereon Bollmann, früherer Richter am Oberlandesgericht Schleswig, erklärt dazu:

„Welche absurden Blüten das hypermoralisierende Gutmenschentum treibt, zeigt sich anhand dieses aktuellen Fallbeispiels. Linke Initiativen und Medien bringen eine Kampagne ins Rollen, welche die ‚woke‘ Blase aus feministischen und anti-rassistischen Bewegungen seit Jahren umtreibt, und die auch vor den Hochschulen nicht Halt macht. Minderheitenpositionen sollen so zum gesellschaftspolitischen Mainstream, und der deutschen Mehrheitsgesellschaft soll diktiert werden, was sie zu sagen, zu denken und nun auch zu lehren und zu lernen hat.

Mit der Kampagne werden jetzt also die Rechtswissenschaften und damit am Ende auch die Justiz als eine unserer drei unabhängigen Staatsgewalten in den Fokus genommen. Es ist eine äußerst bedenkliche Entwicklung, dass nun die Rechtslehre und deren wissenschaftliches Personal unter einen von linksradikalen Ideologen verhängten Bann geraten.

Das auf der Ebene grünsozialistischen Wunschdenkens gezeichnete Bild der „aktuellen gesellschaftlichen Realität“ hat natürlich wie immer mit der Wirklichkeit nicht nur wenig, sondern rein gar nichts zu tun. Die Bundesrepublik Deutschland ist wohl auf diesem Planeten unbestritten eines der ausländerfreundlichsten Länder. Anders ließe sich der über den Weg der illegalen Nutzung unseres Asylsystems seit Jahren entstandene Einwanderungsdruck nicht erklären. Welcher Migrant würde wohl die je nach Herkunftsland unterschiedlichen Strapazen auf sich nehmen, wenn er dann hier bei uns Tag für Tag hässlichem Rassismus ausgesetzt wäre? Auch bei der Benachteiligung von Frauen handelt es sich – jedenfalls innerhalb der Justiz – um nichts weiter als eine feministische Chimäre: an unserem höchsten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht bekleiden mehr Frauen als Männer ein Richteramt. Am Bundesgerichtshof ist bereits rund ein Drittel der Richter weiblichen Geschlechts. In den Bundesländern sieht es für die Frauen noch weitaus besser aus. Nahezu überall ist hier mittlerweile ein Gleichstand von Frauen und Männern zu verzeichnen. Der richterliche Nachwuchs setzt sich heute überwiegend aus Frauen zusammen. Auch hier bei uns in Schleswig-Holstein sind nicht nur die Eingangsämter, sondern auch die Direktoren- und Präsidentenstellen an den Gerichten weitgehend in weiblicher Hand. Jüngst ist am schleswig-holsteinischen Oberlandesgericht erstmals seit zwanzig Jahren wieder ein Mann Nachfolger zweier ihm vorangegangener Präsidentinnen geworden.

Der Deutsche Juristinnenbund sieht in seiner verqueren Bestandsaufnahme eine Gefahr für eine gerechte Rechtsprechung. „Unconscious Bias [unbewusste Stereotype, die das Handeln beeinflussen können; d. Red.] ist vielen Ju­ris­t:in­nen kein Begriff“, so heißt es. „Dieses fehlende Bewusstsein wirkt sich natürlich auch auf die Rechtspraxis aus.“ Nichts ist wirklichkeitsferner als eine solche Feststellung. Der linke Mainstream will eben gerade nicht eine „rechte“ Stereotype – die es ja wohlweislich nicht gibt – überwinden, sondern im Gegenteil mit seiner durchsichtigen Kritik eine unbewußte, linke Stereotype in den Köpfen der nächsten Juristengeneration verankern. Diesem „framing“ ist mit aller Konsequenz entgegenzutreten.

Wenn Minderheiten die Definitionshoheit über Begriffe wie ‚Sexismus‘ oder ‚Rassismus‘ für sich beanspruchen, führt dies zwangsläufig zu einer Inkriminierung unseres gewohnten Sprachgebrauchs. Von heute auf morgen sollen Begrifflichkeiten geächtet sein, die schon immer ein Gemeingut unserer vertrauten Muttersprache waren. Anstelle einer ausgewogenen und sachlichen Rechtsprechung sind dann linke Sprachpolizei und Gesinnungsjustiz nicht mehr fern.